Erzbistum Köln
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Ausführungsbestimmungen zum Losverfahren zur Besetzung des Diözesanpastoralrates

Vom 18. Juli 2024

ABl. EBK 2024, Nr. 112, S. 174

Für das Losverfahren zur Besetzung der Mitglieder des Diözesanpastoralrates nach § 3 Abs. 2 q) i.V.m. Abs. 3 der Satzung des Diözesanpastoralrates vom 1. August 2024 werden folgende Ausführungsbestimmungen erlassen:
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§ 1
Bewerbung für das Losverfahren zur Besetzung der Mitglieder des Diözesanpastoralrats nach § 3 Abs. 2 q) der Satzung

( 1 ) Die Bewerbung zum Losverfahren ist ausschließlich digital über ein automatisiertes System möglich.
( 2 ) Der/die Bewerber/-in muss folgende Angaben als Selbstauskunft machen:
  • Vorname und Name,
  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • Wohnsitz,
  • Wohnsitzpfarrei, einschließlich der Angabe, ob es sich nach Selbsteinschätzung um eine ländliche oder städtische Pfarrei handelt, und
  • Mail-Adresse.
Ferner muss der/die Bewerber/-in bestätigen, dass er/sie
  • in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht,
  • das Sakrament der Firmung empfangen hat,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seinen/ihren Erstwohnsitz im Erzbistum Köln hat,
  • nicht hauptamtlich für das Erzbistum Köln, eine Kirchengemeinde, einen (Kirchen-)Gemeindeverband, den Diözesancaritasverband oder seine Gliederungen tätig oder in den vergangenen fünf Jahren tätig gewesen ist und
  • keinen Altersversorgungsanspruch aufgrund eines beamtenähnlichen Verhältnisses gegenüber dem Erzbistum Köln besitzt.
( 3 ) Mit der Abgabe des Bewerbungsbogens erklärt der/die Bewerber/-in die grundsätzliche Bereitschaft, dem Diözesanpastoralrat im Erzbistum Köln für die Zeit seiner Amtsdauer anzugehören und satzungsgemäß an der Arbeit des Gremiums mitzuwirken. Dies gilt sowohl für den Fall der Auslosung zum Beginn der Sitzungsperiode als auch im Falle des Nachrückens als Ersatzmitglied in das Gremium für das Ausscheiden eines gelosten Mitglieds.
( 4 ) Die Bewerbung wird automatisiert unmittelbar an das mit der Durchführung des Losverfahrens beauftragte Notariat weitergeleitet. Ein Auslesen oder eine Speicherung der Daten auf einem Server des Erzbistums Köln findet nicht statt.
( 5 ) Die Regelungen zum Datenschutz werden durch das mit der Durchführung des Losverfahrens beauftragte Notariat gesetzt.
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§ 2
Durchführung der Auslosung

( 1 ) Die Bewerbungen werden in folgende vier Gruppen („Lostöpfe“) aufgeteilt:
  1. Bewerber/-innen, die zum Stichtag des Bewerbungsschlusses das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  2. Bewerber/-innen, die zum Stichtag des Bewerbungsschlusses das 70. Lebensjahr vollendet haben,
  3. Bewerber/-innen, die nicht die Kriterien nach Ziff. 1 oder 2 erfüllen und in einer nach Selbsteinschätzung ländlichen Pfarrei wohnhaft sind,
  4. Bewerber/-innen, die nicht die Kriterien nach Ziff. 1 oder 2 erfüllen und in einer nach Selbsteinschätzung städtischen Pfarrei wohnhaft sind.
( 2 ) Die Auslosung der achtzehn durch Los zu bestimmenden Mitglieder des Diözesanpastoralrats erfolgt durch das mit der Durchführung des Losverfahrens beauftragte Notariat. Das Erzbistum Köln stellt lediglich die organisatorischen Rahmenbedingungen eines nach den Regelungen dieser Ausführungsbestimmungen durchgeführten Losverfahrens sicher.
( 3 ) Die Bestimmung der Mitglieder durch das Los erfolgt presseöffentlich.
( 4 ) Es werden aus den vier Kategorien gelost:
  1. das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Sechs Mitglieder
  2. das 70. Lebensjahr vollendet haben: Vier Mitglieder
  3. wohnhaft in einer nach Selbstauskunft ländlichen Pfarrei: Vier Mitglieder
  4. wohnhaft in einer nach Selbstauskunft städtischen Pfarrei: Vier Mitglieder
( 5 ) Zur Bestimmung von Ersatzmitgliedern werden doppelt so viele Mitglieder, wie erforderlich, aus der entsprechenden Kategorien durch das Notariat gelost. Die Reihenfolge des Losenentscheids wird dokumentiert. Sollten weniger Bewerber/-innen im Lostopf sein als notwendig, werden so viele wie möglich gelost.
( 6 ) Bei der Auslosung der Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder werden aus den jeweiligen Kategorien ebenso viele Frauen wie Männer gelost. Sollte dies nicht möglich sein, weil sich zu wenige Frauen oder Männer beworben haben, wird, nachdem alle Bewerber/-innen des einen Geschlechts gelost wurden, die erforderliche Anzahl der Mitglieder ohne weiteres Ansehen des Geschlechts gelost.
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§ 3
Dokumentation der Auslosung, Benachrichtigung und Datenübermittlung

( 1 ) Die Bestimmung der Mitglieder durch das Los wird durch das mit der Durchführung des Losverfahrens beauftragte Notariat dokumentiert. Die Dokumentation wird im Notariat und im Erzbischöflichen Generalvikariat zu den Akten genommen.
( 2 ) Die gelosten Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie die nicht gelosten Bewerber/-innen werden spätestens drei Werktage nach der Bestimmung durch das Los durch das Erzbischöfliche Generalvikariat schriftlich über das Ergebnis informiert.
( 3 ) Die persönlichen Daten der nicht gelosten Bewerber/-innen werden durch das Notariat nur anonymisiert zu statistischen Zwecken an das Erzbistum Köln übermittelt.
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§ 4
Inkrafttreten

Diese Ausführungsbestimmungen treten zum 2. August 2024 in Kraft.