Erzbistum Köln
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Die liturgische Einführung eines neuen Pfarrers

Vom 17. Juli 2025

ABl. EBK 2025, Nr. 219, S. 466

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Im Rahmen der Entwicklung der pastoralen Einheiten werden sich vielerorts Veränderungen in den Zuständigkeiten ergeben; das betrifft auch die Pfarrer. Aus diesem Anlass wird die liturgische Einführung eines neuen Pfarrers erneuert. Sie gilt ab dem 17. Juli 2025 und löst mit gleichem Datum die Fassung „Einführung eines neuen Pfarrers“ vom 16. Mai 1986, Amtsblatt des Erzbistums Köln 1986, Nr. 128, S.166 f..
Wann immer ein Priester eine neue Pfarrerstelle antritt, ist dies nicht nur ein Rechtsakt, sondern auch ein Anlass, in einer gemeinsamen gottesdienstlichen Feier Gott zu danken und zu bitten. Daher ist ein Gottesdienst nicht nur angemessen, wenn ein Pfarrer ganz neu eingeführt wird, sondern auch wenn er bereits als Seelsorger in der Pfarrei tätig war oder als Pfarrer zusätzliche Pfarreien übernimmt. Dieser Gottesdienst ist vom Rechtsakt der Investitur zu unterscheiden und braucht daher nicht die rechtlichen Aspekte des Dienstes als Pfarrer zu verdeutlichen, sondern soll vielmehr das gemeinsam Kirche-Sein und den Glauben in der Feier zum Ausdruck bringen.
Für die liturgische Einführung eines Pfarrers bietet sich aus pastoralen und theologischen Gründen die sonntägliche Messfeier an. Dabei werden entsprechend der Kölner Tradition die zentralen Aufgaben des Hirten-, Verkündigungs- und Priesterdienstes in den Vordergrund gestellt und mit den entsprechenden liturgischen Orten verknüpft. Da es nicht um eine rechtliche Inbesitznahme dieser Orte geht, sondern um die erste liturgische Feier der Gläubigen mit dem Pfarrer in seinem neuen Dienst, werden die einzelnen Orte nicht vorab aufgesucht, sondern dies erfolgt im Vollzug der Feier. Aus diesem Grund wird weiterhin eine Schlüsselübergabe als nicht sinnvoll erachtet, weil sie den fraglichen Eindruck einer rechtlichen Besitzübergabe erweckt.
Wird der neue Pfarrer auch als Dechant eingeführt, geschieht dies durch den Erzbischof, der auch der Eucharistie vorsteht oder in Chorkleidung teilnimmt. Anderenfalls erfolgt die Einführung i.d.R. durch den Dechanten, während der neue Pfarrer die Rolle des Hauptzelebranten übernimmt. Ansonsten wird aufgrund des Kirchenverständnisses an der bisherigen Regelung festgehalten, dass in der Feier nach Möglichkeit die Verschiedenheit der liturgischen Dienste zum Ausdruck kommen soll: Diakon (wenn nicht anwesend, verkündet ein konzelebrierender Priester das Evangelium), Lektoren und Lektorinnen, Kantoren und Kantorinnen, Chöre bzw. Schola, verschiedene Sprecher und Sprecherinnen der Fürbitten, Ministranten und Ministrantinnen und, sofern dies die Anzahl der Kommunikanten erfordert, Kommunionhelfer und -helferinnen.
1. Beim Einzug bleibt der neue Pfarrer zusammen mit dem Dechanten noch vor der Altarreverenz zunächst an den Altarstufen stehen. Der Dechant begrüßt den neuen Pfarrer und stellt ihn kurz vor, verliest die Ernennungsurkunde und spricht einige überleitenden Worte zur Übernahme des Dienstes und verweist besonders auf den Hirtendienst.
Danach küsst der neue Pfarrer den Altar und nimmt als Hauptzelebrant den Vorsteherplatz ein. Es ist nicht nötig, den Vorsteherplatz zu deuten; jedenfalls ist er als liturgischer Funktionsort nicht (vergleichbar einer bischöflichen Kathedra) Ausdruck des Lehr- und Leitungsamtes und sollte auch nicht die Gewichtung bekommen wie der Ambo und Altar im späteren Verlauf der Feier.
2. Da der Einführungsgottesdienst Ausdruck des Kirche-Sein vor Ort ist, ist ein Taufgedächtnis sinnvoll, wie es im Anhang I des Messbuchs enthalten ist. Als einleitende Worte bietet sich ein Hinweis darauf an, dass wir alle aus der Taufe leben, dass in diesem Sakrament das gemeinsame Priestertum aller Getauften gründet und dass Kirche aus der Eucharistie und der Taufe gleichermaßen lebt. Der Zusammenhang zwischen der Besprengung mit Weihwasser und der Taufe wird dann besonders deutlich, wenn das Wasser aus dem Taufbrunnen entnommen wird. (Das Allgemeine Schuldbekenntnis im Anschluss entfällt, nicht jedoch das Kyrie.)
Weitere Orte im Kirchenraum (Beichtstuhl, Chorstuhl, Sakristei) werden nicht aufgesucht, weil sie im Rahmen der aktuell gefeierten Eucharistie keine Rolle spielen und die priesterlichen Tätigkeiten einseitig in den Vordergrund treten würde.
3. Zu Beginn des Wortgottesdienstes begleitet der Dechant den neuen Pfarrer zum Ambo. Dort übergibt er ihm die Heilige Schrift und fordert ihn auf, sich selbst unter das Wort Gottes zu stellen, es zu verkünden und auszulegen. Daher sehen die liturgischen Bestimmungen generell vor, dass der Hauptzelebrant das Evangelium nur dann vorträgt, wenn kein Diakon oder anderer Priester anwesend ist (vgl. PEML 49). Dass auch der Priester seinerseits Hörender des Wortes Gottes ist, kann eindrucksvoll erlebt werden, wenn er ausnahmsweise bei der Verkündigung (zumindest des Evangeliums) vor dem Ambo steht.
Die Auslegung des Verkündeten erfolgt im Anschluss durch den neuen Pfarrer in der Homilie.
4. Am Beginn der Eucharistiefeier begleitet der Dechant den neuen Pfarrer vor der Altar- und Gabenbereitung an den Altar. Auch hier spricht er einleitende Worte, die sich nun auf den priesterlichen Dienst bei der Eucharistiefeier beziehen, wenn der Zelebrant die Gebete und Opfergaben der Gläubigen vor Gott bringt. Zugleich stellt er als Priester Christus dar, der der Mittler zwischen Gott und Menschen ist. Der Altar selbst ist ein Christus-Symbol; an ihm schenkt sich Gott in seinem Sohn, und um ihn versammeln wir uns zum heiligen Mahl.
Diese Theologie kommt besonders gut zum Tragen, wenn die Gabenprozession durch die Gläubigen erfolgt und der neue Pfarrer die Gaben der Gläubigen vor dem Altar entgegennimmt. Nach der Bereitung der Gaben inzensiert er die Gaben und den Altar.
5. Nach dem Schlussgebet ist ein Grußwort eines Vertreters der Pfarrei möglich. Grußworte weiterer Personen, die nicht die Pfarrei, die mit ihrem neuen Pfarrer zusammen Eucharistie gefeiert hat, repräsentieren, haben in einem anschließenden Empfang einen besseren Ort; das gilt auch und vor allem für längere Ansprachen.
Wird der neue Pfarrer auch als Dechant eingeführt, dann verliest der Erzbischof vor dem Schlusssegen die Ernennungsurkunde zum Dechanten.