Erzbistum Köln
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Ordnung im Erzbistum Köln über die Wahrnehmung der Aufsicht- und Fürsorgepflicht für Kleriker, die infolge der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" mit Auflagen belegt sind
in der Rechtssammlung enthalten unter Ordnungsnummer 595
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