Erzbistum Köln
.§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Ausführungsbestimmungen zum Losverfahren zur Besetzung des Diözesanpastoralrates
Vom 18. Juli 2024
ABl. EBK 2024, Nr. 112, S. 174
Für das Losverfahren zur Besetzung der Mitglieder des Diözesanpastoralrates nach § 3 Abs. 2 q) i.V.m. Abs. 3 der Satzung des Diözesanpastoralrates vom 1. August 2024 werden folgende Ausführungsbestimmungen erlassen:
####§ 1
Bewerbung für das Losverfahren zur Besetzung der Mitglieder des Diözesanpastoralrats nach § 3 Abs. 2 q) der Satzung
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1
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Die Bewerbung zum Losverfahren ist ausschließlich digital über ein automatisiertes System möglich.
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2
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1 Der/die Bewerber/-in muss folgende Angaben als Selbstauskunft machen:
- Vorname und Name,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Wohnsitz,
- Wohnsitzpfarrei, einschließlich der Angabe, ob es sich nach Selbsteinschätzung um eine ländliche oder städtische Pfarrei handelt, und
- Mail-Adresse.
2 Ferner muss der/die Bewerber/-in bestätigen, dass er/sie
- in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht,
- das Sakrament der Firmung empfangen hat,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seinen/ihren Erstwohnsitz im Erzbistum Köln hat,
- nicht hauptamtlich für das Erzbistum Köln, eine Kirchengemeinde, einen (Kirchen-)Gemeindeverband, den Diözesancaritasverband oder seine Gliederungen tätig oder in den vergangenen fünf Jahren tätig gewesen ist und
- keinen Altersversorgungsanspruch aufgrund eines beamtenähnlichen Verhältnisses gegenüber dem Erzbistum Köln besitzt.
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3
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1 Mit der Abgabe des Bewerbungsbogens erklärt der/die Bewerber/-in die grundsätzliche Bereitschaft, dem Diözesanpastoralrat im Erzbistum Köln für die Zeit seiner Amtsdauer anzugehören und satzungsgemäß an der Arbeit des Gremiums mitzuwirken. 2 Dies gilt sowohl für den Fall der Auslosung zum Beginn der Sitzungsperiode als auch im Falle des Nachrückens als Ersatzmitglied in das Gremium für das Ausscheiden eines gelosten Mitglieds.
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4
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1 Die Bewerbung wird automatisiert unmittelbar an das mit der Durchführung des Losverfahrens beauftragte Notariat weitergeleitet. 2 Ein Auslesen oder eine Speicherung der Daten auf einem Server des Erzbistums Köln findet nicht statt.
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5
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Die Regelungen zum Datenschutz werden durch das mit der Durchführung des Losverfahrens beauftragte Notariat gesetzt.
#§ 2
Durchführung der Auslosung
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1
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Die Bewerbungen werden in folgende vier Gruppen („Lostöpfe“) aufgeteilt:
- Bewerber/-innen, die zum Stichtag des Bewerbungsschlusses das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Bewerber/-innen, die zum Stichtag des Bewerbungsschlusses das 70. Lebensjahr vollendet haben,
- Bewerber/-innen, die nicht die Kriterien nach Ziff. 1 oder 2 erfüllen und in einer nach Selbsteinschätzung ländlichen Pfarrei wohnhaft sind,
- Bewerber/-innen, die nicht die Kriterien nach Ziff. 1 oder 2 erfüllen und in einer nach Selbsteinschätzung städtischen Pfarrei wohnhaft sind.
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2
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1 Die Auslosung der achtzehn durch Los zu bestimmenden Mitglieder des Diözesanpastoralrats erfolgt durch das mit der Durchführung des Losverfahrens beauftragte Notariat. 2 Das Erzbistum Köln stellt lediglich die organisatorischen Rahmenbedingungen eines nach den Regelungen dieser Ausführungsbestimmungen durchgeführten Losverfahrens sicher.
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3
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Die Bestimmung der Mitglieder durch das Los erfolgt presseöffentlich.
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4
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Es werden aus den vier Kategorien gelost:
- das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Sechs Mitglieder
- das 70. Lebensjahr vollendet haben: Vier Mitglieder
- wohnhaft in einer nach Selbstauskunft ländlichen Pfarrei: Vier Mitglieder
- wohnhaft in einer nach Selbstauskunft städtischen Pfarrei: Vier Mitglieder
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5
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1 Zur Bestimmung von Ersatzmitgliedern werden doppelt so viele Mitglieder, wie erforderlich, aus der entsprechenden Kategorien durch das Notariat gelost. 2 Die Reihenfolge des Losenentscheids wird dokumentiert. 3 Sollten weniger Bewerber/-innen im Lostopf sein als notwendig, werden so viele wie möglich gelost.
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6
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1 Bei der Auslosung der Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder werden aus den jeweiligen Kategorien ebenso viele Frauen wie Männer gelost. 2 Sollte dies nicht möglich sein, weil sich zu wenige Frauen oder Männer beworben haben, wird, nachdem alle Bewerber/-innen des einen Geschlechts gelost wurden, die erforderliche Anzahl der Mitglieder ohne weiteres Ansehen des Geschlechts gelost.
#§ 3
Dokumentation der Auslosung, Benachrichtigung und Datenübermittlung
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1
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1 Die Bestimmung der Mitglieder durch das Los wird durch das mit der Durchführung des Losverfahrens beauftragte Notariat dokumentiert. 2 Die Dokumentation wird im Notariat und im Erzbischöflichen Generalvikariat zu den Akten genommen.
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2
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Die gelosten Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie die nicht gelosten Bewerber/-innen werden spätestens drei Werktage nach der Bestimmung durch das Los durch das Erzbischöfliche Generalvikariat schriftlich über das Ergebnis informiert.
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3
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Die persönlichen Daten der nicht gelosten Bewerber/-innen werden durch das Notariat nur anonymisiert zu statistischen Zwecken an das Erzbistum Köln übermittelt.
#§ 4
Inkrafttreten
Diese Ausführungsbestimmungen treten zum 2. August 2024 in Kraft.