Erzbistum Köln
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Rahmenordnung für die Priesterbildung

Vom 1. März 2005
Nach Überarbeitung der Fassung vom 1. Dezember 1988 verabschiedet von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 12. März 2003;
Approbiert durch Dekret der Kongregation für das Katholische Bildungswesen vom 5. Juni 2003

ABl. EBK 2005, Nr. 128, S. 146

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Vorwort

Der Priester lebt aus einer Sendung, die ihm vor allem als Gabe Gottes in der Priesterweihe geschenkt wird. Er kann darum über sie nicht verfügen, er soll sie vielmehr in Treue erfüllen. Dies kann nur geschehen, wenn die Sendung die Menschen erreicht, für die der Priester bestellt ist. Diese Spannung macht das Wagnis und die Schönheit, die Faszination und die Bürde des priesterlichen Lebens und Wirkens aus.
In diese Spannung ist auch und gerade die Priesterausbildung gestellt. Sie möchte auf die Gabe des Herrn der Kirche vorbereiten und sie unter den Lebensbedingungen unserer Welt entfalten. Darum erstreckt sich Priesterbildung nicht nur auf die Zeit bis zur Primiz, sondern sie ist ein lebenslanges Geschehen, das nicht nur Fähigkeiten und Fertigkeiten für das Tun, sondern eine beständige Vertiefung und lebendige Erneuerung des Priesterseins zum Inhalt hat.
Die deutschen Bischöfe haben unter Mitwirkung vieler seit über drei Jahrzehnten die Anstöße des Zweiten Vatikanischen Konzils zur Erneuerung der Priesterbildung aufgenommen. Die verschiedenen Dokumente seit 1969 gehören zu den wertvollen Früchten der Reform nach dem Konzil. Sie sind ein glaubwürdiger Erweis dafür, dass auch in unserer oft hektischen und von Moden beherrschten Welt gediegenes wachsen kann. 10 Die Rahmenordnung für die Priesrerbildung aus dem Jahre 1978 hat sich bewährt. 11 Schon ihre Neufassung 1988 (1995 erneut approbiert) konnte darum vieles übernehmen, musste aber wie die vorliegende überarbeitete Fassung zugleich auch fortgeführt und ergänzt werden, um der eingangs aufgezeigten Spannung priesterlicher Existenz zwischen der Sendung und dem Ort ihrer Erfüllung entsprechen zu können.
11 Dem Text der überarbeiteten Fassung ist eine kleine Hinführung vorausgestellt, um rasch den Weg der verschiedenen Texte und Dokumente zur Priesterbildung in den letzten fünfunddreißig Jahren nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil nachzuzeichnen. 12 Aus ihr gehen auch die wichtigsten Änderungen der überarbeiteten Rahmenordnung hervor.
13 Mit Dank an die zuständige Kommission und alle Mitwirkenden übergebe ich die überarbeitete Fassung der interessierten Öffentlichkeit innerhalb und außerhalb der katholischen Kirche. 14 Es ist nun Aufgabe der Diözesanbischöfe und aller, die mit ihnen Verantwortung für die Bildung der Priester tragen, die entsprechenden diözesanen Ordnungen zu überarbeiten.1# 15 Dabei sollte die Aufmerksamkeit sich nicht bloß auf die jetzt vorgenommenen Änderungen beschränken, sondern erneut das Ganze der Rahmenordnung in den Blick fassen, um so eine weitere Stufe der Umsetzung in die Praxis einzuleiten.
Bonn/Mainz, 12. März 2003
Karl Kardinal Lehmann
Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
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Lesehilfe zur überarbeiteten Fassung der Rahmenordnung

Mit der Übertragung der Kompetenz für die Ordnung der Priesterbildung auf die jeweilige Bischofskonferenz hat das Zweite Vatikanische Konzil zugleich die Anweisung verbunden, von Zeit zu Zeit eine Überprüfung dieser Ordnung vorzunehmen, damit „die allgemeinen Gesetze den besonderen örtlichen und zeitlichen Verhältnissen so angepasst werden, dass die Priesterausbildung immer den pastoralen Erfordernissen der Länder entspricht, in denen die Priester ihren Dienst auszuüben haben“ (Optatam totius, Nr. 1).
Nach einer ersten Orientierung in den „Leitlinien für die Ausbildung der Priester“ vom Jahre 1969 hat die Deutsche Bischofskonferenz am 1. Mai 1978 eine umfassende Rahmenordnung für die Priesterbildung veröffentlicht. Auf der Grundlage der Dokumente des zweiten Vatikanischen Konzils, der von der römischen Kongregation für das katholische Bildungswesen herausgegebenen Grundordnung für die Ausbildung der Priester und der Bestimmungen der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland war sie aus dem Zusammenwirken vieler in jahrelanger Arbeit erwachsen.
Schon im Zuge der Vorarbeiten für die erste Neufassung der Rahmenordnung (1988) hat sich gezeigt, dass die Ordnung des Jahres 1978 auf einer ersten Stufe der Übernahme in die entsprechenden Bildungsordnungen der Diözesen eine hohe Akzeptanz gefunden hat. Die meisten Bistümer haben sie als Ganzes übernommen und sich darauf beschränkt, durch Konkretisierungen und Ergänzungen eine Anpassung an ihre örtlichen Verhältnisse vorzunehmen. Bei der Überarbeitung ihrer Studien- und Prüfungsordnungen, insbesondere bei der Gestaltung des Diplom-Studienganges, wurde sie von den Theologischen Fakultäten und Hochschulen berücksichtigt. Der Anweisung der Rahmenordnung, zu gegebener Zeit eine Abstimmung mit den Bildungsordnungen für die Diakone, Gemeinde- und Pastoralreferenten vorzunehmen, ist inzwischen u. a. in der Weise Rechnung getragen worden, dass auch für diese pastoralen Berufsgruppen zwischen den Phasen der Ausbildung und der Fort- und Weiterbildung eine Phase der Berufseinführung eingefügt wurde; auch die Differenzierung der Bildungsanforderungen und -möglichkeiten unter den Gesichtspunkten des geistlichen Lebens und der menschlichen Reifung, der theologischen Bildung und der pastoralen Befähigung wurde in die Bildungsordnungen der anderen pastoralen Berufe übernommen.
Für die Überarbeitung der Rahmenordnung waren neben den Stellungnahmen, die aufgrund der in den Diözesen gemachten Erfahrungen vorgelegt wurden, zwei inzwischen für die Weltkirche promulgierte Dokumente von Bedeutung: der Codex Iuris Canonici 1983 und die Neufassung der Grundordnung für die Priesterbildung vom Jahre 1985. Mit Genugtuung konnte festgestellt werden, dass die Rahmenordnung vom Jahr 1978 – abgesehen von einigen erforderlichen Ergänzungen – mit diesen Dokumenten voll im Einklang stand. 10 Die Stellungnahmen aus den Diözesen sprachen sich schon 1988 weitgehend für eine unveränderte Beibehaltung der Rahmenordnung aus.
11 Es wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass einzelne Themenkreise im Laufe dieses Jahrzehnts so an Bedeutung gewonnen haben, dass sie stärker als bisher in der Priesterbildung berücksichtigt werden sollten. 12 Weiter wurde deutlich gemacht, dass bestimmte Studieninhalte zwar in der Rahmenordnung von 1978 aufgeführt sind, jedoch in Gefahr stehen, neben den traditionellen theologischen Disziplinen vernachlässigt zu werden. 13 Schließlich hat sich die pastorale Situation seit der Erstveröffentlichung der Rahmenordnung auch in der Weise verändert, dass die Zahl der Priester so zurückgegangen ist, dass viele Pfarrer die Verantwortung für mehrere Pfarrgemeinden übernehmen mussten, andererseits die wachsende Zahl anderer pastoraler Mitarbeiter/innen neue Formen der Zusammenarbeit erforderlich machte, auf die die Priester nicht genügend vorbereitet waren und sind. 14 Diese und ähnliche Desiderate werden in der überarbeiteten Rahmenordnung aufgegriffen.
  1. „Das Theologiestudium in unserer Zeit und in unserem Land muss im Zusammenwirken der Disziplinen folgenden grundlegenden Zusammenhängen besonders Rechnung tragen: Verbindung der Ortskirche mit der Weltkirche, der katholischen Kirche mit anderen christlichen Kirchen und Gemeinschaften, des neues Bundesvolkes mit dem Volk des Alten Bundes und des christlichen Glaubens mit dem Glauben anderer Religionen. … Wie gewährleistet werden kann, dass die genannten Kontexte im Studium und in der gesamten Ausbildung gebührend zum Tragen kommen, ist in den diözesanen Ordnungen und im Benehmen mit den Verantwortlichen des Bistums näher zu regeln“ (Nr. 80).
  2. „Die folgenden Lehrveranstaltungen stellen einen integrierenden Bestandteil der theologischen Ausbildung dar“ (Nr. 123): Bezug zu den Naturwissenschaften, Einbeziehung der Humanwissenschaften, Christliche Spiritualität, Christliche Kunst, Kirchenmusik, Das Bistum: seine Geschichte und seine Gestalt (vgl. Näheres in Nrn. 124–129). Die diözesanen Ordnungen müssen festlegen, inwieweit die Durchführung dieser Ausbildungsaufgaben in die Verantwortung der Fakultät bzw. Hochschule oder des Priesterseminars bzw. Theologenkonvikts gestellt wird (vgl. Nr. 123).
  3. Für die dritte Bildungsphase sind in den drei Dimensionen (vgl. Nr. 169–172) einige Gesichtspunkte besonders wichtig. Grundsätzlich gilt mit einer Formulierung des Synodenbeschlusses „Die pastoralen Dienste in der Gemeinde“: „Je höher die Belastung, desto dringender braucht es Zeit zur Ruhe und Besinnung. Reflexion und Meditation gehören an die erste Stelle des pastoralen Prioritätenkatalogs.“ Sodann werden neben der üblichen Recollectio (recollectio minor) geistliche Besinnungstage (recollectio maior) im Kreis der Priester und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pastoral des Dekanates empfohlen (vgl. Nr. 169). Diese Zusammenarbeit gilt auch für den Bereich der pastoralen Befähigung: „Bestimmte Fortbildungsmaßnahmen sollen für alle Priester und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pastoral einer Seelsorgeeinheit (z. B. eines Dekanates oder Pfarrverbandes) durchgeführt werden, damit die Probleme von allen Betroffenen gemeinsam studiert und gelöst werden können“ (Nr. 172).
    Die vorliegende überarbeitete Fassung berücksichtigt die Ergebnisse der Apostolischen Visitation der Diözesanseminare im Studienjahr 1994/5. Wie diese stellt sie sich zugleich dem inzwischen noch verstärkten Wandel in der pastoralen Situation der Gemeinden auf der Suche nach Wegen verbindlicher Kooperation untereinander. Und sie reagiert auf die gegenüber den 80er Jahren stark veränderte Situation der Seminare und der Priesterkandidaten: das Problem deutlich kleiner gewordener Kommunitäten und die zunehmend unterschiedliche und oft ergänzungsbedürftige Lebens- und Glaubenserfahrung der Neueintretenden.
    Aus dem Gesamtbericht der Visitatoren von 1995 und der zusammenfassenden Stellungnahme der Kongregation für das Katholische Bildungswesen ergeben sich folgende Punkte, die für die geforderte Anpassung in Betracht gezogen werden mussten:
    • die Dauer und Gestaltung der propädeutischen Phase (Nrn. 20, 27; 32–35);
    • die Sicherung einer Atmosphäre in den Seminaren und Theologenkonvikten, die für die Priesterbildung förderlich ist, und die Frage einer angemessenen Nutzung der Gebäude bei kleiner gewordenen Kommunitäten (Nr. 50);
    • die Sicherung bestehender überdiözesaner Einrichtungen und die Förderung neuer Überlegungen zu bistumsübergreifender Kooperation (Nr. 52);
    • die spezifische Vorbereitung der künftigen Seminarerzieher nicht nur in intellektueller und pastoraler Hinsicht, sondern besonders auch im Hinblick auf die Aufgaben menschlicher wie spiritueller Formung und die Sorge um die ständige Weiterbildung der Verantwortlichen (Nrn. 58, 59);
    • die Wahrung und ggf. Verstärkung der personellen Grundausstattung in den Seminaren und Theologenkonvikten (Nr. 55);
    • die Revision des Aufnahmeverfahrens und seiner Erfordernisse, vor allem Regelungen für den Rückgriff auf psychologische Tests und solche für die Aufnahme von Kandidaten, die in anderen Seminaren schon abgelehnt worden sind (Nrn. 63 und 67);
    • die Verbesserung der philosophischen Ausbildung;
    • die Revision der theologischen Studien zugunsten eines umfassend organischeren Curriculums;
    • die Akzentuierung der spirituellen Dimension der Ausbildung mit Schwerpunktsetzung auf die tägliche Mitfeier der hl. Messe, die ‚lectio divina‘, das persönliche Gebet und die Förderung einer regelmäßigen und häufigen Bußpraxis (Nrn. 11, 22, 23 und 37);
    • die Förderung der spezifischen Sonderwege zum Priesterberuf, des sog ‚Dritten Bildungsweges‘ (Studienhaus St. Lambert, Lantershofen; Collegium Rudolphinum, Heiligenkreuz; ‚Ahlener Modell‘);
    • die Zuordnung der Ausbildungskonzepte in der Studienphase und der Pastoralausbildung;
    • die intensivere Begleitung der ersten Priesterjahre, besonders in der Kaplanszeit und der Anfangsphase als Pfarrer.
    Manche Akzentuierung bedarf keiner neuen Normierung auf der Ebene dieser ‚ratio nationalis‘, vielmehr der eventuellen konkreten Regelung und Aufmerksamkeit in den einzelnen Bistümern bzw. Ausbildungshäusern. 10 Einiges kann in diese Ordnung nur als ‚Rahmen‘ aufgenommen werden: So haben etwa die jüngsten Veränderungen in der Situation der Priesterkandidaten und der Gemeinden zu Wegsuchen zumal in den Fragen der propädeutischen Phase und der Pastoralausbildung geführt, deren Ergebnisse zunächst abgewartet werden müssen.
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Einleitung

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Sinn und Zweck der Rahmenordnung

1.
Das Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Ausbildung der Priester vom 28. Oktober 1965 weist den Bischofskonferenzen das Recht und die Aufgabe zu, „für die einzelnen Völker und Riten eine eigene Ordnung für die Priesterbildung aufzustellen. In ihr sollen die allgemeinen Gesetze den besonderen örtlichen und zeitlichen Verhältnissen so angepasst werden, dass die Priesterausbildung immer den pastoralen Erfordernissen der Länder entspricht, in denen die Priester ihren Dienst auszuüben haben“ (Optatam totius, Nr. 1).
„Um die Einheit zu wahren und zugleich eine gesunde Vielfalt zu ermöglichen“, hat die Kongregation für das katholische Bildungswesen die „Grundordnung für die Ausbildung der Priester“ herausgegeben, die den Bischofskonferenzen zugleich die Abfassung der eigenen nationalen Ordnungen für die Priesterbildung erleichtern soll (Grundordnung, Vorbemerkungen).
Die vorliegende Rahmenordnung stellt die nationale Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz für die Priesterbildung gemäß CIC, c. 242 dar. Sie orientiert sich an den Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils, am Apostolischen Schreiben ‚Pastores dabo vobis‘, an der Grundordnung für die Ausbildung der Priester und an den Beschlüssen der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Nach der Überarbeitung der Neufassung vom 1. Dezember 1988 wurde sie erneut von der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedet und von der Kongregation für das katholische Bildungswesen approbiert. Sie bildet den Rahmen für die in der Grundordnung (Nrn. 25, 101) und im CIC (cc. 243, 274) vorgesehenen Lebens- und Studienordnungen der Priesterausbildung und für die Ordnungen der Fort- und Weiterbildung der Priester in den Bistümern im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Deshalb sind diese diözesanen Ordnungen jeweils im Anschluss an eine Novellierung der Rahmenordnung zu überprüfen.
Mit Erlaubnis der zuständigen kirchlichen Stellen besteht die Möglichkeit einer Ausbildung zum Priesterberuf über den sogenannten „Dritten Bildungsweg“. Dieser setzt nicht die allgemeine Hochschulreife, aber ein höheres Lebensalter und eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. 10 Er muss eine gleichwertige spirituelle, wissenschaftliche und pastorale Ausbildung gewährleisten.
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Zum Priesterbild der Rahmenordnung

2.
Diese Rahmenordnung orientiert sich an dem theologischen Verständnis des Priestertums, wie es vor allem in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland und im Apostolischen Schreiben Papst Johannes Paul II. „Pastores dabo vobis. Über die Priesterbildung im Kontext der Gegenwart“ dargestellt ist. Insbesondere sei auf folgende Texte verwiesen:
  • Lumen gentium, Nr. 28;
  • Presbyterorum ordinis, Nrn. 1–8;
  • Optatam totius;
  • Pastores dabo vobis, Nrn. 11–18;
  • Schreiben der Bischöfe des deutschsprachigen Raumes über das priesterliche Amt. Eine biblisch-dogmatische Handreichung (1970);
  • Schreiben der deutschen Bischöfe über den priesterlichen Dienst (1992);
  • Grundordnung, Einleitung: Das Verständnis des katholischen Priestertums als Ziel der priesterlichen Ausbildung (Neuauflage 1985);
  • Kongregation für den Klerus, Direktorium für Dienst und Leben der Priester, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (1994);
  • Kongregation für den Klerus, Der Priester, Lehrer des Wortes, Diener der Sakramente und Leiter der Gemeinde für das dritte Jahrtausend, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (1999);
  • Rundschreiben „Die Skrutinien über die Eignung der Kandidaten“ der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 29. November 1997, Nr. 589;
  • Römische Bischofssynode 1971: Der priesterliche Dienst – Gerechtigkeit in der Welt, hrsg. von der Deutschen Bischofskonferenz, Trier 1972;
  • Synode der deutschen Bistümer, Verantwortung des ganzen Gottesvolkes;
  • Synode der deutschen Bistümer, Der pastorale Dienst;
  • Erklärung der deutschen Bischöfe: Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde (1995);
  • Pontificale für die katholischen Bistümer des deutschen Sprachgebietes I: Die Weihe des Bischofs, der Priester und der Diakone, 2. Auflage, hrsg. im Auftrag der Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz sowie der (Erz-)Bischöfe von Bozen-Brixen, Lüttich, Luxemburg und Straßburg, Trier 1994.
3.
Das grundlegende theologische Verständnis vom Priestertum wird kurz gefasst beschrieben im Dekret über Dienst und Leben der Priester. „Durch die Weihe und die vom Bischof empfangene Sendung werden die Priester zum Dienst für Christus, den Lehrer, Priester und König, bestellt. Sie nehmen teil an dessen Amt, durch das die Kirche hier auf Erden ununterbrochen zum Volk Gottes, zum Leib Christi und zum Tempel des Heiligen Geistes auferbaut wird“ (Presbyterorum Ordinis, Nr. 1). Darum wird das Priestertum „durch ein eigenes Sakrament übertragen. Dieses zeichnet die Priester durch die Salbung des Heiligen Geistes mit einem besonderen Prägemal und macht sie auf diese Weise dem Priester Christus gleichförmig, so dass sie in der Person des Hauptes Christus handeln können“ (a. a. O., Nr. 2). Die Gemeinsame Synode formuliert darum, dass „der Priester bei seiner Weihe durch Jesus Christus selbst gesandt wird. Er wird unter Handauflegung und Gebet des Bischofs und des gesamten anwesenden Presbyteriums mit dem Geist Christi ausgerüstet und endgültig für Gott und die Menschen in Dienst genommen. Diese Indienstnahme gibt ihm in besonderer Weise Anteil am Priestertum Jesu Christi und prägt ihn in seiner ganzen Existenz. Sie fordert eine endgültige Entscheidung zum übernommenen Amt. So ist der priesterliche Dienst sowohl Dienst in Christi Person und Auftrag als auch Dienst in und mit der Gemeinde“ (Die pastoralen Dienste, 5.1.1).
4.
Es ist die Gabe des Geistes, durch die der priesterliche Dienst ermöglicht und getragen wird. Diese Geistesgabe wird in der Priesterweihe sakramental verliehen und qualifiziert die Tätigkeit des Priesters im Bereich der Verkündigung, der Liturgie und der Leitung in spezifischer Weise. Darum lässt sich – wie die Synode ausführt – die Sendung des Priesters auch nicht „mit Hilfe von einigen nur ihm vorbehaltenen Funktionen umschreiben. Vielmehr übt der Priester den der ganzen Kirche aufgegebenen Dienst im Auftrag Christi amtlich und öffentlich aus. Durch Verkündigung, Spendung der Sakramente, Bruderdienst, Auferbauung und Leitung der Gemeinde und nicht zuletzt durch sein persönliches Zeugnis soll der Priester die anderen zu ihrem eigenen Dienst bereit und fähig machen. Der Priester soll daher Charismen entdecken und wecken, er soll sie beurteilen und fördern und für ihre Einheit in Christus Sorge tragen. Diesen Dienst kann er nur tun in lebendigem Austausch und brüderlicher Zusammenarbeit mit allen anderen Diensten und mit allen anderen Gliedern der Gemeinde. … Mitte und Höhepunkt des priesterlichen Dienstes ist die Feier der Eucharistie. Die Hingabe Jesu an den Vater für uns wird hier Gegenwart. 10 Durch den einen Leib Jesu Christi werden wir alle eins in ihm“ (Die pastoralen Dienste, 5.1.1).
11 Die Perspektive, in die der pastorale Weg des Priesters eingebettet ist, heißt Heiligkeit (vgl. Novo millenio ineunte, 30–31). 12 Ohne Zweifel „beeinflusst die größere oder geringere Heiligkeit des Dieners tatsächlich die Verkündigung des Wortes, die Feier der Sakramente, die Leitung der Gemeinde in Liebe“ (Pastores dabo vobis, Nr. 25).
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Elemente der Rahmenordnung

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Das Bildungsziel

5.
Das Ziel der Priesterbildung ist der Christ, der aufgrund seiner menschlichen und geistlichen Reife, seiner theologischen Bildung und seiner pastoralen Befähigung geeignet und bereit ist,
  • der Berufung Gottes zu entsprechen und sich in Weihe und Sendung durch den Bischof für die Kirche als Priester in Dienst nehmen zu lassen in der Lebensform der Ehelosigkeit um des Reiches Gottes willen,
  • seine menschlichen, geistlichen und beruflichen Fähigkeiten so weiterzuentwickeln, dass er den in der Priesterweihe übernommenen Auftrag Christi an den Mitmenschen in der jeweiligen pastoralen Situation ein Leben lang wahrnehmen kann.
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Die Bildungsphasen

6.
Dienst und Leben des Priesters sind geprägt vom Sakrament der Priesterweihe. Die Priesterbildung insgesamt dient der Hinführung zur Übernahme des priesterlichen Dienstes in der Weihe und zur Gestaltung des Lebens und Dienstes aus ihr. Priesterbildung hat also die Aufgabe,
  • die Voraussetzungen für den Empfang der Priesterweihe und die Übernahme des priesterlichen Dienstes zu vermitteln,
  • unmittelbar auf die Priesterweihe vorzubereiten und in das priesterliche Wirken einzuführen,
  • die Entfaltung der Priesterweihe im Leben des Priesters und in seinem Dienst an Kirche und Welt zu gewährleisten.
Dem entspricht in der Rahmenordnung eine Aufgliederung der Priesterbildung in drei Phasen:
  • die Phase der Ausbildung, in der die Voraussetzungen für die Übernahme des priesterlichen Dienstes geschaffen werden;
  • die Phase der unmittelbaren Hinführung zur Priesterweihe und der Einführung in den priesterlichen Dienst;
  • die Phase der Fort- und Weiterbildung während des gesamten weiteren Lebens als Priester.
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Die Dimensionen der Priesterbildung

7.
Priesterbildung wird im folgenden unter drei Gesichtspunkten beschrieben. Diese „Dimensionen“ sind durchgängig für alle Phasen der Priesterbildung von Bedeutung. Sie durchdringen sich gegenseitig, und eine ist ohne die andere nicht zu verwirklichen. Es sind die Dimensionen:
  • geistliches Leben und menschliche Reifung;
  • theologische Bildung;
  • pastorale Befähigung.
Die Einheit von geistlichem Bemühen, theologischer Reflexion und pastoraler Praxis dient sowohl dem priesterlichen Dienst wie der priesterlichen Existenz.
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Geistliches Leben und menschliche Reifung (cc. 244–247)

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In Christus

8.
„In der Verbindung mit Jesus Christus und in der Teilnahme an seiner Sendung gründet die gemeinsame Spiritualität der ganzen Kirche und aller pastoralen Dienste“ (Die pastoralen Dienste, 2.1.2). Alle Christen gehen den gemeinsamen Weg des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe, aber auf je eigene Weise, wie sie sich aus ihrer Berufung und ihrem Dienst am Leibe Christi ergibt.
Das geistliche Leben des Priesters erhält seine spezifische Prägung durch die besondere Christusbeziehung, in die er durch die Weihe eingetreten ist, und durch die Ausübung des amtlichen Dienstes in der Kirche. Die priesterliche Spiritualität wird demnach charakterisiert sowohl durch die geistige Befähigung des Priesters als auch durch seine Aufgabe. Sein apostolisches Tun setzt einerseits ein Leben nach Gottes Willen voraus; andererseits wird die Verbundenheit mit Gott durch seinen Dienst vertieft. Die Gemeinsame Synode erklärt: „Der Priester, der in Christi Person und Aufgabe handelt, ist ganz und gar darauf angewiesen, aus dem Geist Christi zu leben; nur so wird sein Dienst glaubwürdig, nur so ist er fähig, in den ihn oft überfordernden Beanspruchungen standzuhalten“ (Die pastoralen Dienste, 5.5.1).
Dem Herrn mit dem eigenen Kreuz folgend, ist er gerufen, auch bei Enttäuschungen, Misserfolg und Scheitern noch an die rettende Gegenwart Gottes und das unaufhaltsame Kommen des Gottesreiches zu glauben und ein Zeugnis christlicher Auferstehungshoffnung zu geben. Daraus erwachsen Haltungen wie Geduld, Starkmut und Zuversicht.
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Mit der Kirche

9.
Wo man „einander das Zeugnis des Glaubens und der Liebe gibt, einander trägt und Vergebung schenkt“ (Die pastoralen Dienste, 5.5.3), einander vor Verengung und Einsamkeit bewahrt, wird die Kirche als „umfassendes Heilssakrament“ (Lumen gentium, Nr. 48) sichtbar. Damit der Priester dieses grundlegende Füreinander in der kirchlichen Gemeinschaft durch sein Wort und die Ausstrahlung seiner Persönlichkeit wecken und stärken kann, muss seine eigene Spiritualität von der Erfahrung solcher Gemeinschaft in der Welt- und Ortskirche und in der Gemeinde geprägt sein. Die Mitgliedschaft in einer geistlichen Gemeinschaft kann dabei eine wertvolle Hilfe bilden, so sie „die Ausübung des Amtes und das geistliche Leben, wie sie dem Diözesanpriester eigentümlich sind, nicht beeinträchtigen, sondern muss sie vielmehr unterstützen“ (Pastores dabo vobis, Nr. 68). Er muss lernen, mit der Kirche zu leben nach dem Augustinuswort: „In dem Grade, in dem jemand die Kirche liebt, hat er auch den Heiligen Geist“ (Optatam totius, Nr. 9). Dann trägt sein Wirken dazu bei, die Kirche zum erkennbaren Zeichen der Gegenwart Gottes in der Welt zu machen (vgl. Ad gentes, Nr. 15).
Wissend, dass er der Communio Sanctorum zugehört, die nicht nur die jetzt lebenden Christen umfasst, sondern die Glaubenden aller Zeiten, vertraut er auf den Geist, der durch alle Jahrhunderte hindurch und in allen Völkern wirkt. Maria, das Urbild der Kirche und die Mutter der Glaubenden, wird ihm Leitbild des Dienstes und der ungeteilten Hingabe sein.
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Für die Welt

10.
Die Sendung Christi verweist den Christen an die Welt. Aus dieser Verantwortung heraus wird der Priester offenen Geistes die unscheinbaren Vorgänge des täglichen Lebens ebenso wachsam beobachten wie die Entwicklungen in der menschlichen Gesellschaft, um die Zeichen der Zeit zu erkennen und sein Handeln danach auszurichten. wenn die Liebe Christ ihn erfüllt, wird er immer neu auf die Menschen zugehen und vor Isolation bewahrt bleiben (vgl. Die pastoralen Dienste, 5.5.1). Seine Sorge gilt allen Menschen, vor allem aber den Armen und Schwachen den Leidenden und den Zurückgesetzten, den Suchenden und den Hoffnungslosen. Keine Not ist davon ausgenommen. Sein Dienst an der Einheit und der Versöhnung fordert äußere Freiheit und innere Offenheit für die verschiedenen Gruppen, Richtungen, Parteien und Schichten (vgl. Die pastoralen Dienste, 5.1.3).
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Ungeteilte Nachfolge Christi

11.
Der Ruf des Evangeliums zur ungeteilten Nachfolge Jesu Christi kann auf vielfältige Weise verwirklicht werden. Der Bistumspriester findet – geleitet von den Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Gemeinsamen Synode – in den Evangelischen Räten Grundlinien einer Spiritualität, die seiner Sendung entsprechen.
Der Geist der Armut hat das ganze Leben Jesu geprägt. Deshalb ist auch vom Priester Anspruchslosigkeit, Askese und Verzicht in Lebensstil und Lebenshaltung gefordert. „Selbst wenn er sich an den allgemeinen Lebensbedingungen orientiert, darf er sich von dem Drang nach Geld und Konsumgütern nicht beherrschen lassen. Maßstäbe für seinen Lebensstil sind ihm gesetzt durch den Dienst an der Gemeinde und seine Verpflichtung für die Ärmeren, besonders im Hinblick auf bedürftige Mitbrüder in anderen Ländern. Der Priester soll sich auszeichnen durch Großzügigkeit im Geben und Schenken“ (Die pastoralen Dienste, 5.5.2). Armut im Sinne des Evangeliums meint nicht nur materiellen Verzicht, sondern die „Unterordnung aller Güter unter das höchste Gut, nämlich Gott und sein Reich“ (Pastores dabo vobis, Nr. 30). Sie gründet in einer inneren Haltung, die sich ebenso zeigt in der selbstverständlichen Übernahme schwieriger und scheinbar erfolgloser Dienste, im Verzicht auf persönliche Vorteile und Privilegien und in ständiger Hingabe von Zeit und Kraft für den priesterlichen Dienst.
Der Gehorsam des Priesters wurzelt in der Hingabe Jesu Christi an den Willen des Vaters. Der Priester verwirklicht diesen Gehorsam, wo er auf den Anruf Gottes hört, „die Kirche in ihrer hierarchischen Struktur anerkennt, liebt und ihr dient“ (Pastores dabo vobis, Nr. 28); wo er seinen priesterlichen Dienst in Einheit mit dem Papst und dem Bischofskollegium ausübt, der Weisung seines eigenen Diözesanbischofs entspricht und sich von der Heilssorge um die Menschen einfordern lässt (vgl. Direktorium für Dienst und Leben der Priester, Nrn. 61–63). 10 Zum Gehorsam gehört ebenso, Anregungen und Kritik ernst zu nehmen, wie auch den Anspruch Gottes vor den Menschen freimütig zu vertreten.
11 Der Priester verzichtet in der Nachfolge Jesu auf menschliche Erfüllung in Ehe und Familie, um ganz frei zu sein für das Reich Gottes (vgl. Mt 19,12) und alle Kräfte der größeren „Familie Gottes“ (vgl. Mt 10,29 f.) zu schenken. 12 Wer die Ehelosigkeit in affektiver Reife und Freiheit übernimmt, sich in ungeteiltem Dienst Jesus Christus, seinem Herrn, schenkt und für die Menschen lebt (vgl. 1 Kor 7,32-35), setzt damit ein Zeichen für die vom Geist Christi gewirkte Freiheit der Kinder Gottes. 13 „Die Kirche als Braut Jesu Christi will vom Priester mit der Vollständigkeit und Ausschließlichkeit geliebt werden, mit der Jesus Christus, das Haupt und der Bräutigam, sie geliebt hat. Der priesterliche Zölibat ist also Selbsthingabe in und mit Christus an seine Kirche und Ausdruck des priesterlichen Dienstes an der Kirche in und mit dem Herrn“ (Pastores dabo vobis, Nr. 29). 14 Je mehr die Liebe des Herrn zu den Menschen in ihm Gestalt annimmt und er zur Vaterschaft in Christus heranreift (vgl. 1 Kor 4,15), um so mehr findet er „trotz aller menschlichen Probleme, die in verschiedener Weise jedem Stand eigen sind, menschliche Erfüllung und menschliches Glück“ (Die pastoralen Dienste, 5.5.2).
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Reifung

12.
Geistliches Leben und menschliche Reifung als Aufgabe eines ganzen Lebens sind untrennbar verbunden. „Da die Gnade die Natur nicht aufhebt, sondern erhebt, und da niemand ein wahrer Christ sein kann, wenn er nicht die Tugenden besitzt und übt, die zum echten Menschen gehören und die von der christlichen Liebe selbst vorausgesetzt, beseelt und in Dienst genommen werden, soll der künftige Priester sich üben in Aufrichtigkeit der Gesinnung, in wachem Sinn für Gerechtigkeit, in guten Umgangsformen, im Einhalten des gegebenen Wortes, in mit Liebe verbundener Bescheidenheit beim Gespräch, im Geist bereitwilligen brüderlichen Dienens, in Arbeitsamkeit, in der Fähigkeit, mit anderen zusammenzuarbeiten usw. Auf diese Weise soll er zu jener harmonischen Verbindung der menschlichen und übernatürlichen Fähigkeit gelangen, die für ein echtes Zeugnis christlichen Lebens in der heutigen Gesellschaft notwendig ist.
Da der Priester ja allen Menschen die Frohe Botschaft verkünden muss, soll der Kandidat besonders intensiv seine Fähigkeiten ausbilden, mit Menschen der verschiedensten Verhältnisse entsprechende Kontakte anzuknüpfen. Vor allem lerne er die Kunst, andere in passender Weise anzusprechen, ihnen geduldig zuzuhören und mit ihnen in Gedankenaustausch zu treten. Das tue er mit großer Achtung vor Menschen jeder Art und vom Geiste dienstbereiter Liebe getragen, damit er das Mysterium des in der Kirche lebenden Christus anderen zu erschließen vermag“ (Grundordnung, Nr. 51).
Zugleich muss der Priester lernen, die eigenen Grenzen und die der anderen anzunehmen und sie als Chance für das Wirken der Gnade Gottes zu verstehen (vgl. 2 Kor 12,9 f.).
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Geistlicher Alltag

13.
Die vom Priester geforderte Nachfolge Christi lebt vom regelmäßigen geistlichen Tun im Alltag. Quellen seines geistlichen Lebens sind:
  • Gottes Wort, auf das er hören und das er verwirklichen muss, um es anderen bezeugen zu können. „Der Priester muss der erste ‚Glaubende‘ des Wortes sein in dem vollen Bewusstsein, dass die Worte seines Dienstes nicht ‚seine‘ sondern die Worte dessen sind, der ihn ausgesandt hat. Er ist nicht der Herr dieses Wortes: er ist Diener“ (Pastores dabo vobis, Nr. 26);
  • die Sakramente der Kirche aus denen er leben muss, um sie anderen erschließen zu können; zumal die Feier der Eucharistie, „denn sie enthält ja das Heilsgut der Kirche in seiner ganzen Fülle, Christus selbst, unser Osterlamm und das lebendige Brot“ (Presbyterorum ordinis, Nr. 5);
  • das Bußsakrament, denn „das geistliche Leben und das pastorale Wirken des Priesters … hängen vom häufigen und bewussten Empfang des Bußsakramentes ab“ (Pastores dabo vobis, Nr. 26). „Wenn ein Priester nicht mehr zur Beichte geht oder nicht gut beichtet, so schlägt sich das sehr schnell in seinem priesterlichen Leben und Wirken nieder, und auch die Gemeinde, deren Hirte er ist, wird dessen bald gewahr“ (Reconciliatio et paenitentia, Nr. 31);
  • das Stundengebet, in das er sich einleben muss, um es „für das ganze ihm anvertraute Volk, ja für die ganze Welt“ (Presbyterorum Ordinis, Nr. 5) zu verrichten;
  • das Beispiel Christi, das ihn prägen muss, um die ganze Gemeinde prägen zu können (vgl. Die pastoralen Dienste, 5.5.1).
Tragende Kräfte im Leben des Priesters sind das gemeinsame und persönliche Gebet, auch in der Form der eucharistischen Anbetung, sowie die Meditation. Regelmäßige Lebensüberprüfung, Besinnungstage und Exerzitien vertiefen das Leben in der Gegenwart Gottes und helfen zur Umkehr in den verschiedenen Formen christlicher Buße, unter denen das Bußsakrament den ersten Platz einnimmt.
Der Priester braucht Zeiten der Besinnung und Erneuerung, aber auch der Erholung und Entspannung, damit er weder dem Aktivismus noch der Resignation verfällt, sondern durchdringt zu einer inneren Einheit von Gebet und Alltag, pastoralem Einsatz und persönlicher Frömmigkeit (vgl. Die pastoralen Dienste, 5.5.1).
In der Verehrung der Heiligen, vor allem der Gottesmutter Maria, findet er starke Impulse und Hilfen für sein geistliches Leben und steht so in Gemeinschaft mit den Brüdern und Schwestern, die in Christus schon ihre Vollendung gefunden haben.
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Theologische Bildung (cc. 248–254)

14.
Die theologische Bildung ist ein wesentliches Element priesterlichen Dienstes und Lebens. Sie wird grundgelegt in der ersten Bildungsphase und soll von da an das ganze Leben hindurch entfaltet und vertieft werden.
„Die Priester von morgen werden … Seelsorger von Menschen sein, die gereifter, kritischer, besser informiert sind und in einer weltanschaulich pluralistischen Welt stehen, wo das Christentum vielerlei Deutungen und manchem Argwohn ausgesetzt ist seitens einer Kultur, die dem Glauben immer mehr entfremdet wird. Es wird ihnen unmöglich sein, den ihnen zustehenden Dienst am Glauben und an der kirchlichen Gemeinschaft auszuüben ohne tiefe theologische Bildung, die im Seminar begonnen hat und ständig weitergeführt wird … Vorauszusehen ist schließlich, dass der Glaube der Priester von morgen größeren Gefahren ausgesetzt ist als in vergangenen Zeiten. Die Erfahrung zeigt bereits, wie schwer es manchen Priestern fällt, die Schwierigkeiten zu überwinden, die ihnen aus einer glaubenslosen und skeptischen Umgebung erwachsen …; es fällt schwer, im Glauben fest zu bleiben und die Brüder im Glauben zu stärken ohne eine theologische Ausbildung, die einer solchen Lage gewachsen ist … Wenn auch nicht jeder Priester dazu berufen ist. Spezialist in allen Teilfragen der theologischen Forschung zu sein, so besteht doch immerhin eine enge Verwandtschaft zwischen pastoralem Dienst und gründlichem theologischen Wissen. Von den Priestern erwartet man, dass sie einen wahren theologischen Dienst in der christlichen Gemeinschaft ausüben, ohne deswegen Fachtheologen zu sein. Bischöfe und Priester sind tatsächlich als Seelenhirten die Hauptverantwortlichen für die amtliche Verkündigung in der Kirche“ (Die theologische Ausbildung, Nrn. 6–8).
15.
Die wissenschaftliche Theologie soll den Priester befähigen, vom Glauben, den er verkündet, Rechenschaft zu geben. Er muss die Entwicklungen und Ergebnisse der Theologie in Vergangenheit und Gegenwart kennen, verstehen und werten lernen. Die theologische Reflexion soll ihn dazu führen, unter den vielen theologischen Aussagen die alles tragende Mitte zu finden, um so vom Nebeneinander vieler Erkenntnisse zur einen Wahrheit des Evangeliums vorzudringen. Dadurch gewinnt er die Fähigkeit, die einzelnen Glaubensaussagen in das Ganze einzuordnen und sich nicht im Detail zu verlieren.
Theologische Erkenntnis und Spiritualität dürfen nicht unverbunden nebeneinander stehen. Vielmehr muss die wissenschaftliche Theologie geistliche Erfahrung und geistliches Leben eröffnen und integrieren helfen. Umgekehrt müssen geistliche Erfahrung und geistliches Leben theologisch verankert werden.
Theologische Bildung befähigt schließlich, Strömungen und Erkenntnisse heutigen Denkens in ihrer Bedeutung für den Glauben zu sehen und andererseits die Erfahrungen und Probleme der heutigen Menschen aus dem Evangelium sachgerecht zu erhellen. Die im Studium erworbene theologische Urteilsfähigkeit ist Voraussetzung für ein verantwortliches Mitwirken in Kirche und Gesellschaft.
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Pastorale Befähigung (cc. 255–258)

16.
Der Dienst des Priesters besteht in der Auferbauung des Leibes Christi durch
  • die Verkündigung des Wortes Gottes
  • die Feier der Liturgie
  • den Dienst am Nächsten
So soll der Priester die Gemeinde leiten und alle Gläubigen und die ganze Gemeinde zu ihrem Dienst bereit und fähig machen. Er soll Charismen entdecken und wecken, beurteilen und fördern und für ihr Zusammenwirken Sorge tragen. Dafür ist sein persönliches Zeugnis ebenso wichtig wie der lebendige Austausch und die brüderliche Zusammenarbeit mit dem Bischof, dem Presbyterium, den Diakonen, den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst und mit allen Gliedern der Gemeinde (vgl. Die pastoralen Dienste, 5.1.1).
Grundlagen der pastoralen Befähigung werden von Studienbeginn an gelegt. Die pastorale Ausbildung hat ihren Schwerpunkt in der zweiten Bildungsphase, ist damit aber nicht abgeschlossen. Denn der Wandel in Gesellschaft und Kirche stellt dem Priester immer neue Aufgaben und macht berufsbegleitende Fortbildung unerlässlich.
17.
Gelernte Fertigkeiten allein genügen für den pastoralen Dienst nicht. Die ganze berufliche Existenz des Priesters hängt von seinem Glauben ab und von der Art, wie er ihn lebt. Ein Auseinanderklaffen von Seelsorgetätigkeit und Spiritualität wäre verhängnisvoll. Der Priester muss geistlich sein, um geistlich wirken zu können. Sein Glaube muss Belastungen von außen und von innen standhalten und ihm die Kraft geben, den Glaubenserfahrungen anderer Menschen in Offenheit zu begegnen. Festigkeit und Offenheit sind gleichermaßen Merkmale eines lebendigen Glaubens.
18.
Der Priester kann nur in einer grundlegenden Übereinstimmung mit Lehre und Praxis der Kirche und ihrer Tradition wirken. Ebenso ist es wichtig, dass er auf die geistigen Strömungen und gesellschaftlichen Wandlungen der Zeit antworten kann. Wer den Hirtenauftrag Christi verwirklichen will, muss die Menschen und ihre Lebensbedingungen, die Gesellschaft und ihre Bedürfnisse immer besser zu verstehen suchen. Darum müssen pasroralpraktische Einübung und theologische, vor allem pastoraltheologische Bildung ineinander greifen.
19.
Ein für unsere Epoche hochbedeutsamer Wandlungsprozess betrifft die Stellung der Frau in Gesellschaft und Kirche. „Da heute die Frauen eine immer aktivere Funktion im ganzen Leben der Gesellschaft ausüben, ist es von großer Wichtigkeit, dass sie auch an den verschiedenen Bereichen des Apostolates der Kirche wachsenden Anteil nehmen“ (Apostolicam actuositatem, Nr. 9). Deshalb müssen die Fragen eines veränderten Bewusstseins der Frauen, die Glaubenserfahrung und die Mitwirkung von Frauen an der Heilssorge der Kirche sowie die Aufgaben der Frauenseelsorge gebührend berücksichtigt werden (vgl. Zu Fragen der Stellung der Frau, S. 19). Frühzeitig „muss auch Wert darauf gelegt werden, dass die Alumnen zu einem rechten und gesunden Verhalten Frauen gegenüber geführt werden“ (Grundordnung, Nr. 95).
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Die erste Bildungsphase:
Ausbildung

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Gesamtdarstellung der ersten Bildungsphase

20.
Die erste Bildungsphase beginnt mit der Aufnahme des Kandidaten in die propädeutische Phase und/oder das Theologenkonvikt bzw. Priesterseminar. Sie dauert ab dem Studienbeginn an einer Theologischen Fakultät (Fachbereich, Hochschule) mindestens fünf Jahre und endet mit dem theologischen Abschlussexamen.
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Ziel

21.
Ziel der ersten Bildungsphase ist es, zu priesterlichem Dienst und Leben durch menschliche, geistliche und fachliche Bildung zu befähigen.
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Die drei Dimensionen

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Geistliches Leben und menschliche Reifung

22.
Die Studenten brauchen entsprechend ihrer persönlichen Entwicklung Hilfen, die in das geistliche Leben einführen, es entfalten und vertiefen. Dabei soll die Berufung geklärt und zur Entscheidung geführt werden (vgl. Nrn. 49–72).
Die geistliche Lesung des Alten und Neuen Testamentes (‚lectio divina‘), Anleitung zur Schriftmeditation und gemeinsame Schriftgespräche legen den Grund für eine Spiritualität, die sich am Wort Gottes ausrichtet (vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 47). Zeiten der geistlichen Einkehr (‚recollectio minor‘) und des Schweigens sowie die jährlichen Exerzitien vertiefen diese im Hinblick auf die persönliche Berufung und Entscheidung. Es ist wichtig, dass die Studenten eines Seminars sich als Gottesdienstgemeinde erfahren, auch zusammen mit ihrem Bischof und seinen Mitarbeitern sowie mit ihren theologischen Lehrern. Neben der täglichen Feier der Eucharistie sollen auch das Stundengebet und andere Formen des Gottesdienstes einen festen Platz haben. Bei der Gestaltung sollen die Studenten sowohl ihr eigenes Leben als auch ihren späteren Dienst im Auge behalten. Weiter ist darauf zu achten, „dass im Rahmen der geistlichen Ausbildung die Schönheit der sakramentalen Versöhnung und die Freude daran wiederentdeckt werden“ (Pastores dabo vobis, Nr. 48).
23.
Das Streben nach Entfaltung der Persönlichkeit, nach Ausbildung des Selbstwertbewusstseins und der individuellen Begabung wird gefördert durch geistige Auseinandersetzung, sozialen Einsatz, kulturelle Bildung und Sport. Eine reife, entschiedene Freiheit, wie sie Beruf und Lebensform des Priesters voraussetzen, wird sich dabei zugleich durch ihre Bereitschaft zu Anstrengung und Disziplin in Leben und Arbeit auszeichnen.
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Theologische Bildung

24.
Das Studium in der ersten Bildungsphase soll dem künftigen Priester ein gediegenes und umfassendes Grundwissen in den theologischen Disziplinen vermitteln und ihn befähigen, an der wissenschaftlichen Reflexion verstehend und – entsprechend den späteren Berufsanforderungen – selbstständig teilzunehmen und diese Reflexion für das eigene geistliche Leben sowie für den pastoralen Dienst fruchtbar zu machen (vgl. Nrn. 73–144).
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Pastorale Befähigung

25.
Die gesamte Ausbildung muss dahin zielen, die Priesterkandidaten nach dem Vorbild Jesu Christi, des Lehrers, Priesters und Hirten, zu formen und sie vorzubereiten auf den Dienst am Wort, den Dienst der Liturgie und den Dienst des Hirten. Auf dieses pastorale Ziel müssen alle Bereiche der Bildung hingeordnet werden, die Hilfen zum geistlichen Leben und zur menschlichen Reifung ebenso wie das ganze Studium der Theologie (vgl. Optatam totius, Nr. 4). Darüber hinaus soll der Student von Beginn des Studiums an für seine kommenden Aufgaben auch praktisch ausgebildet werden. Dem dienen neben den Lehrveranstaltungen der praktischen Theologie entsprechende Kurse und Praktika, deren Zahl, Gestaltung, Zeitpunkt und Durchführung durch die Lebens- und Studienordnung der Diözese geregelt wird, gemäß der Anordnung der Gemeinsamen Synode (vgl. Die pastoralen Dienste, Anordnung 5 a). Schwerpunkte der Hinführung zum pastoralen Dienst und der Entscheidung zum Priesteramt stellen die Beauftragungen zum Lektoren- und Akolythendienst dar. Sie erfolgen zu dem in der diözesanen Ordnung vorgesehenen Zeitpunkt (gemäß Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 230, § 1).
Die pastorale Ausrichtung der Priesterbildung umfasst auch die ökumenische Dimension des priesterlichen Dienstes, die Verantwortung für Fernstehende und Nichtglaubende, die Sorge um den Auftrag christlicher Caritas am Menschen in Not. Bereits im Studium ist zu berücksichtigen, dass priesterliche Tätigkeit und Zeitgeschehen ineinander verflochten sind.
26.
Durch gemeinsames Leben zusammen mit den Verantwortlichen der Seminarleitung sowie durch Begegnungen mit dem Bischof und seinen engeren Mitarbeitern und mit Priestern der Diözese sollen die Studenten in das Presbyterium hineinwachsen. Kontakte, regelmäßiger Austausch und geeignete Formen der Zusammenarbeit mit denen, die sich auf andere pastorale Dienste vorbereiten, legen den Grund für das spätere Zusammenwirken im kirchlichen Dienst. Der Geist brüderlicher Verbundenheit der künftigen Priester mit allen Gliedern der Kirche, denen ihre spätere Arbeit gilt, kann durch ehrenamtliche Mitarbeit in einer Gemeinde oder einer kirchlichen Organisation gefördert werden. Die Beanspruchung durch solche Aufgaben darf jedoch das notwendige geistliche Leben und intensive Studium nicht beeinträchtigen.
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Strukturen der Ausbildung

27.
Der Studienverlauf und die Hilfen für die menschliche, geistliche und fachliche Hinführung zum priesterlichen Dienst erfolgen in mehreren Abschnitten. Dabei verlangt die in einem hohen Maße unterschiedliche und oft ergänzungsbedürftige Glaubens- und Lebenserfahrung der einzelnen Priesterkandidaten ein besonderes Augenmerk für die ‚propädeutische Phase‘ (vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 62), die sich der menschlichen, geistlichen und intellektuellen Einführung in die Priesterausbildung annimmt. Sie wird – je nach Ausbildungsordnung der Diözesen bzw. Priesterseminare und Theologenkonvikte – als mehrmonatiger, dem eigentlichen Seminar- und Studienbeginn vorgelagerter ‚propädeutischer Abschnitt‘ (vgl. Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Informativdokument ‚Der propädeutische Abschnitt‘, Vatikanstadt 1998, Kap. 3) gestaltet oder als ein dem Seminar- und Studienbeginn vorgelagerter mehrwöchiger Vorbereitungskurs, der während der ersten Semester durch verschiedene propädeutische Elemente fortgeführt wird.
Der Studienverlauf selber gliedert sich in drei Stufen:
  1. Stufe (1.–4. Semester): Grundlegung des geistlichen Lebens, Hilfen zur Berufsklärung, Einführung in das wissenschaftliche Studium, erster Studienabschnitt.
  2. Stufe (5.–6. Semester): Beginn des zweiten Studienabschnittes und – im Hinblick auf die Erweiterung des Erfahrungshorizontes (externe Semester) und die Reifung der Berufsentscheidung – Hilfen zum vertieften Vollzug geistlichen Lebens und zum Studium.
  3. Stufe (7.–10. Semester): Hilfen zur endgültigen Berufsentscheidung bzw. zur Vertiefung dieser Entscheidung, Vollendung des zweiten Studienabschnittes und Abschluss des Studiums.
28.
Allen Stufen sind folgende Grundelemente gemeinsam:
  • Studium an einer theologischen Fakultät (Fachbereich, Hochschule) gemäß der Studienordnung des betreffenden Bistums;
  • Verbindung mit dem Regens (Direktor);
  • Begleitung durch einen geistlichen Berater;
  • Gemeinschaft mit den Theologiestudenten der Diözese im Priesterseminar.
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Leben in der Kommunität des Seminars

29.
Während der Ausbildungsphase leben die Studenten mit Ausnahme der externen Semester im Regelfall im Seminar. Für größere Kommunitäten empfiehlt sich eine Gliederung in Gruppen, die wichtige Funktionen für die Hausgemeinschaft erfüllen. Dabei muss auch Raum sein, sich Gruppen spiritueller Orientierung anzuschließen, die ein Hineinwachsen in bestehende Priestergemeinschaften und neue geistliche Gemeinschaften und Bewegungen ermöglichen. „Die Teilhabe des Seminaristen und des Diözesanpriesters an bestimmten Formen von Spiritualität oder bestimmten kirchlichen Gruppierungen ist sicherlich als solche ein förderliches Element des Wachstums und der priesterlichen Mitbrüderlichkeit. Aber diese Teilhabe darf die Ausübung des Amtes und das geistliche Leben, wie sie dem Diözesanpriester eigentümlich sind, nicht beeinträchtigen, sondern muss sie vielmehr unterstützen“. Es ist deshalb erforderlich, dass die Seminaristen „in der neuen Kommunität des Seminars, in der sie vom Bischof zusammengeführt worden sind, den Respekt vor den anderen geistlichen Wegen sowie den Geist des Dialogs und der Zusammenarbeit lernen und dass sie sich zustimmend und aus vollem Herzen an den Ausbildungsvorgaben des Bischofs wie an den Erziehern im Seminar orientieren und sich ihrer Leitung wie ihrer Beurteilung mit aufrichtigem Vertrauen überlassen“ (Pastores dabo vobis, Nr. 68).
Spiritualitätsgruppen brauchen menschliche und geistliche Hilfen, damit sie fruchtbar arbeiten können und Orte menschlicher Begegnung sind. Begegnung geschieht in Gesprächen, Geselligkeit, gemeinsamem Tun innerhalb und außerhalb des Seminars. Zugleich ist die Gruppe ein geeigneter Rahmen für Glaubensgespräche, Meditationen und gemeinsames Gebet. Neben den Gottesdiensten der Gesamtkommunität, die Vorrang haben, soll auch die Möglichkeit zu Gottesdiensten in der Gruppe gegeben sein.
10 Die Einheit des Seminars darf durch die Gruppenbildung nicht gefährdet werden. 11 Gerade die Erfahrung der größeren Gemeinschaft des ganzen Seminars kann den Weg des einzelnen bis zur endgültigen Berufsentscheidung nachhaltig fördern und prägen.
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Externe Semester

30.
Das fünfte und sechste Semester soll an einer auswärtigen Fakultät (Fachbereich, Hochschule) absolviert werden. Der Wechsel des Studienortes soll den Gesichtskreis der Studenten erweitern helfen. Er ermöglicht neue Kontakte, verlangt größere Eigeninitiative und fordert dazu heraus, auf sich allein gestellt sein Leben verantwortlich zu gestalten. Damit ist diese Zeit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Berufsentscheidung. Auch für diese Zeit gelten die oben genannten Grundelemente (vgl. Nr. 28).
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Leben außerhalb des Seminars (c. 235)

31.
In begründeten Fällen ist es mit Erlaubnis des Bischofs ausnahmsweise möglich, über die externen Semester hinaus bis zu einem Jahr außerhalb des Seminars zu wohnen. Dafür kommt vornehmlich das vierte Studienjahr in Frage. Während dieser Zeit, die am Studienort der Diözese zu verbringen ist, muss in jedem Falle ein enger Kontakt zur Seminarleitung gewährleistet werden. Für das Leben außerhalb des Seminars sind folgende Formen vorgesehen:
  • das Leben in einer Gruppe: Die Mitglieder wohnen einzeln oder gemeinsam außerhalb des Seminars und stehen mit dem Seelsorger einer Gemeinde in einem pastoralen und spirituellen Austausch;
  • vita communis mit einem Gemeindepfarrer: Wesentlich sind eine Gemeinschaft in Gottesdienst und im Gebet, enge menschliche und geistliche Kontakte sowie Tischgemeinschaft mit dem Pfarrer. Da dieser für die Studenten eine große Verantwortung trägt, ist es notwendig, dass er im Einvernehmen mit der Seminarleitung ausgewählt wird.
Auch für die Formen des Lebens außerhalb des Seminars gelten die oben aufgeführten Grundelemente (vgl. Nr. 28). Hinsichtlich der Zuordnung zur Gemeinde und zum Gemeindepfarrer, der notwendigen Kontakte zum Kurs und zur Hauskommunität, des gemeinsamen geistlichen Lebens und der Begleitung durch Mitglieder der Seminarleitung sind in den Lebens- und Studienordnungen der Bistümer genauere Regelungen zu treffen.
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Die Stufen der ersten Bildungsphase

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Propädeutische Phase

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Ziel

32.
Ziel der propädeutischen Phase ist es, Männern, die sich für den Beruf des Weltpriesters entschieden haben, in einer Zeit der Vorbereitung ein umfassenderes Verständnis der Identität des Priestertums zu vermitteln, eine Glaubensvertiefung und Einführung in das geistliche Leben zu ermöglichen. Einübung in die vita communis und praktische Erbprobung, Reflexion der eigenen Biographie und Vertiefung der Motivation (vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 62).
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Die drei Dimensionen

Geistliches Leben und menschliche Reifung
33.
Die propädeutische Phase bietet eine erste Einführung in das geistliche Leben und die Teilnahme an der Liturgie, Erfahrungen im Gebet, Vertiefung im bewussten Empfang der Sakramente sowie Reflexion der eigenen Biographie zu einer besseren Klärung und Vertiefung der eigenen Motivationen für die Entscheidung zum Priestertum.
Theologische Bildung
34.
Ist die propädeutische Phase zwar dem eigentlichen akademischen Studium vorgelagert, so enthält sie dennoch Elemente theologisch wissenschaftlicher Grundlegung, beispielsweise in der Vertiefung des Verständnisses der Sakramente oder in einem Grundkurs des Glaubens, der dem Kennenlernen des depositum fidei der Kirche dient.
Pastorale Befähigung
35.
Im Rahmen der propädeutischen Phase sind einzelne soziale und pastorale Einsätze der Kandidaten zur verstärkten Wahrnehmung der realen Lebenssituation der Kirche möglich.
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Erste Stufe (1.–4. Semester)

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Ziel

36.
Ziel der ersten Stufe ist die Grundlegung des geistlichen Lebens, die Einführung in das wissenschaftliche Studium sowie der erfolgreiche Abschluss des ersten Studienabschnittes. Während dieser Zeit soll geklärt werden, ob der Student geeignet ist, den Weg zum Priesterberuf weiterzugehen.
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Die drei Dimensionen

Geistliches Leben und menschliche Reifung
37.
Grundlegend für den weiteren Weg des Studenten ist, dass seine Glaubensentscheidung reift und seine persönliche Beziehung zu Jesus Christus sich vertieft. Darum muss er sich verschiedene Formen von Meditation, Gebet und geistlicher Schriftlesung aneignen. Zur tragenden Grundlage seines Lebens soll die Eucharistie werden; Ziel ist ihre tägliche Mitfeier.
Ferner sind Buße und Umkehr in ihren vielfältigen Formen – insbesondere die Feier des Bußsakramentes mit der Möglichkeit des Beichtgespräches – unerlässliche Bestandteile des geistlichen Lebens.
Der Student braucht einen geeigneten geistlichen Berater, mit dem er regelmäßig über die Entwicklung seines Glaubens, seiner menschlichen Reifung und seines sittlichen Lebens spricht.
38.
Seine Entscheidung für das ehelose Leben muss sich durch die Annahme seiner Geschlechtlichkeit im ernsthaften Bemühen um die Tugend der Keuschheit klären und bewähren. Er muss Selbstbeherrschung üben und auf eine unbefangene, der ehelosen Lebensform entsprechenden Art Frauen begegnen können.
Das Hineinfinden in das Leben der Gemeinschaft des Priesterseminars fordert von ihm persönliche Initiative, Fähigkeit und Bereitschaft zur Begegnung und zur Zusammenarbeit, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme, Selbstdisziplin und Beherrschung der Umgangsformen. Im Rahmen der Gemeinschaft und im Verhältnis zum Elternhaus gilt es, die notwendige Eigenständigkeit des persönlichen und beruflichen Weges mit verständnisvollem und familiärem Geist zu verbinden.
Theologische Bildung
39.
Die Studienziele und -inhalte der einzelnen Fächer, die in den ersten vier Semestern vermittelt werden, richten sich nach der Studienordnung. Über die Aneignung des Wissens hinaus soll in dieser Stufe erreicht werden:
  • ein erstes wissenschaftlich verantwortetes Reflektieren des persönlichen und kirchlichen Glaubens;
  • eine grundlegende Orientierung über Sinn und Aufbau des theologischen Studiums;
  • die Beherrschung des methodischen Instrumentariums für das Studium der Theologie sowie verschiedene Arbeitsweisen individuellen und gemeinsamen Studierens. Für die Studienziele und -inhalte der einzelnen Fächer s. Nrn. 73–129.
Pastorale Befähigung
40.
Erste Schritte der pastoralen Ausbildung sind:
  • Kennenlernen verschiedener pastoraler Bereiche, Vor- und Nachbereitung der Praktika;
  • Einführung in die Feier der Liturgie, in deren Grundelemente und Gesetzmäßigkeiten mit dem Ziel, Liturgie und Leben in Verbindung zu bringen;
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung und Gestaltung von Gottesdiensten;
  • Sensibilisierung für die sprachlichen und musikalischen Möglichkeiten von Feiern;
  • Stimmbildung, Grundelemente rednerischer Ausbildung;
  • Einübung in die Kommunikation, erste Anleitung zur Gesprächs-Führung mit einzelnen und Gruppen;
  • Kontakt und Austausch mit Altersgenossen und Gruppen außerhalb des Seminars;
  • waches Interesse am politischen und kulturellen Leben.
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Zweite Stufe (5.–6. Semester)

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Ziel

41.
Der Student soll die in der ersten Stufe grundgelegten Einsichten und Vollzüge des geistlichen Lebens – stärker auf sich gestellt – vertiefen, die Gelegenheit zur Erweiterung seines geistigen Horizontes am neuen Studienort nutzen und in dieser Situation die Klärung der Berufsentscheidung vorantreiben.
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Die drei Dimensionen

Geistliches Leben und menschliche Reifung
42.
Unter den Bedingungen der veränderten Lebenssituation kommt es darauf an, dass der Student
  • die in der ersten Stufe grundgelegte Praxis der Teilnahme am gottesdienstlichen Leben der Kirche sowie die ihm angemessenen Gebets- und Meditationsweisen durchhält und entfaltet;
  • zu einem geordneten Tageslauf findet, der dem geistlichen Leben, dem Studium und der Teilnahme am kulturellen Leben gleichermaßen gerecht wird;
  • einen angemessenen einfachen Lebensstil entwickelt, seine Freizeit sinnvoll gestaltet, für die Probleme anderer offen ist, menschliche Beziehungen pflegt und das Alleinsein bewältigt;
  • das Gelingen dieser Aufgaben regelmäßig überprüft und mit seinem geistlichen Berater erörtert.
Am Ende dieser Ausbildungsstufe soll der Student sich im Gespräch mit seinem geistlichen Berater Rechenschaft geben, inwieweit sein persönliches spirituelles Leben ihn trägt und ob der angestrebte Beruf für ihn der richtige ist.
Theologische Bildung
43.
Studienziele und -inhalte des theologischen Studiums sind im wesentlichen durch die Studienordnung umschrieben (s. Nrn. 73–129). Besondere Anliegen zum Beginn des zweiten Studienabschnittes sind:
  • vertieftes Studium in den verschiedenen theologischen Disziplinen und erstes Bemühen um Schwerpunktbildung innerhalb des Studiums;
  • Offenheit für die spezifischen Akzente, die der gewählte Studienort im Hinblick auf die theologische Ausbildung bietet.
Pastorale Befähigung
44.
Diese Stufe bietet die besondere Gelegenheit, aus eigener Initiative Verbindung mit einer Gemeinde am Studienort aufzunehmen, zum Beispiel durch
  • Mitwirkung in den Gottesdiensten der Gemeinde und ihrer Gruppen;
  • Mitarbeit in der Gemeindekatechese;
  • Unterstützung und Begleitung sozial-caritativer Aktionen und Gruppen;
  • Kontakt und Mitarbeit in der Hochschulgemeinde.
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Dritte Stufe (7.–10. Semester)

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Ziel

45.
Der Student soll die ganze Breite der Aussagen kirchlicher Glaubens- und Sittenlehre kennenlernen, Einsicht in ihre innere Einheit gewinnen und die Lehre der Kirche wie ihre theologische Ausfaltung in sein persönliches Glaubensleben integrieren. Spätestens in dieser Stufe soll er zur endgültigen Klarheit über sein Berufsziel finden.
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Die drei Dimensionen

Geistliches Leben und menschliche Reifung
46.
Die Rückkehr in die Seminargemeinschaft nach den externen Semestern setzt voraus, dass der Prozess der Berufsklärung zu einer positiven Entscheidung für den Priesterberuf gereift ist.
Die Admissio kann entsprechend der Praxis der einzelnen Bistümer geistlicher Schwerpunkt dieser Stufe sein. Der Student bekundet darin öffentlich seine Bereitschaft, zu gegebener Zeit den priesterlichen Dienst zu übernehmen; der Bischof nimmt ihn unter die Kandidaten des Priesteramtes auf (vgl. Ritus der Aufnahme unter die Kandidaten für Diakonat und Presbyterat).
Den Kandidaten stellen sich die Aufgaben:
  • Gebet und Meditation, Buße und Beichte als regelmäßige Praxis zu pflegen;
  • die Eucharistie zum geistlichen Zentrum des Tages zu machen;
  • die Nachfolge Christi in Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam zu vertiefen und ein volles Ja zur konkreten Kirche zu sagen;
  • offen zu sein für die Menschen und ihre Probleme und bereit zur verantwortlichen Übernahme von Diensten und Aufgaben, vornehmlich in der Seminargemeinschaft.
Der Student soll in überschaubaren Zeitabschnitten mit dem geistlichen Berater ein Gespräch über seine geistliche Entwicklung führen.
Theologische Bildung
47.
Mit dieser Stufe wird der theologische Studiengang abgeschlossen. Es geht vor allem darum, ein solides Wissen in den theologischen Disziplinen zu erwerben und zugleich Einblick in ihren inneren Zusammenhang zu gewinnen. Der Student soll sowohl verschiedene theologische Richtungen kennen und beurteilen lernen als auch die Mitte in Theologie und persönlichem Glaubensleben finden. Durch die Schwerpunktbildung im theologischen Studium (s. Nr. 137) gewinnt er Kenntnisse und Fähigkeiten, die ihm verstärkt zu selbstständiger Arbeit und Urteilsfindung verhelfen.
Eine Gefahr dieser Stufe ist die Engführung auf das Examensstudium. Ein Student, der selbst in dieser Zeit noch keinen persönlichen Zugang zur Theologie findet, wird auch in den späteren Phasen die theologische Wissenschaft kaum in sein persönliches Leben und seine pastorale Tätigkeit integrieren können.
Pastorale Befähigung
48.
Zum Studium in der dritten Stufe gehört auch die pastoraltheologische Grundlegung der zentralen priesterlichen Dienste sowie die erste Einweisung in deren Vollzug. Im einzelnen sind zu nennen:
  • Vorbereitung und Mitwirkung bei Gottesdiensten im Seminar und in der Gemeinde;
  • erste Erfahrungen in der Gemeindepredigt, unbeschadet der Gültigkeit der diesbezüglichen kirchlichen Richtlinien (vgl. Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester, Art. 3 § 1).
  • religionspädagogische Ausbildung mit Berücksichtigung des Religionsunterrichtes und der Gemeindekatechese;
  • Einübung in die Formen der Kommunikation und in den Umgang mit den verschiedenen Kommunikationsmitteln;
  • seelsorgliche und geistliche Gesprächsführung;
  • Reflexion der Praktika und praktischen Erfahrungen auf ihre anthropologischen und theologischen Implikationen.
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Das Seminar (cc. 235, 239–241, 243–247)

49.
Der Begriff Seminar wird im Folgenden als Abkürzung des in der Grundordnung verwendeten Terminus „Großes Seminar“ gebraucht und gilt für sämtliche Bildungsstätten, die unmittelbar und ausschließlich der Priesterbildung dienen.
Der Begriff Priesterseminar wird für das sogenannte Voll- und Gesamtseminar verwendet, in dem sowohl die Semester der ersten Bildungsphase als auch die als „Pastoralkurs“ bezeichneten Semester der ersten Stufe der zweiten Bildungsphase in einem Hause zusammen wohnen. Pastoralseminarwird das Haus genannt, das die als „Pastoralkurs“ bezeichneten Semester der ersten Stufe der zweiten Bildungsphase umfasst. Der Ausdruck Theologenkonvikt bezeichnet ein Studienhaus für die Ausbildung in der ersten Bildungsphase. In den für die einzelnen Diözesen vorgesehenen Lebens- und Studienordnungen, in denen diese Rahmenordnung näher zu konkretisieren ist, können die in den Bistümern üblichen Bezeichnungen verwendet werden.
50.
„Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass auf ein Seminar als geistliches Ausbildungszentrum nicht verzichtet werden kann“ (Die pastoralen Dienste, 5.4.3; vgl. Optatam totius, Nr. 4). Das Seminar stellt in einem spezifischen Sinne christliche Gemeinde dar. Die Seminargemeinschaft ermöglicht ein intensives Kennenlernen von Menschen, die – nach Herkunft und Charakter verschieden – durch ihre Entscheidung zur Nachfolge Christi und durch ihre Ausrichtung auf den Priesterberuf zusammengeführt werden. Der gemeinsame Weg der Vorbereitung auf den priesterlichen Dienst ermöglicht gegenseitige Hilfe zur menschlichen Reifung, zur Glaubenserfahrung und zur Glaubensvertiefung durch das Zeugnis des einzelnen und der Gemeinschaft, zur Korrektur einseitiger Auffassungen und Einstellungen, zur Einübung verschiedener Formen der Zusammenarbeit und der Arbeitsteilung. Zugleich bietet das Seminar die Voraussetzung für begleitende Hilfe und Beratung durch die vom Bischof beauftragten Priester.
Das Seminar soll als Ort erfahren werden, der sowohl den notwendigen Raum für Stille wie auch die Chance zu Kontakt und Begegnung bietet. Deshalb muss die Sicherung einer für die Priesterausbildung förderlichen Atmosphäre den Maßstab für die Nutzung der Gebäude von Theologenkonvikten und Priesterseminaren bilden. Das bedeutet, dass den Priesterkandidaten ein geeigneter, klar abgegrenzter selbstständiger Bereich reserviert werden muss, um so ihren spirituellen, disziplinären und pastoralen Bedürfnissen entgegen zu kommen.
In der Seminarausbildung gilt es, in rechter Unterscheidung der Geister miteinander in Einklang zu bringen:
  • Zuwendung zum Menschen in der jeweiligen Gesellschafts- und Weltsituation und kritische Distanz zur Welt im Sinne des Evangeliums;
  • persönliche Selbstständigkeit und Einordnung in die Gemeinschaft;
  • Gehorsam und persönliche Initiative;
  • Sinn für Tradition und Offenheit für neue Erfordernisse;
  • Toleranz und Mut zur fälligen Auseinandersetzung.
51.
Das Leben in der Gemeinschaft eines Seminars bedarf besonderer Gestaltungshilfen, um spezifischen Gefährdungen zu begegnen. So kann zum Beispiel der einzelne sich in eine solche Isolierung bringen, dass er den Problemen der eigenen Generation entfremdet wird. Das materielle Versorgtsein kann zu einem bequemen und selbstverständlich-fordernden Lebensstil verführen. Diese und andere Gefahren können es mit sich bringen, dass der Beruf nicht in selbstverantwortlicher Auseinandersetzung mit der äußeren Umwelt ausreift und die konkreten Lebensverhältnisse der Menschen aus dem Blick geraten. Erfolgt hier keine Korrektur, kann dies dazu führen, dass der einzelne auch als Priester sich entweder vor den Menschen in der Gemeinde abkapselt oder einen aufwendigen Lebensstil entwickelt (vgl. Leitgedanken, Nr. 84).
52.
Wo im Seminar einer Diözese auf absehbare Zeit aufgrund der geringen Studentenzahl eine sinnvolle Arbeit und eine dieser förderliche Atmosphäre nicht gewährleistet ist, ist entweder die Errichtung eines überdiözesanen Seminars oder die Kooperation mit anderen Seminaren angezeigt (c. 237). Dabei ist jedoch während der Zeit des Pastoralseminars bzw. des Pastoralkurses das Hineinwachsen in die eigene Diözese und deren Presbyterium in besonderer Weise zu fördern.
53.
Die Grundordnung (Nrn. 27–31) geht bei ihren Ausführungen über die Führung eines Seminars von der Vorstellung einer kollegialen Verantwortung aus. Die Mitglieder dieses Kollegiums nehmen ihre Aufgabe in enger Zusammenarbeit wahr, unbeschadet der Gesamtverantwortung des Regens bzw. Direktors. Von einer kollegialen Verantwortung kann jedoch nur gesprochen werden, wenn das Kollegium wenigstens drei Mitglieder umfasst. Es ist darauf zu achten, dass deren Arbeit im Seminar nicht durch andere Tätigkeiten beeinträchtigt wird.
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Leitung und Mitverantwortung

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Verantwortung des Bischofs und des Presbyteriums

54.
Die Leitung des Seminars übt ihr Amt im Auftrag des Bischofs und unter seiner Verantwortung aus. Das Presbyterium des Bistums nimmt durch den Priesterrat an der Verantwortung des Bischofs für das Seminar teil.
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Das Seminarkollegium

55.
Zum Seminarkollegium gehören:
  • die Seminarleitung: der Regens (Direktor) als Träger der Gesamtverantwortung, der Subregens und weitere im Sinne der Leitung mit besonderen Aufgaben betraute hauptamtliche Mitarbeiter;
  • der Spiritual;
  • weitere für das Seminar bestellte Mitarbeiter;
  • gegebenenfalls ein Vertreter der Theologischen Fakultät (des Fachbereichs, der Hochschule).
Die Größe des Seminarkollegiums richtet sich nach der Zahl der Studenten und nach den sachlichen Erfordernissen. Als Mindestbesetzung sind der Regens, ein Subregens und ein Spiritual vorzusehen, deren vorrangiges Engagement für die Gemeinschaft auch in kleinen Häusern garantiert sein muss. Bei der Besetzung der Mitarbeiterstellen wird der Bischof den Regens (Direktor) hören.
Die Mitglieder des Seminarkollegiums „müssen sich mit dem Bischof zutiefst verbunden fühlen, den sie auf unterschiedlicher Basis und in mannigfaltiger Wiese repräsentieren, und sie müssen untereinander überzeugte und herzliche Gemeinschaft und Zusammenarbeit pflegen; diese Einheit der Erzieher ermöglicht nicht nur eine angemessene Verwirklichung des Erziehungsprogramms, sondern bietet den Priesterkandidaten auch und vor allem ein bezeichnendes Beispiel sowie die konkrete Einführung in jene kirchliche Gemeinschaft, die einen Grundwert christlichen Lebens und seelsorglichen Dienstes bildet“ (Pastores dabo vobis, Nr. 66).
Das gemeinsame Leben des Seminarkollegiums macht die Zusammenarbeit des Regens und seiner Mitarbeiter wirksamer und hat für die Studenten vorbildhaft prägende Kraft. Die innere Gemeinschaft des Seminarkollegiums wird vor allem aufgebaut durch:
  • die beständige Anwesenheit der Seminarerzieher vor Ort;
  • das gemeinsame Gebet, die Feier der Liturgie, insbesondere der Eucharistie, sowie die eucharistische Anbetung;
  • die gelebte Solidarität und den mitbrüderlichen Austausch in der je eigenen Verantwortung für die Ausbildung der Kandidaten (unter Wahrung der besonderen Aufträge des Spirituals wie der Beichtväter).
56.
Regelmäßig sollen Konferenzen des Seminarkollegiums stattfinden, um die gemeinsame Arbeit aufeinander abzustimmen, auftretende Probleme des Seminars zu besprechen und gemeinsam alles zu fördern, was der Heranbildung der Studenten dient. Der Spiritual nimmt an solchen Beratungen nur teil, soweit es sich mit seiner Verantwortung für das Forum internum vereinbaren lässt.
In den Diözesen, die ein Theologenkonvikt und ein Pastoralseminar haben, soll eine regelmäßige gemeinsame Konferenz der Verantwortlichen dieser Häuser eingerichtet werden.
Der Bischof soll sich wenigstens einmal im Semester mit dem Seminarkollegium zum Gespräch treffen und alle wichtigen Fragen mit ihm beraten.
57.
Die Mitglieder des Seminarkollegiums nehmen außer ihren spezifischen Aufträgen folgende Grundaufgaben wahr:
  • Feier der Eucharistie und anderer Gottesdienste mit der Kommunität und deren Gruppen;
  • Einzelgespräche;
  • geistliche Gespräche und Meditationen;
  • Konferenzen, Exhorten;
  • Gestaltung der Recollectionen;
  • Gestaltung von Wochenenden mit Studenten in den externen Semestern;
  • Hilfe und Beratung hinsichtlich der Anlage und der Durchführung des theologischen Studiums.
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Auswahl der Mitglieder des Seminarkollegiums

58.
Die Mitglieder des Seminarkollegiums „sollen mit größter Sorgfalt ausgewählt werden“ (Grundordnung, Nr. 30). Es sollen priesterliche Persönlichkeiten sein mit pastoraler Erfahrung und theologischer Bildung, mit der Fähigkeit zur Führung und Zusammenarbeit, mit Aufgeschlossenheit für junge Menschen und vor allem mit der Begabung zu menschlicher wie spiritueller Formung.
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Vorbereitung und Fortbildung der Mitglieder des Seminarkollegiums

59.
Die Mitglieder des Seminarkollegiums müssen auf ihre wichtige Aufgabe entsprechend vorbereitet sein. Dazu sollen die von der Regentenkonferenz eingerichteten berufsbegleitenden Fortbildungskurse (Essener Kurs, Fortbildung im Rahmen der deutschen Regentenkonferenz) fortgeführt und intensiviert werden. Weitere regelmäßige Aus- und Fortbildungskurse führen im Auftrag der Kongregation für das Katholische Bildungswesen römische Päpstliche Universitäten in Zusammenarbeit mit der Rektorenkonferenz der römischen Kollegien durch.
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Die Seminarleitung

60.
Aufgabe der Seminarleitung (s. Nr. 55) ist die Ausrichtung und Führung des Seminars nach den Richtlinien dieser Rahmenordnung sowie der diözesanen Lebens- und Studienordnung.
Neben den Grundaufgaben (s. Nr. 57) fallen unter die spezifische Verantwortung der Seminarleitung:
  • Fragen der Organisation und der Ordnung des Seminars;
  • Vorschlag an den Bischof zur Aufnahme bzw. zur Entlassung von Kandidaten;
  • Voten über die Zulassung der Kandidaten zur Diakonats- und Priesterweihe als Entscheidungsvorbereitung für den Bischof;
  • Verbindung zum Bischof, zum Priesterrat und zum Presbyterium;
  • Verbindung zur Theologischen Fakultät (Fachbereich, Hochschule).
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Der Spiritual

61.
Der Spiritual trägt die Verantwortung des Seminarkollegiums unter dem Blickpunkt der spirituellen Bildung mit. Er ist Begleiter und Helfer der Studenten bei ihrem Bemühen, die Nachfolge Christi einzuüben und miteinander christlich zu leben, bei ihrer Suche nach dem eigenen geistlichen Weg und bei der Klärung ihrer Berufsfrage. Dabei ist in jeder Weise sicherzustellen, dass seine Verschwiegenheit unangetastet bleibt (Forum internum).
Zu seinen spezifischen Aufgaben gehören:
  • Einführung in das geistliche Leben: Hinführung zu Umkehr und Glauben, zu Gebet und Meditation, zu einem tieferen Verständnis und Mitvollzug der Liturgie, insbesondere der Eucharistie und des Bußsakramentes;
  • Einführung in die Geschichte der Spiritualität und in die verschiedenen Formen der Frömmigkeit, Einübung in die Unterscheidung der Geister, Weckung des Verständnisses für andere geistliche Lebensformen;
  • Hilfe bei der Berufsklärung und Berufsentscheidung im Hinblick auf das Priesteramt und die zölibatäre Lebensweise;
  • Hilfe zur christlichen Persönlichkeitsreifung und Begleitung in Krisen;
  • Spendung des Bußsakramentes und Angebot von Beichtgesprächen.
Neben dem Spiritual soll eine ausreichende Zahl von außerordentlichen Beichtvätern zur Verfügung stehen.
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Die Mitverantwortung der Studenten

62.
Für das gemeinsame Leben tragen alle, die zum Seminar gehören, Verantwortung. Seminarleitung und Studenten haben auf je spezifische Weise daran teil. Dabei geht es um ein fruchtbares Zusammenarbeiten und darum, dass die Studenten lernen, Mitverantwortung zu praktizieren.
Die diözesane Lebens- und Studienordnung muss die Formen und Bereich der Mitverantwortung der Studenten gemäß dieser Rahmenordnung festlegen. Bereiche der studentischen Mitverantwortung sind:
  • Gestaltung des Seminarlebens;
  • Wege zur Verbesserung der menschlichen, geistlichen, wissenschaftlichen und pastoralen Bildung und Ausbildung;
  • Gestaltung des Gruppenlebens und seine organische Einbindung in die Gesamtkommunität.
Die Studenten bestellen ihre Vertreter in eigener Verantwortung. Die Seminarleitung bildet zusammen mit den Studentenvertretern die Seminarkonferenz. Die Seminarkonferenz kann Beschlüsse nur einvernehmlich mit dem Regens (Direktor) fassen.
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Mitgliedschaft im Seminar

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Aufnahme

63.
In die propädeutische Phase, das Theologenkonvikt bzw. in die Anfangsstufe des Priesterseminars werden nur Bewerber aufgenommen, die
  • die notwendigen gesundheitlichen, geistigen und geistlichen Voraussetzungen mitbringen;
  • eine erste Entscheidung getroffen haben, den Priesterberuf anzustreben;
  • bereit sind, die im Seminar angebotenen Hilfen zur Berufsklärung und -entscheidung anzunehmen, die eigene Fähigkeit zum ehelosen Leben zu erproben und das Leben der Gemeinschaft mitzutragen.
Die Aufnahme wird durch den Bischof nach Anhören der Seminarleitung (Aufnahmekommission) ausgesprochen bzw. bestätigt.
„Wenn es sich um die Zulassung von solchen handelt, die aus einem anderen Seminar oder einem Ordensinstitut entlassen worden sind, wird darüber hinaus ein Zeugnis des betreffenden Oberen, vor allem über den Grund ihrer Entlassung oder ihres Austritts, verlangt“ (c. 241, § 3). Das entsprechende Allgemeine Dekret der Deutschen Bischofskonferenz ist mit den Erläuterungen als Nrn. 186 u. 187 in die Rahmenordnung aufgenommen.
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Beurlaubung

64.
Zur Klärung der Berufsfrage ist eine Beurlaubung in der Regel bis zu einem Jahr möglich. Die Initiative zur Beurlaubung kann vom Studenten oder von der Seminarleitung ausgehen.
In manchen Fällen kann ein sozialer Dienst oder ein längeres Praktikum (zum Beispiel pflegerische Dienste, Industriepraktikum) angezeigt sein. Dabei muss der Praktikant begleitende Hilfen erfahren.
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Ausscheiden und Entlassung

65.
Das Ausscheiden aus dem Seminar aufgrund persönlicher Entscheidung ist jederzeit möglich. Aus schwerwiegenden Gründen kann eine Entlassung aus dem Seminar erfolgen. Bei einer Entlassung hat der Student das Recht, von seinem Bischof gehört zu werden. Die Entlassung wird durch den Bischof nach Anhören der Seminarleitung ausgesprochen bzw. bestätigt.
Mit dem Ausscheiden bzw. der Entlassung eines Studenten aus dem Seminar erlöschen gegebenenfalls Admissio, Akolythat und Lektorat, es sei denn, der Bischof bestätigt ihn in der Bestellung zum Lektor und/oder Akolythen; in diesem Fall bedarf es keines neuen liturgischen Aktes (gemäß Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 230, § 1).
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Klärung der Berufsfrage

66.
Ein entscheidender Dienst des Seminars an den Studenten ist die Hilfestellung bei der Klärung der Berufsfrage. Voraussetzungen dafür sind:
  • Vermittlung des Berufsbildes im Sinne des Amts- und Weiheverständnisses der Kirche;
  • realistische Darstellung der Berufswirklichkeit;
  • nüchterne Einschätzung der eigenen Persönlichkeit und der eigenen Fähigkeiten;
  • Läuterung der Berufsmotivation.
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Eignungsklärung

67.
Die Eignung für den Priesterberuf kann nicht in einer einmaligen Beurteilung geklärt werden. Diese Frage muss während der mehrjährigen Ausbildungszeit von den Verantwortlichen und vom Bewerber selbst entsprechend seiner persönlichen Entwicklung wiederholt gestellt werden. Wichtig für die Beurteilung ist nicht nur, ob bestimmte Eigenschaften vorhanden sind, sondern auch, welchen Stellenwert sie im Verbund aller Merkmale haben; entscheidend ist das Gesamtbild der Persönlichkeit. Wichtige Einschnitte im Ausbildungsprozess bieten Anlass für ein ausführliches Gespräch mit dem Kandidaten über seine Eignung:
  • die Bewerbung um die Aufnahme in das Seminar, der Beginn sowie der Abschluss der propädeutischen Phase;
  • der Beginn des externen Studienjahres;
  • die Rückkehr aus dem externen Studienjahr;
  • die Aufnahme unter die Kandidaten des Priesteramtes;
  • die Aufnahme in das Pastoralseminar bzw. in den Pastoralkurs.
Zusammen mit dem Studenten soll versucht werden, ein Bild seiner Persönlichkeit zu gewinnen, das sich aufgrund der wiederholten Beratungsgespräche zunehmend differenziert. „Ein psychologisches Zeugnis, welches jedoch nur dann erforderlich wird, wenn es einen Grund dazu gibt“, kann den Verantwortlichen und dem Bewerber bei der Eignungsklärung eine Hilfe sein (Rundschreiben „Die Skrutinien über die Eignung der Kandidaten“ der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 29. November 1997, Nr. 589, Anlage 1, Ziff. 8, zur Interpretation von c. 1051, 1. CIC).
Bedenken bezüglich seiner Eignung zum Priesterberuf müssen dem Kandidaten so früh wie möglich mitgeteilt werden. Über schwerwiegende Bedenken soll auch der Bischof informiert werden.
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Kriterien zur Beurteilung der Eignung für den Priesterberuf

68.
Menschliche Qualitäten, christliche Grundhaltungen, pastorale und spezifisch priesterliche Fähigkeiten gibt es nicht getrennt, sondern nur in einem lebendigen Ineinander. Um sie jedoch deutlich hervorzuheben, sollen sie hier nacheinander genannt werden.
69.
Menschliche Qualitäten
  • Gesundheit und geistige Reife:
    hinreichende leibliche und seelische Gesundheit, gute Allgemeinbildung und gediegenes theologisches Wissen, geistige Beweglichkeit und gesundes, selbstständiges Urteil;
  • sittliche und affektive Reife:
    Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfähigkeit, innere Beständigkeit und Treue, Gerechtigkeitssinn und Aufrichtigkeit; Hingabefähigkeit mit der entfalteten Bereitschaft zur Kontaktaufnahme, zum Ausgleich und Friedenstiften unter Absehen von der eigenen Person, zu personalen Begegnungen und Beziehungen (zum Beispiel Freundschaft);
    Belastbarkeit bei Schwierigkeiten, Kritik, Enttäuschungen und Einsamkeit;
    integrierte Geschlechtlichkeit mit geordneter sexueller Triebhaftigkeit und gefestigter Keuschheit.
70.
Christliche Grundhaltungen:
  • gläubige Sicht des eigenen Lebens im Licht des Evangeliums und Bereitwilligkeit, es im Gehorsam gegen den Willen Gottes aus der Kraft der Sakramente zu gestalten;
  • gefestigte Frömmigkeit, die täglich in Liturgie, Gebet und Meditation Gott und Jesus Christus zu begegnen sucht;
  • Entschlossenheit, Jesus Christus nachzufolgen, auch in Kreuz und Leid;
  • Verbundenheit mit der Gemeinschaft der Kirche;
  • Bruderliebe und Solidarität mit den Armen, Benachteiligten und Zurückgesetzten.
71.
Grundhaltungen und Fähigkeiten für den pastoralen Dienst:
  • die Fähigkeit zur Verkündigung des Glaubens der Kirche aufgrund eines innerlich verarbeiteten theologischen Studiums;
  • Offenheit für das geistliche Gespräch über den Glauben und Kraft, den eigenen Glauben zu bezeugen;
  • missionarischer Eifer, seine Kräfte und Fähigkeiten für den Dienst in der Kirche einzusetzen;
  • geistliche Ausstrahlung bei der Ausübung des pastoralen Dienstes;
  • die Fähigkeit, mit anderen zusammenzuarbeiten;
  • nüchternes Urteil über sich selbst, das sich bei der Reflexion des eigenen seelsorglichen Handelns bewährt, und Bereitwilligkeit, sich ein Leben lang fortzubilden.
72.
Spezifische Einstellungen und Fähigkeiten für den priesterlichen Dienst:
  • die Bereitschaft, durch die Vermittlung des Heiles in Christus Gott zu verherrlichen und den Menschen zu helfen;
  • Entschlossenheit zur unwiderruflichen Übernahme des Priesteramtes in der Gesinnung Jesu;
  • Bejahung des Amts- und Weiheverständnisses der Kirche;
  • die Gabe, für die Integration der einzelnen und der Gruppen zu sorgen und die verschiedenen Dienste und Charismen zu koordinieren;
  • der Wille, als Priester in Einheit mit dem Bischof, dem Presbyterium und der Gesamtkirche zu wirken;
  • die gläubige Einsicht in den Sinn der Ehelosigkeit um des Reiches Gottes willen sowie die Eignung und die Bereitschaft zu dieser Lebensform;
  • die Übung einer ständigen Selbstkontrolle, um die Hingabe an den Herrn auf Lebenszeit durchzuhalten (vgl. Leitgedanken, Nr. 33);
  • innere Ausgewogenheit, um Spannungen von persönlicher und beruflicher Identität zum Ausgleich zu bringen;
  • die Bereitschaft, die notwendigen Verwaltungsaufgaben in den Blick zu nehmen.
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Das Studium der Theologie

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Gesamtziel (cc. 248–254)

73.
Aufgabe der Katholischen Theologie ist es, den von der Kirche bezeugten Glauben an Gott, der sich in Jesus Christus endgültig zum Heil der Menschen geoffenbart hat, wissenschaftlich zu reflektieren und zu erschließen. Dazu muss sich die Theologie mit der Wirklichkeit von Mensch und Welt im Horizont dieses Glaubens auseinandersetzen. Dieser Aufgabe sind die einzelnen theologischen Disziplinen mit ihren verschiedenen Sachbereichen und Methoden verpflichtet.
Das Studium der Katholischen Theologie soll dem künftigen Priester Sachkenntnis und Vertrautheit mit den Methoden der Theologie vermitteln, so dass er sich persönlich ein theologisches Urteil bilden, durch Vertiefung des Glaubens seine berufliche Identität festigen und den Heilsdienst der Kirche in Verkündigung, Liturgie und Diakonie theologisch verantwortet wahrnehmen kann.
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Einheit und Zeitbezogenheit der Theologie

74.
Die Achtsamkeit auf die innere Einheit der Theologie und auf ihre Bedeutsamkeit für die Lebensfragen unserer Zeit verlangt von den Lehrenden und Studierenden das Aushalten einer mehrfachen Spannung: Glaube der Kirche und Theologie, Vielfalt der Disziplinen und Einheit der theologischen Wissenschaft, positive Forschung und denkerische Durchdringung, Identität der Theologie und ihre Relevanz für das Leben.
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Glaube der Kirche und Theologie

75.
Die Theologie findet ihre grundlegende Einheit in der Bindung an das Glaubensbekenntnis der Kirche: „Der Glaube, den die Theologie zu verstehen und zu vertiefen sucht, ist der Glaube der Kirche; der Glaube, den die Gemeinschaft der Gläubigen … bekennt, über den das von Jesus Christus den Aposteln und ihren Nachfolgern anvertraute ordentliche und außerordentliche Lehramt wacht und den es authentisch auslegt“ (Die theologische Ausbildung, Nr. 44). Das Subjekt, das Theologie in ihrer Einheit begründet und hervorruft, ist also die glaubende Kirche; ihr gemeinsamer Glaube wird in der theologischen Reflexion rational verantwortet und neuer Realisierung aufgegeben.
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Vielfalt der Disziplinen und Einheit der theologischen Wissenschaft

76.
Die umschriebene Herkunft und Zielrichtung der Theologie sollen in den einzelnen Disziplinen unbeschadet ihrer jeweiligen methodischen Eigengestalt zum Vorschein kommen und auch in Aufbau und Gestalt des Studienangebotes erkennbar werden. Die Einheit der Theologie wird nicht durch eine additive Aneinanderreihung von Wissensstoffen erreicht. Vielmehr soll dem Studenten die Zuordnung der vielen Einzelelemente zur Ganzheit der Theologie im Verlauf des Studiums von der Mitte des in seiner Vielfalt einen Glaubens her einleuchtend werden.
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Erforschung und denkerische Durchdringung

77.
„Aufgrund ihres Wesens und ihrer Aufgabe ist die Theologie eine einheitliche Wissenschaft, die sich aus den Quellen der Offenbarung nährt und die Inhalte, die sie dort vorfindet ‚im Licht des Glaubens‘ entwickelt, sei es auf dem Wege der positiven Forschung, sei es auf dem Wege der spekulativen Ausarbeitung. … Diese beiden Teilgebiete der Theologie … können sich nie vollständig trennen, denn es gibt zwischen ihnen ständig wechselseitige Beziehungen, und ihre Funktionen sind komplementär, das heißt auf gegenseitige Ergänzung angelegt. Sie müssen sich daher ständig im Gleichgewicht halten, ohne dass die eine die andere zu verdrängen sucht“ (Die theologische Ausbildung, Nr. 29). Das bedeutet, dass den Priesterkandidaten die besondere Eigenart theologischer Reflexion erschlossen wird. Das Konzil fordert, dass sie lernen sollen, „mit dem heiligen Thomas als Meister die Heilsgeheimnisse in ihrer Ganzheit spekulativ tiefer zu durchdringen und ihren Zusammenhang zu verstehen, um sie soweit wie möglich zu erhellen“ (Optatam totius, Nr. 16).
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Identität der Theologie und ihre Relevanz für das Leben

78.
Theologie darf in ihrer Bedeutung für Leben und Welt nicht aufgehen, sonst büßt sie ihr Maß und ihre Identität ein. Sie darf sich aber ebenso wenig in sich selbst verschließen, sondern muss sich öffnen für die Fragen des Lebens. Dabei wird sich immer neu die Aufgabe stellen, Fragen, die sich aus dem lebendigen Austausch von Theorie und Praxis ergeben, unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Theologie zu sehen und zu bewältigen.
Der Praxisbezug des Theologiestudiums erfordert zum einen die existentielle Auseinandersetzung der Studierenden mit den gelernten Inhalten. Soll die Theologie nicht zu einer rein theoretischen Wissenschaft verkümmern, muss ihre spirituelle Dimension und ihre Bedeutsamkeit für das Leben herausgearbeitet werden.
Zum zweiten ist die Relevanz der Theologie für die Gesellschaft und die Welt von heute gründlich zu bedenken. Soll die Theologie nicht zu einer lebens- und weltfremden Wissenschaft verkümmern, muss sie an die Wurzel der Hoffnungen und Sorgen der Menschen unserer Zeit heranfahren (vgl. Gaudium et spes, Nr. 1) und mit dem technisch-wissenschaftlichen Denken vertraut machen, das immer breiter und tiefer das Verhalten der Menschen unseres Zeitalters prägt. Das Ernstnehmen der spirituellen und der gesellschaftlichen Bedeutung der Theologie ist die notwendige Voraussetzung, um zum dritten auch ihre pastorale Bedeutung zu erhellen. Denn die gesamte priesterliche Ausbildung dient dem Ziel, Seelsorger heranzubilden. 10 „Deshalb ist auch der pastorale Aspekt in allen Disziplinen in besonderer Weise herauszuarbeiten“ (Grundordnung, Nr. 94).
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Konsequenzen für das Studium

79.
Die Einsicht in die Einheit und die Zeitbezogenheit der Theologie wird gefördert, wenn innerhalb der einzelnen Disziplinen thematische Zusammenhänge und Schwerpunkte aufgezeigt, nach Möglichkeit disziplinübergreifende Lehrveranstaltungen angeboten, dringlich erscheinende Fragestellungen – sowohl von der pastoralen Praxis als auch von der Theologie her – thematisiert und kursartig angegangen werden.
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Theologie im Dialog

80.
„Die Kirche muss zu einem Dialog mit der Welt kommen, in der sie nun einmal lebt. Die Kirche macht sich selbst zum Wort, zur Botschaft, zum Dialog. Dieser Gesichtspunkt ist einer der wichtigsten im heutigen Leben der Kirche“ (Ecclesiam suam, S. 27).
Die Einheit der theologischen Disziplinen zeigt sich besonders deutlich daran, dass gerade die fundamentalen Gehalte und Zusammenhänge nicht bloß einem Fach zuzuordnen sind, sondern durchgängig in allen Fächern bedacht werden müssen, wenngleich nicht in jedem Fach und bei jeder Thematik in derselben Ausführlichkeit.
Das Theologiestudium in unserer Zeit und in unserem Land muss im Zusammenwirken der Disziplinen folgenden grundlegenden Zusammenhängen besonders Rechnung tragen: Verbindung der Ortskirche mit der Weltkirche, der katholischen Kirche mit anderen christlichen Kirchen und Gemeinschaften, des neuen Bundesvolkes mit dem Volk des Alten Bundes und des christlichen Glaubens mit dem Glauben anderer Religionen. Voraussetzung und Frucht solchen Dialogs sind die gründlichere Aneignung des Eigenen und die engere Verbindung mit den anderen. Nähe und Unterscheidung müssen miteinander wachsen. Nähe und Unterscheidung müssen miteinander wachsen.
Die Erneuerung der Theologie in den letzten Jahrzehnten zeigt sich nicht zuletzt in der Überwindung einer zu starken Trennung der theologischen Traktate und Disziplinen. Die neu- oder wiederentdeckten grenzüberschreitenden Perspektiven vermitteln grundlegende Einsichten, die die Theologie zu bedenken haben wird.
Wie gewährleistet werden kann, dass die genannten Kontexte im Studium in der gesamten Ausbildung gebührend zum Tragen kommen, ist in den diözesanen Ordnungen und im Benehmen mit den Verantwortlichen des Bistums näher zu regeln.
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Ortskirche in der Weltkirche

81.
Die Katholizität der Theologie schließt deren missionarische Dimension ein. In den Studenten sollen das Verständnis der missionarischen Sendung und die Kenntnis der gesamtkirchlichen Bedürfnisse grundgelegt werden, so dass sie die Grenzen der eigenen Diözese, der eigenen Nation und des eigenen Ritus überschreiten und vom Geist einer echten Katholizität durchdrungen sind (vgl. Grundordnung, Nr. 96).
Die drängenden pastoralen, ökumenischen und missionarischen Probleme, die sich in den verschiedenen Teilen der Welt stellen, können in partnerschaftlichem Austausch der Ortskirchen für alle Beteiligten zu neuen Antworten führen. Diese weltweite Perspektive der Theologie hilft den Studierenden, den Auftrag der Evangelisation angesichts der heutigen Welt wahrhaft katholisch zu erfüllen.
Diesem Anliegen sind besonders die Ekklesiologie und die Pastoraltheologie verpflichtet.
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Einheit mit anderen christlichen Kirchen

82.
Die Theologie muss den ökumenischen Bedürfnissen Rechnung tragen durch das Studium der allen gemeinsamen Quellen und durch Vertiefung des Dialogs der verschiedenen Kirchen und christlichen Gemeinschaften hinsichtlich der kontroversen Fragen.
Dabei sollen das Konzilsdekret über den Ökumenismus und das Ökumenische Direktorium richtungweisend sein (vgl. Grundordnung, Nr. 80). Die Forderung des Zweiten Vatikanischen Konzils, dass die Katholiken „die wahrhaft christlichen Güter aus dem gemeinsamen Erbe mit Freude anerkennen und hochschätzen, die sich bei den von uns getrennten Brüdern finden“ (Unitatis redintegratio, Nr. 4), setzt Kenntnis der Lehre des anderen, Eindringen in seine Glaubenspraxis und Austausch geistlicher Erfahrungen voraus.
Das ökumenische Anliegen wird vor allem in der Kirchengeschichte, der Ekklesiologie und der Liturgiewissenschaft zur Sprache kommen müssen. Im Land der Reformation besteht eine besondere Dringlichkeit, dem Ziel der Einheit aller Christen näher zu kommen.
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Wurzel im Judentum

83.
Der Glaube der Kirche an Jesus Christus, den Sohn Davids und den Sohn Abrahams, enthält das „geistliche Erbe Israels für die Kirche“, das von den Christen in seiner Tiefe und seinem Reichtum verstanden und bewahrt werden will (vgl. Die Deutschen Bischöfe, Erklärung über das Verhältnis der Kirche zum Judentum vom 28. April 1980).
Der Dialog mit dem Judentum hat als eine erste Dimension „die Begegnung zwischen dem Gottesvolk des von Gott nie gekündigten (vgl. Röm 11,29) Alten Bundes und dem des Neuen Bundes, (er) ist zugleich ein Dialog innerhalb unserer Kirche, gleichsam zwischen dem ersten und zweiten Teil ihrer Bibel. Eine zweite Dimension … ist die Begegnung zwischen den heutigen christlichen Kirchen und dem heutigen Volk des mit Mose geschlossenen Bundes. Hierbei kommt es darauf an, dass die Christen … danach streben, die grundlegenden Komponenten der religiösen Tradition des Judentums besser zu verstehen, und dass sie lernen, welche Grundzüge für die gelebte religiöse Wirklichkeit der Juden nach deren eigenem Verständnis wesentlich sind.“ Eine dritte Dimension des Dialogs betrifft den gemeinsamen Einsatz „für den Frieden und die Gerechtigkeit unter allen Menschen und Völkern …, und zwar in der Fülle und Tiefe, wie Gott selbst sie uns zugedacht hat“ (Johannes Paul II., Ansprache an die Vertreter der Juden in Mainz am 17.11.1980, in: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 25, S. 104 f.).
Die Person Jesu Christi öffnet den wesentlichen Zugang zum Judentum, sie offenbart aber zugleich das zwischen Juden und Christen Unterscheidende. Die besondere Verbindung der deutschen Geschichte mit dem Schicksal des jüdischen Volkes macht diesen Dialog noch dringlicher. Seinen Ort im Theologiestudium wird er vor allem in den biblischen Fächern, der Ekklesiologie, der Liturgiewissenschaft und der Katechetik finden.
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Verbundenheit mit anderen Religionen

84.
In einer Welt zunehmender Mobilität und erdumspannender Kommunikation und in einem Land zunehmender Immigration wird für die Theologie und die Ausbildung künftiger Seelsorger die Kenntnis anderer Religionen und der Dialog mit ihnen unerlässlich (vgl. Grundordnung, Nr. 80).
Die Menschen erwarten von den verschiedenen Religionen Antwort auf die ungelösten Rätsel des menschlichen Daseins. Die Religionen sind bemüht, dieser Suche zu begegnen durch Lehren, Lebensregeln und heilige Riten. „Die katholische Kirche lehnt nichts von alledem ab, was in diesen Religionen wahr und heilig ist. Mit aufrichtigem Ernst betrachtet sie jene Handlungs- und Lebensweisen, jene Vorschriften und Lehren, die zwar in manchem von dem abweichen, was sie selber für wahr hält und lehrt, doch nicht selten einen Strahl jener Wahrheit erkennen lassen, die alle Menschen erleuchtet. Unablässig aber verkündet sie und muss sie verkündigen Christus, der ist ‚der Weg, die Wahrheit und das Leben‘ (Joh 14,6), in dem die Menschen die Fülle des religiösen Lebens finden, in dem Gott alles mit sich versöhnt hat. Deshalb mahnt sie ihre Söhne, dass sie mit Klugheit und Liebe, durch Gespräch und Zusammenarbeit mit den Bekennern anderer Religionen sowie durch das Zeugnis des christlichen Glaubens und Lebens die geistlichen und sittlichen Güter und auch die sozial-kulturellen Werte anderer Religionen anerkennen, wahren und fördern“ (Nostra aetate, Nr. 2).
Das Kennenlernen anderer Religionen und der Dialog mit ihnen ist im Studium insbesondere der Fundamentaltheologie zugewiesen.
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Theologischer Grundkurs

85.
Am Beginn des Studiums steht ein Theologischer Grundkurs, der den Studienanfängern einen Zugang zum Mysterium Christi und zur Heilsgeschichte bieten soll.
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Ziele

86.
Die Ziele des Theologischen Grundkurses sind: Einführung in den Glauben und dessen theologische Reflexion sowie in die Ganzheit der Theologie in der Vielfalt ihrer Fächer und in ihrem Zusammenhang mit der Seelsorge.
Deshalb ist die Einführung in die Methoden und Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens, aber auch die Vermittlung von Grundkenntnissen in den einzelnen theologischen Fächern von der Aufgabe dieses Theologischen Grundkurses zu unterscheiden.
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Inhalte

87.
Der Theologische Grundkurs soll das religiöse Grundwissen erweitern und vertiefen, Hilfen zur Begründung des Glaubens und zu seiner gottesdienstlichen Feier sowie zur Integration von theologischer Reflexion und persönlichem Glaubensvollzug bieten.
Dabei sollen vor allem folgende Inhalte behandelt werden: Gottesfrage; Jesus Christus; die Kirche; Grundfragen christlichen und kirchlichen Lebens; kirchliche Ämter und Dienste.
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Durchführung

88.
Der Theologische Grundkurs soll aus der Perspektive verschiedener Disziplinen durchgeführt werden. Je nach den thematischen Schwerpunkten können die Veranstaltungen des Grundkurses die Form von Vorlesungen, Kolloquien und Tutorien (zum Beispiel bei gemeinsamen Wochenenden) haben. Die Art der Darbietung soll persönliche Begegnung ermöglichen und die Verbindung von Studium und geistlichem Leben fördern.
Der Theologische Grundkurs ist verpflichtend. Die nachgewiesene Teilnahme und Mitarbeit ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Hauptprüfung. Die Teilnahmebescheinigung enthält keine Note. Sie ist zu unterscheiden von Teilnahme- und Leistungsnachweisen, die von den Studierenden in den einzelnen theologischen Disziplinen erbracht werden müssen.
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Studienziele, Studien- und Prüfungsinhalte der theologischen Disziplinen

89.
Die im folgenden genannten Studien- und Prüfungsinhalte sind als unverzichtbarer Bestand in die örtlichen Studien- und Prüfungsordnungen aufzunehmen.
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Exegetische Fächergruppe

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Zielbestimmung der Fächergruppe

90.
Ziel des Studiums in den exegetischen Fächern ist Vertrautheit mit der biblischen Überlieferung des Alten und Neuen Testamentes, Kenntnis der geschichtlichen Situation und Umwelt der biblischen Texte und theologisch verantwortliches Umgehen mit ihnen,
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Zielbereiche der Fächergruppe

91.
Der Student muss die zentralen Texte des Alten und Neuen Testamentes kennen und interpretieren können. Die Geschichte Israels und der Urkirche sowie die literarische Entstehungsgeschichte der Bibel sollen ihm im Grundriss vertraut sein. Er soll exemplarisch lernen, Methoden der Textinterpretation anzuwenden, so dass er imstande ist, andere Schrifttexte mit den einschlägigen Hilfsmitteln sachgerecht und selbstständig auszulegen.
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Altes Testament

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Studienziel

92.
Studienziel ist die Kenntnis der literarischen Entstehung der Schriften des Alten Testamentes, die Fähigkeit, die Texte des Alten Testamentes mit Hilfe exegetischer Methoden auszulegen sowie das Verstehen geschichtlicher und theologischer Zusammenhänge, die den Hintergrund der alttestamentlichen Texte bilden. Die Studenten sollen dadurch die Beziehung des Alten Testamentes zum Neuen Testament und auch die Bedeutung alttestamentlicher Texte für die kirchliche Lehre, in der Liturgie und für die Verkündigung verstehen lernen.
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Studien- und Prüfungsinhalte

93.
Die Einleitung in das Alte Testament behandelt:
  • die Entstehungsgeschichte der einzelnen alttestamentlichen Schriften und des Alten Testamentes als Ganzes, die Textüberlieferung, den literarischen Charakter der alttestamentlichen Schriften, ihre Offenbarungsaussagen und ihre theologische Bedeutung;
  • die exegetischen Methoden;
  • die Geschichte und Umwelt Israels;
  • das Wesen der Prophetie;
  • die Eigenart der Weisheitsliteratur.
Die Exegese des Alten Testamentes legt exemplarisch zentrale Texte des Alten Testamentes aus und stellt entsprechende alttestamentlich-theologische Themen und Sachprobleme dar.
Unverzichtbar sind:
die Auslegung eines pentateuchischen oder anderen geschichtlichen Buches unter Berücksichtigung des zugehörigen Geschichtswerks; dabei sind die unterschiedlichen alttestamentlichen Geschichtskonzeptionen zu berücksichtigen,
die Auslegung eines bedeutenderen prophetischen Buches; dabei sind zentrale Themen der prophetischen Verkündigung herauszustellen;
die Auslegung von Psalmen verschiedener Gattungen und womöglich wesentlicher Teile des Buches Ijob; eine Synthese von Grundfragen der alttestamentlichen Theologie.
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Neues Testament

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Studienziel

94.
Studienziel ist die Kenntnis der literarischen Entstehungsgeschichte der Schriften des Neuen Testamentes, die Fähigkeit, die Texte des Neuen Testamentes mit Hilfe exegetischer Methoden auszulegen sowie das Verstehen geschichtlicher und theologischer Zusammenhänge, die den neutestamentlichen Texten zugrunde liegen, insbesondere das Verstehen des im Neuen Testament bezeugten Glaubens an Jesus Christus. Dadurch sollen die Studenten befähigt werden, die theologischen Impulse des Neuen Testamentes in ihrer Bedeutung für den Glauben der Kirche richtig einzuschätzen und in Verkündigung und Liturgie verantwortlich anzuwenden.
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Studien- und Prüfungsinhalte

95.
Die Einleitung in das Neue Testament behandelt:
  • die Entstehungsgeschichte der neutestamentlichen Schriften und des Neuen Testamentes als Ganzes, die Textüberlieferung, den literarischen Charakter der neutestamentlichen Schriften und ihre theologische Bedeutung;
  • Form und Inhalt der Jesusüberlieferung des Neuen Testamentes;
  • die exegetischen Methoden;
  • Grundzüge der Geschichte des Urchristentums.
Die Exegese des Neuen Testamentes legt exemplarisch zentrale Texte des Neuen Testamentes aus und stellt entsprechende neutestamentlich-theologische Themen und Sachprobleme dar.
Unverzichtbar sind:
  • die Auslegung eines synoptischen Evangeliums oder eines synoptischen Evangelienstoffes; hierzu gehören besonders die Grundelemente von Verkündigung und Wirken Jesu;
  • die Auslegung eines Paulus-Briefes oder ein thematischer Stoff aus den Paulus-Briefen;
  • die Auslegung einer weiteren neutestamentlichen Schrift, vornehmlich aus den johanneischen Schriften.
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Historische Fächergruppe

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Zielbestimmung der Fächergruppe

96.
Ziel des Studiums der Kirchengeschichte ist die Vertrautheit mit der Geschichte der Kirche, die Fähigkeit zum kritischen Umgang mit den kirchengeschichtlichen Quellen und das Verständnis kirchengeschichtlicher Zusammenhänge.
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Studienziel

97.
Studienziel ist die Fähigkeit, aufgrund einer soliden Kenntnis des Werdens und der Entwicklung der Kirche in ihren verschiedenen Lebensfunktionen Dokumente, Gestalten und Fragestellungen sachlich einordnen zu können. Die Studenten sollen die Kontinuität, Komplexität und Relativität kirchengeschichtlicher Entwicklungen verstehen lernen und dadurch befähigt werden, sich ein selbstständiges Urteil zu bilden und in der Gegenwart verantwortungsvoll zu handeln.
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Studien- und Prüfungsinhalte

98.
Ein Grundwissen über die Entwicklung der Kirche in ihren verschiedenen Lebensäußerungen: Theologie, Institutionen, religiöse Gruppierungen, pastorales und spirituelles Leben sowie über die Verflochtenheit dieser Lebensäußerungen mit den allgemeinen geistigen, politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten der jeweiligen Zeit.
Dabei sind die Epochen der Alten Kirche, des Mittelalters und der Neuzeit zu berücksichtigen.
Im Bereich der Geschichte des kirchlichen Altertums sollen in angemessener Weise Kenntnisse der patristischen Theologie erworben werden.
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Systematische Fächergruppe

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Zielbestimmung der Fächergruppe

99.
Ziel des Studiums in den systematischen Fächern ist die philosophisch-theologische Urteils- und Argumentationsfähigkeit aufgrund der Kenntnis der philosophischen Tradition und der kirchlichen Glaubens- und Lehrüberlieferung.
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Zielbereiche der Fächergruppe

100.
Der Student soll lernen, die grundlegenden Inhalte und Probleme des Glaubens und christlichen Lebens zu erfassen, in ihren theologischen und philosophischen Bedingungen, Implikationen und Konsequenzen zu analysieren und im Lichte der in der Kirche bezeugten göttlichen Offenbarung zu beurteilen.
Um an der Darlegung der Glaubenslehre verantwortlich teilnehmen zu können, muss der Student befähigt werden:
  • die Grundbegriffe der Philosophie und Theologie im gegenwärtigen Sprachkontext zu interpretieren;
  • typische Inhalte, Problemlösungsversuche und Modelle der Theologiegeschichte in ihrer theoretischen, sittlichen und spirituellen Bedeutung zu verstehen und anzuwenden;
  • Formen sowie Logik der religiösen Rede, des sittlichen Urteils und theologischer Argumentation zu beherrschen.
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Philosophie

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Studienziel

101.
Ziel des Faches Philosophie ist es, die Studenten zu eigener Einsicht in die Voraussetzungen menschlichen Erkennens, Sprechens und Handelns und damit zur Verantwortung für das eigene Urteilen und Entscheiden zu befähigen. Der spezifisch philosophische Weg zu diesem Ziel ist die Reflexion des Menschen auf sich selbst, seinen Welt- und Gottbezug sowie auf die Möglichkeiten und Grenzen des Erkennens, insbesondere des wissenschaftlichen Erkennens.
Im Hinblick auf das Studium der Theologie und die daran anschließende Praxis soll das Philosophiestudium den Studenten befähigen, den Ort von Religion und Glauben im Vollzug menschlicher Existenz angemessen zu bestimmen, den Glauben vor der Vernunft zu verantworten und die in den theologischen Fächern implizit enthaltenen philosophischen Probleme und Voraussetzungen explizit zu erfassen. Ferner soll das Philosophiestudium ihm dazu verhelfen, die vielfältige Verwurzelung unseres Denkens im philosophischen Denken der Vergangenheit erkennen, dadurch zugleich die gegenwärtig wirksamen philosophischen Strömungen besser verstehen und die spezifischen Schwierigkeiten und „Anknüpfungspunkte“ für das Gespräch des Glaubens mit der „Welt von heute“ bestimmen zu können.
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Studien- und Prüfungsinhalte

102.
Die Philosophie behandelt:
  • Philosophische Anthropologie;
  • Theorie der Erkenntnis und der Wissenschaften;
  • Sprachphilosophie und Hermeneutik;
  • Metaphysik und philosophische Gotteslehre;
  • Praktische Philosophie (insbesondere Ethik);
  • Philosophie der Geschichte;
  • Geschichte der Philosophie I
  • Ausgewählte Kapitel aus Antike und Mittelalter unter besonderer Berücksichtigung ihrer theologiegeschichtlichen Bedeutung;
  • Geschichte der Philosophie II
  • Die philosophische Situation der Gegenwart und ihre philosophiegeschichtlichen Bedingungen in der Neuzeit;
  • Religionsphilosophie.
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Fundamentaltheologie

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Studienziel

103.
Studienziel ist die Fähigkeit, den christlichen Glauben im Blick auf seinen in der Offenbarung selbst gegebenen Grund und vor der Vernunft sowie dem wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bewusstsein in seinen wechselnden Gestalten zu verantworten.
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Studien- und Prüfungsinhalte

104.
Die Fundamentaltheologie behandelt:
  • Religion, Religionen, Religionskritik;
  • Offenbarung und Glaube;
  • Kirche als Bedingung und Vermittlung des christlichen Glaubens.
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Dogmatik

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Studienziel

105.
Studienziel ist es, die christliche Glaubensüberlieferung in ihren biblischen Grundlagen, ihrer geschichtlichen Entfaltung sowie ihrer inneren Einheit kennen und verstehen zu lernen. Dabei sollen die Studenten zur Auseinandersetzung und Begegnung des von der Kirche bezeugten christlichen Glaubens mit den Fragen der Zeit und zum Dienst am Glauben befähigt werden.
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Studien- und Prüfungsinhalte

106.
Die Dogmatik behandelt:
  • Grundlegung der Dogmatik;
  • Gotteslehre;
  • Schöpfungslehre;
  • Christologie und Soteriologie;
  • Gnadenlehre;
  • Ekklesiologie;
  • Sakramentenlehre;
  • Eschatologie;
  • Mariologie, sie ist entweder im Zusammenhang eines der aufgeführten Traktate oder als selbstständiger Traktat zu behandeln.
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Moraltheologie

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Studienziel

107.
Studienziel ist die Kenntnis der grundlegenden Fragen, Bedingungen und Strukturen sittlichen Handelns. Die Studenten sollen auf der Grundlage christlichen Glaubens und Lebens zu einer fundierten Urteilsbildung in allen Bereichen menschlicher Existenz und sittlich relevanter Praxis gelangen. Dazu gehört auch die Kenntnis philosophisch-ethischer und humanwissenschaftlicher Ansätze sowie die Befähigung, sich mit ihnen im Horizont der biblischen und theologischen Aussagen über den Menschen kritisch auseinanderzusetzen.
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Studien- und Prüfungsinhalte

108.
Allgemeine Moraltheologie:
  • Grundlegung einer theologischen Ethik;
  • Erkenntnisquellen und Argumentationsverfahren unter Berücksichtigung der philosophischen Ethik und ethisch relevanter Theorien anderer Wissenschaften;
  • Freiheit, Gewissen, Gesetz,
  • Sünde und Schuld, Umkehr und Versöhnung.
Spezielle Moraltheologie:
  • Leben aus dem Glauben;
  • Schutz menschlichen Lebens;
  • Geschlechtlichkeit, Ehe und Familie;
  • Wahrheit, Wahrhaftigkeit, Treue,
  • Verantwortung für Gerechtigkeit und Frieden.
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Christliche Gesellschaftslehre

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Studienziel

109.
Studienziel ist es, gesellschaftliche Fragen und Probleme zu erkennen, sie sachgerecht zu analysieren und sie im Licht des Evangeliums vom christlichen Verständnis des Menschen her zu deuten. Die Studenten sollen dadurch befähigt werden, in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen inspirierend und orientierend wirken zu können.
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Studien- und Prüfungsinhalte

110.
Die christliche Gesellschaftslehre behandelt:
  • Grundzüge der katholischen Soziallehre: die Inhalte der wichtigsten Dokumente der katholischen Soziallehre im Kontext ihrer Entstehungsgeschichte sowie ihrer Bedeutung für die Gegenwart; die Reflexion der Sozialprinzipien der Personalität, Solidarität, Subsidiarität, des Gemeinwohls und der sozialen Gerechtigkeit;
  • Kenntnis eines gesellschaftlichen Teilbereichs (Wirtschaftsethik, politische Ethik, Familienethik, Arbeits- und Berufsethik) und Auseinandersetzung mit anderen Ordnungssystemen (Liberalismus, Sozialismus);
  • Behandlung kirchlich relevanter Fragestellungen mit Hilfe anderer Wissenschaften (Wirtschaftswissenschaft, Soziologie, Politologie, Rechtswissenschaft usw.): Kirche – Gesellschaft – Staat, Liberalismus und Sozialismus als Ideologien und politische Bewegungen, Entwicklungs- und Friedensproblematik.
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Praktische Fächergruppe

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Zielbestimmung der Fächergruppe

111.
Ziel des Studiums in den praktischen Fächern ist die Vertrautheit mit der Theorie kirchlichen Handelns und die Vermittlung grundlegender Fähigkeiten für die praktische Ausübung des Priesterberufes.
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Zielbereiche der Fächergruppe

112.
Die praktischen Fächer sollen die wissenschaftlichen Voraussetzungen für den Dienst des Priesters vermitteln und erste Praxiskontakte grundlegen. Dazu gehört die Fähigkeit, Situationen, Probleme, Aktionen und soziale Systeme – auch mit Hilfe humanwissenschaftlicher Methoden – zu analysieren und vom Auftrag der Kirche her zu beurteilen. Der Student soll instandgesetzt werden, im Zusammenwirken mit anderen theologischen Disziplinen erste grundlegende Erfahrungen in der Praxis kirchlichen Dienstes zu sammeln und kritisch zu reflektieren. Aus der Kenntnis praktisch-theologischer Theorie sollen Vorstellungen und Konzepte kirchlichen Handelns in der Verkündigung des Wortes Gottes, in der Feier der Liturgie und im Dienst am Nächsten gewonnen werden. Der künftige Priester soll befähigt werden, Glauben zu vermitteln, Gemeinde aufzuerbauen und zu leiten, die Gläubigen zu ihrem Dienst zu ermutigen, religiöse Sozialisationsprozesse anzuregen und die Erneuerung der Kirche zu fördern. Das setzt auch eine entsprechende sprachliche und kommunikative Befähigung voraus. Er soll es lernen, seinen Dienst an der Rechtsordnung der Kirche zu orientieren.
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Pastoraltheologie

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Studienziel

113.
Studienziel ist das Kennenlernen und die exemplarische Analyse von Feldern, Institutionen und Funktionen kirchlicher Praxis sowie die Fähigkeit, ziel- und zeitgerechte Kriterien und Modelle kirchlichen Handelns im Horizont der Lehre und des Lebens der Kirche entwickeln zu können. Dabei gilt es, sowohl dem bleibenden Anspruch der christlichen Botschaft als auch dem geschichtlichen Wandel ihrer Verwirklichung gerecht zu werden. Die künftigen Priester sollen dadurch befähigt werden, die kirchliche Praxis in ihren theologischen, anthropologischen und gesellschaftlichen Implikationen zu befragen und Imperative für kirchliches Handeln in kirchlicher Lehre herauszustellen und zu beurteilen. Sie sollen dadurch mit Kriterien und Handlungsmodellen sowohl für den spezifisch priesterlichen Dienst als auch für die Zurüstung der Gläubigen zu deren Diensten und für die Kooperation der Dienste in den Gemeinden vertraut werden.
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Studien- und Prüfungsinhalte

114.
Die Pastoraltheologie behandelt:
  • Grundlegung der Praktischen Theologie (Analyse der Situation und deren theologische Reflexion, historische und systematische Einführung);
  • Theologie und Aufbau der Gemeinde: Gemeindestruktur, Gemeindeleitung, exemplarische Schwerpunkte der Gemeindearbeit, Gottesdienst;
  • die Sakramente als Vollzug des Glaubens in Grundsituationen menschlicher Existenz in ihrem gemeindlichen und gesellschaftlichen Umfeld;
  • Schwerpunkte der Einzel-, Zielgruppen und Milieuseelsorge;
  • das seelsorgliche Beratungsgespräch mit einzelnen und in Gruppen;
  • pastoralpsychologische Grundorientierung und Erfahrungen;
  • individuelle und soziale Diakonie der Kirche (Caritas).
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Religionspädagogik und Katechetik

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Studienziel

115.
Studienziel ist der Erwerb didaktischer Kompetenz im Hinblick auf jegliche theologisch-kirchliche Berufstätigkeit und Praxis. Einsichten und Methoden der theologischen und der didaktisch-humanwissenschaftlichen Disziplinen wirken dabei zusammen und werden in einem komplexen Forschen, Lehren und Handeln vermittelt. Die Studenten sollen dadurch befähigt werden, in allen religiösen Lernprozessen in Kirche, Schule und Gesellschaft wissenschaftlich informiert zu urteilen und begründet zu handeln.
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Studien- und Prüfungsinhalte

116.
Die Religionspädagogik und -katechetik behandeln:
  • Theorie und Didaktik religiöser Lernprozesse;
  • Grundproblem: Religion/Glaube und Lernen (Erziehung, Unterricht); Einführung in Beobachtung, Analyse und Planung der Praxis religiöser Lernprozesse;
  • religiöse Erziehung in der Familie;
  • Theorie und Didaktik des Religionsunterrichtes;
  • Grundzüge einer Theorie des Religionsunterrichtes;
  • Grundprobleme der Auswahl und Vermittlung von Inhalten/Zielen des Religionsunterrichtes;
  • Grundkategorien der Unterrichtsmethodik;
  • Theorie und Didaktik der Gemeindekatechese;
  • kirchliche Jugendarbeit;
  • kirchliche Erwachsenenbildung.
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Homiletik

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Studienziel

117.
Studienziel ist die Thematisierung theoretischer Ansätze und praktischer Möglichkeiten der christlichen Verkündigung in der Gemeinde. Dabei sollen theologische und kommunikationstheoretische Probleme der Verkündigung behandelt werden, die dem Verständnis und der Praxis kirchlicher Verkündigung (vor allem im Gottesdienst) dienen. Die Studenten sollen eine theologische, geistliche und kommunikative Befähigung für die Ausübung des priesterlichen Verkündigungsauftrags gewinnen, die in den nachfolgenden Bildungsphasen weiterentwickelt werden muss.
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Studien- und Prüfungsinhalte

118.
Die Homiletik behandelt:
  • den theologischen Stellenwert der Predigt;
  • die Predigt als Kommunikationsprozess;
  • Sprachprobleme religiöser Rede;
  • den Hörer der Predigt;
  • Predigtvorbereitung und -gespräche;
  • Predigtformen und -inhalte;
  • Verkündigung in den verschiedenen Medien;
  • Rhetorik.
In den örtlichen Studienordnungen muss festgelegt werden, wie die Sprecherziehung als Voraussetzung der Rhetorik sichergestellt wird.
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Liturgiewissenschaft

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Studienziel

119.
Studienziel ist die Kenntnis von Sinn, Wesen und Vollzug kirchlicher Liturgie. Dabei sollen die Bedingungen, Strukturen, Elemente, Inhalte und Ausprägungen der Liturgie in ihrem geschichtlichen Wert und ihrer gegenwärtigen Gestalt erschlossen werden. Es soll auch jene sprachliche, kommunikative und ästhetische Kompetenz vermittelt werden, die für die Feier von Gottesdiensten erforderlich ist. Die künftigen Priester sollen befähigt werden, ihren liturgischen Dienst als Leiter gottesdienstlicher Versammlungen verantwortlich zu vollziehen, in den verschiedenen Bereichen priesterlicher Tätigkeit das Verständnis liturgischen Handelns zu erschließen und die Gläubigen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der gottesdienstlichen Feier hinzuführen.
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Studien- und Prüfungsinhalte

120.
Die Liturgiewissenschaft behandelt:
  • anthropologische Aspekte (zum Beispiel Erwartungshaltungen, Liturgiefähigkeit, Sprache und Zeichen, gruppenpsychologische Gesetzmäßigkeiten. Liturgie im soziokulturellen Kontext, außerchristliche Kultformen);
  • theologische Aspekte (zum Beispiel Feier des Heilsmysteriums Christi in Wort und Sakrament, Symbol und Ritus, Geschichtlichkeit, Ordnung und Freiheit, Träger der Liturgie);
  • die Eucharistiefeier als Zentrum gemeindlichen Lebens;
  • die anderen Sakramente und die Sakramentalien als Feier des Glaubens des einzelnen, der Gemeinde und der Kirche;
  • die Entfaltung des Paschamysteriums in den kirchlichen Festzeiten;
  • die Feier des Stundengebetes und anderer Wortgottesdienste der Kirche.
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Kirchenrecht

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Studienziel

121.
Studienziel ist die Einführung in die rechtlichen Normen, die Verfassung und Leben der Kirche bestimmen. Die Studenten sollen ein theologisch fundiertes und rechtlich orientiertes Verständnis der Kirche erhalten. Außer den dazu erforderlichen kirchenrechtlichen Kenntnissen sollen sie die Fähigkeit erwerben, den priesterlichen Dienst in Wahrung der Rechtsordnung und in Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten zu vollziehen, und befähigt werden, die kirchenrechtliche Relevanz konkreter Sachverhalte zu erkennen und zu werten.
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Studien- und Prüfungsinhalte

122.
Zu den Studien- und Prüfungsinhalten gehören:
  • theologischer Ort und ekklesiologische Funktion des Kirchenrechtes;
  • kirchenrechtliche Grundbegriffe und Grundnormen;
  • verfassungsrechtlicher Aufbau der Kirche;
  • rechtliche Ordnung des Verkündigungsdienstes;
  • rechtliche Ordnung des Heiligungsdienstes;
  • Kirche und Staat.
Bei der Behandlung der Studieninhalte sollen rechtsgeschichtliche Zusammenhänge aufgezeigt werden. Auf die verfahrensrechtlichen Normen und das Disziplinar- und Strafrecht soll hingewiesen werden. Die Richtlinien für die ökumenische Praxis und die ökumenischen Rechtsprobleme sind anzusprechen. Das deutsche Teilkirchenrecht ist besonders zu berücksichtigen.
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Studienziele und Studieninhalte weiterer Lehrveranstaltungen

123.
Die folgenden Lehrveranstaltungen stellen einen integrierenden Bestandteil der theologischen Ausbildung dar.
In den diözesanen Ordnungen ist festzulegen, inwieweit ihre Durchführung in die Verantwortung der Fakultät bzw. der Hochschule oder des Priesterseminars bzw. Theologenkonvikts gestellt wird (vgl. Nr. 132).
Die praktische Organisation der Lehrveranstaltungen richtet sich nach der Eigenart der einzelnen Themenkomplexe und kann unterschiedlich durch Wahrnehmung in entsprechenden theologischen Disziplinen, durch Lehraufträge, Kurse oder Angebote von spezifischen Studieneinheiten nichttheologischer Fachbereiche realisiert werden.
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Bezug zu den Naturwissenschaften

124.
Ein zeitgemäßes Theologiestudium muss gebührend berücksichtigen, dass unsere Zeit gerade die Naturwissenschaften und die Technik sehr entwickelt hat und besonders die materielle Welt erfolgreich erforscht. So haben auf den Bildungsbereich und die heutigen Denk- und Lebensvollzüge die naturwissenschaftlichen Disziplinen und in ihrem Gefolge die Techniktiefgreifenden Einfluss erlangt.
Deshalb sollen das Studium und die Ausbildung zukünftiger Seelsorger auch geeignete Begegnungen mit den Naturwissenschaften vermitteln (vgl. Optatam totius, Nr. 15). Vor allem geht es um folgende Anliegen: Kennenlernen der durch technisch-wissenschaftlichen Fortschritt ausgelösten Fragen im anthropologischen und ethischen Bereich;
besseres Verstehen der technischen Zivilisation und ihrer anthropologischen Implikationen.
Als Formen, in denen die Anliegen zum Zuge kommen können, bieten sich an: Gastvorlesungen und Vorträge von Naturwissenschaftlern, interdisziplinäre Seminare, Foren der Begegnung und des Dialogs. Von den theologischen Disziplinen selbst sind in diesen Fragen besonders betroffen: Philosophie/Philosophische Anthropologie, Moral, christliche Gesellschaftslehre und Pastoraltheologie (vgl. Grundordnung, Nr. 73).
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Einbeziehung der Humanwissenschaften

125.
„Zu einem tieferen Verständnis des menschlichen Lebens können die Studenten viel Hilfe erfahren von den Wissenschaften der Psychologie, der Pädagogik und der Soziologie“ (Grundordnung, Nr. 94). Diese Wissenschaften bilden einen ausdifferenzierten Fächerkanon, aus dem jedoch nur exemplarische und pastoral relevante Elemente in die Ausbildung aufgenommen werden können.
Studienziel ist die Vertrautheit mit human- und sozialwissenschaftlichen Fragestellungen und Erkenntnissen, soweit sie die anthropologischen Voraussetzungen und Bedingungen des Glaubens und seiner Entfaltung erhellen sowie für das didaktische und kommunikative Handeln in pastoralen Tätigkeitsfeldern dienlich sind.
Als pastoral bedeutsame Problembereiche bieten sich vorrangig an:
  • humanwissenschaftliche Aspekte des Glaubens und christlicher Sittlichkeit (Plausibilität);
  • Lebenszyklus und lebensgeschichtliche Ausprägungen des Glaubens,
  • Frau und Mann in ihrer geschlechtsspezifischen Eigenart aus psychologischer und soziologischer Sicht; Leben in Ehe und Familie und als Alleinstehende;
  • Erscheinungsformen und Ursachen krankhafter Veränderungen des Seelenlebens;
  • Gesundheit und Krankheit, Berufstätigkeit, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Rentnerdasein in ihrer Bedeutung für Lebens- und Glaubenskrisen;
  • der soziale Wandel als Rahmenbedingung kirchlichgemeindlichen Lebens;
  • Strukturen, Formen und Medien sozialer Kommunikation in ihrer Bedeutung für die Vermittlung des Glaubens.
Die humanwissenschaftlichen Studienanteile gehören zu den Pflichtfächern (vgl. Nr. 132). Die gesonderte Behandlung dieser Fragebereiche entbindet die einzelnen theologischen Disziplinen nicht von der Aufgabe, humanwissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden zu interpretieren und zu integrieren. Von immer größerer Bedeutung sind die Humanwissenschaften für die Entwicklung der menschlichen Reife der zukünftigen Seelsorger. Durch Lehrveranstaltungen und/oder studienbegleitende Maßnahmen müssen gründlich und rechtzeitig die kommunikativen Fähigkeiten eingeübt werden, die später für Gemeindeleitung, Gruppenführung und seelsorgliches Beratungsgespräch dienlich sind. Näheres regelt die diözesane Ordnung.
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Christliche Spiritualität

126.
In Verbindung mit dem geistlichen Leben, das der Student als einzelner und als Glied der Gemeinschaft des Priesterseminars bzw. Theologenkonvikts führt, haben Lehrveranstaltungen in christlicher Spiritualität das Ziel, diese Vollzüge des geistlichen Lebens zu reflektieren, die theoretischen Grundlagen geistlicher Führung und Begleitung zu vermitteln sowie bedeutende geistliche Bewegungen, Gestalten und Formen des geistlichen Lebens kennenzulernen.
Wichtige Themen sind:
  • Grundlegung christlicher Spiritualität;
  • der österliche Charakter christlicher Spiritualität;
  • Bedeutung der Sakramente für das geistliche Leben;
  • Formen des Gebetes und der Meditation;
  • Lehre von der Unterscheidung der Geister;
  • Spiritualität der Orden und kirchlichen Gemeinschaften;
  • bedeutende geistliche Bewegungen der Kirchengeschichte;
  • Meister des geistlichen Lebens;
  • Formen der Volksfrömmigkeit.
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Christliche Kunst

127.
„Die Kleriker sollen während ihrer philosophischen und theologischen Studienzeit auch über Geschichte und Entwicklung der sakralen Kunst unterrichtet werden. … So sollen sie die ehrwürdigen Denkmäler der Kirche schätzen und bewahren lernen und den Künstlern bei der Schaffung ihrer Werke passende Ratschläge erteilen können“ (Sacrosanctum Concilium, Nr. 129).
Als wichtige Themen seien genannt:
  • Hauptepochen der Kunst, besonders der christlichen Kunst, bis zur Kunst der Gegenwart;
  • christliche Ikonographie (Bild- und Symbolverständnis);
  • Auslegung der sich wandelnden Liturgie und Frömmigkeit in kirchlicher Architektur und Bilderwelt;
  • Bewahrung und Pflege des kirchlichen Kunstgutes.
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Kirchenmusik

128.
„Die überlieferte Musik der Gesamtkirche stellt einen Reichtum von unschätzbarem Wert dar, ausgezeichnet unter allen übrigen künstlerischen Ausdrucksformen vor allem deshalb, weil sie als der mit dem Wort verbundene gottesdienstliche Gesang einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht. … In den Seminarien … soll auf die musikalische Ausbildung und Praxis großes Gewicht gelegt werden“ (Sacrosanctum Concilium, Nrn. 112, 115).
Folgende Befähigungen und Kenntnisse sind anzustreben:
  • Beherrschung des liturgischen Gesangs;
  • Singen mit der Gemeinde;
  • Geschichte, Eigenart und Verwendung des Kirchenliedgutes und des Gregorianischen Chorals;
  • Kenntnis der kirchenmusikalischen Richtlinien.
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Das Bistum: seine Geschichte und seine Gestalt

129.
Kirchliches Leben und Seelsorge vollziehen sich in geistlich geprägten Räumen. Verantwortliche Auseinandersetzung mit dem, was Tradition im positiven Sinn ist, setzt die Kenntnis des Bistums und seiner gewordenen Gestalt voraus.
Wichtige Themen sind:
  • historische Entwicklung;
  • gesellschaftliche Strukturen;
  • kulturelle Prägung;
  • volkskirchliches Leben.
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Struktur und Organisation des Studiums

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Sprachkenntnisse

130.
In der lateinischen Sprache sind die Kenntnisse nachzuweisen, die das notwendige Quellenstudium in den Pflichtfächern ermöglichen. In der griechischen Sprache sind die Kenntnisse nachzuweisen, die in der Exegese die Arbeit am Urtext ermöglichen. Latinum und Graecum gelten jeweils als Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse. In der hebräischen Sprache sind die Kenntnisse nachzuweisen, die in der Exegese eine Arbeit am Urtext mit Grammatik und Lexikon ermöglichen. Studienanfänger ohne Griechischkenntnisse können vom Hebraicum befreit werden. Sie müssen jedoch Grundkenntnisse in der hebräischen Sprache nachweisen; diese sollen in einem besonderen Einführungskurs erworben werden.
Der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse soll möglichst bis zum Ende des zweiten Semesters, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Anmeldung zur I. Hauptprüfung erbracht sein.
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Grundelemente einer Studienordnung

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Studienzeit

131.
Das wissenschaftliche Studium in Theologie umfasst wenigstens 10 Semester.
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Pflichtstunden

132.
Im folgenden werden die verpflichtenden Semesterwochenstunden für die Pflichtfächer aufgeführt. In diesen Zahlen sind die Vorlesungen und die Proseminare, nicht aber die Pflichtseminare enthalten.
Altes Testament
16
Neues Testament
18
Kirchengeschichte
16
Philosophie
20
Fundamentaltheologie
10
Dogmatik
20
Moraltheologie
12
Christliche Gesellschaftslehre
8
Pastoraltheologie
8
Religionspädagogik und Katechetik
8
Homiletik
3
Liturgiewissenschaft
8
Kirchenrecht
10
Humanwissenschaftliche Studienanteile
4
Grundkurs
2 (6)
Schwerpunktbildung
17
Gesamt:
180
Die für den Grundkurs benötigten 6 Semesterwochenstunden sind mit 4 Stunden auf die beteiligten Fächer anzurechnen.
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Pflichtseminare

133.
Die örtlichen Studienordnungen haben die Seminare festzulegen. Als Minimum für die Seminare sind je ein Seminar aus dem biblischen, historischen und praktischen Bereich sowie zwei Seminare aus dem systematischen Bereich anzusehen.
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Höchstzahl der Pflichtstunden

134.
In den örtlichen Studienordnungen darf die Summe der Pflichtvorlesungen und -seminare einschließlich der Proseminare die Zahl von 180 Semesterwochenstunden nicht überschreiten.
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Studienverlaufsplan

135.
Die Zahl der Pflichtstunden soll mit steigenden Semestern abnehmen, um mehr Zeit für das private Studium und die Schwerpunktbildung zu gewinnen.
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Regelung der Zuständigkeit

136.
In der diözesanen Studienordnung ist zu klären, welche Studienelemente von der Fakultät (Fachbereich, Hochschule) und welche vom Seminar (Priesterseminar, Theologenkonvikt) anzubieten sind.
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Schwerpunktbildung

137.
Die Schwerpunktbildung soll eine Vertiefung und Ergänzung des Studiums ermöglichen. Sie kann sowohl an Studienfächern als auch an Tätigkeitsfeldern orientiert sein. Für diese Schwerpunktbildung kommen alle Fächer des zuständigen Fachbereichs in Frage, auch solche, die nicht unter den Pflichtfächern aufgeführt sind. Im Hinblick auf die zu erstellende Diplomarbeit vermag sie einen gründlicheren Einstieg in das thematische Umfeld zu vermitteln.
In der diözesanen Studienordnung ist zu klären, in welchem Umfang auch Lehrveranstaltungen, die nicht zu den Pflichtfächern gehören (s. Nrn. 123–129), als Wahlpflichtfächer in die Schwerpunktbildung einbezogen werden.
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Grundelemente einer Prüfungsordnung

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Aufgabe der Prüfungen

138.
Die Prüfungen sollen die Ordnung und Auswertung des Studienganges im Hinblick auf die wissenschaftliche Qualifikation und auf die Berufspraxis ermöglichen.
Daraus ergeben sich drei Aspekte:
  • die Prüfungen müssen dazu beitragen, dass der Student sein Studium sinnvoll anlegt und sein Studienziel erreicht;
  • die Prüfungen sollen Lehrenden und Lernenden die Feststellung darüber ermöglichen, ob und wieweit Studienziele erreicht oder verfehlt worden sind;
  • die Prüfungen müssen erkennbar machen, ob der Student jenen theologisch-wissenschaftlichen Standard erreicht hat, der ihn zur Ausübung des Priesterberufs befähigt.
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Die Prüfungen

139.
Das Studium in der Ausbildungsphase wird mit einem theologischen Examen abgeschlossen, das aus der I. Hauptprüfung am Ende des vierten Semesters und der II. Hauptprüfung am Ende des zehnten Semesters besteht. Die Prüfungen können in Stufen abgelegt werden. Zur II. Hauptprüfung gehört eine wissenschaftliche Arbeit. Einzelheiten regeln die örtlichen Prüfungsordnungen.
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Kirchliche Prüfung und Diplom-Prüfung

140.
Das Studium endet mit der kirchlichen Abschlussprüfung. Wenn die örtliche Diplom-Prüfung als kirchliche Abschlussprüfung gelten soll, ist darauf zu achten, dass
  • die Bestimmungen der Diplom-Prüfungsordnung den in dieser Rahmenordnung festgelegten Bestimmungen entsprechen;
  • die Prüfenden kirchlich rechtmäßig zur Abnahme der Prüfung beauftragt sind;
  • Vertreter des zuständigen Bischofs an den Prüfungen teilnehmen.
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Formen theologischen Lehrens

141.
Die Vorlesungen haben die Aufgabe, in prägnanter und systematischer Form die wesentlichen Lehrinhalte der Disziplinen darzustellen. Für den didaktischen Wert der Vorlesungen ist es entscheidend, dass sie problembezogen konzipiert sind, sich an der Verstehensfähigkeit der Studenten orientieren und Hilfen für das private Studium geben.
Kolloquien zu den Vorlesungen mit den Professoren sollen das wissenschaftliche Gespräch ermöglichen, in dem schöpferische Impulse und Ideen geweckt werden und von dem Anregung und Arbeitsanreiz ausgehen. Die Seminare sind so zu gestalten, dass sie die aktive Teilnahme der Studenten am Lernprozess und den tieferen Einstieg in ausgewählte Themenbereiche fördern.
Projektbezogenes Arbeiten soll die Studenten anleiten, in gemeinsamer Arbeit pastorale Probleme zu erkunden sowie theologisch und pastoral legitimierte Lösungswege zu suchen.
Alle Disziplinen müssen die Umsetzung fachwissenschaftlicher theologischer Arbeit in pastorale Praxis im Auge behalten. Darüber hinaus wird empfohlen, diese Umsetzung exemplarisch in Seminaren zu üben.
142.
An den einzelnen Studienorten soll zwischen den Lehrenden eine Absprache stattfinden, damit die Studenten einzelne Probleme nicht in unnötiger Wiederholung hören, andere ganz vermissen. Durch die rechte Verteilung der Lehraufgaben bei bestimmten Themen soll auch die Einheit der Theologie erwiesen werden.
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Zweitstudium

143.
Im Regelfall kann ein Zweitstudium aufgrund der fachlichen Erfordernisse des Studienganges in Theologie und der Vorbereitung auf den priesterlichen Dienst nicht durchgeführt werden. Ausnahmen sind mit dem Regens bzw. Direktor zu klären; jedoch kann in den ersten zwei Semestern ein Zweitstudium im Hinblick auf die besonderen Anforderungen während dieser Zeit nicht begonnen werden.
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Studienberatung

144.
Die Studienberatung muss dem Studenten Hilfen anbieten, sein Studium inhaltlich und zeitlich so einzurichten, dass er das Studienziel (vgl. Nr. 73) erreichen kann.
Insbesondere soll sie den Studenten auch individuell anleiten, seine Weisen des Studierens zu finden und zu entfalten, die ihm den Zugang zu einem tiefgehenden und fruchtbaren Studium ebnen.
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Die zweite Bildungsphase:
Hinführung zur Priesterweihe und Einführung in Leben und Dienst des Priesters

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Gesamtdarstellung der zweiten Bildungsphase

145.
Die zweite Bildungsphase beginnt mit der Aufnahme in das Pastoralseminar bzw. in den Pastoralkurs. In das Pastoralseminar werden nur Kandidaten aufgenommen, die das theologische Abschlussexamen bestanden und sich für das Priesteramt entschieden haben. Ihre Eignung für die Übernahme des priesterlichen Dienstes muss hinreichend geklärt sein.
Wenn sich Kandidaten für die Aufnahme bewerben, die nicht den vorgeschriebenen Weg durch das Theologenkonvikt (Priesterseminar) gegangen sind, ist zur Prüfung der Eignung zum Priesterberuf eine Probezeit von mindestens einem Jahr vor der Zulassung zum Pastoralseminar bzw. zum Pastoralkurs erforderlich (vgl. RO, Nrn. 63 und 67).
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Charakteristik

146.
Diese Phase ist gekennzeichnet durch vielfältige Erfahrungen und Anforderungen, die innerhalb weniger Jahre auf den jungen Menschen zukommen (vgl. Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde, Nrn. I, 1.5; II, 2.5):
  • zuerst in der Einübung in die endgültige Lebensentscheidung in der Diakonats- und Priesterweihe mit der Bereitschaft zur Verfügbarkeit und zum Gehorsam;
  • dann in den ersten Priesterjahren, in denen Weichen für das ganze Leben als Priester gestellt werden;
  • schließlich in der engeren Vorbereitung auf einen selbstständigen priesterlichen Dienst.
Obwohl diese Phase so verschiedene Abschnitte erfasst, ist sie unter dem Gesichtspunkt der Ausbildung für einen selbstständigen priesterlichen Leitungsdienst eine Einheit. Für die Integration von Theologiestudium und pastoraler Praxis in der priesterlichen Existenz besitzen diese Jahre ein hohes Gewicht. Ein Praxisjahr in einer geeigneten Gemeinde in Zuordnung zu einem Priester als Mentor vor Beginn dieser Ausbildungsphase und/oder pastorale Praktika während dieser Phase vermitteln deshalb Studium und pastorale Praxis miteinander. Der Praktikant bzw. der Diakon und der junge Priester erleben unausweichlich, wie sehr die drei Dimensionen des geistlichen Lebens und der menschlichen Reifung, der theologischen Bildung und der pastoralen Befähigung sich wechselseitig bedingen und innerlich voneinander abhängen.
Da er nun in den Dienst einer konkreten Ortskirche tritt, sind Kontakte und Beziehungen zu den Verantwortlichen der Bistumsleitung, zum Presbyterium und zu den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im kirchlichen Dienst wichtig (vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 17).
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Ziel

147.
Ziel der zweiten Phase ist es, die getroffene Entscheidung für den Priesterberuf zu vertiefen, auf Diakonats- und Priesterweihe vorzubereiten, die priesterlichen Grunddienste einzuüben und zur selbstständigen Übernahme eines priesterlichen Dienstes zu befähigen.
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Gliederung

148.
Die Priesterweihe ist der Angelpunkt der gesamten Priesterbildung. Die zweite Bildungsphase gliedert sich von ihr her in zwei Stufen. Die erste Stufe umfasst die Vorbereitung auf die heiligen Weihen, den Empfang der Diakonats- und Priesterweihe sowie die Einübung in den diakonalen und priesterlichen Dienst. Die zweite Stufe umfasst die Berufseinführung von der Priesterweihe bis zum Pfarrexamen.
Um das Ziel dieser Phase zu erreichen, soll die Leitung für die ganze Phase von den Verantwortlichen der beiden Stufen in enger Zusammenarbeit wahrgenommen werden.
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Die Stufen der zweiten Bildungsphase

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Erste Stufe: von der Aufnahme in das Pastoralseminar bis zur Priesterweihe

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Ziel

149.
Ziel dieser Stufe ist die unmittelbare Vorbereitung auf Diakonats- und Priesterweihe sowie auf den diakonalen und den priesterlichen Dienst und die entsprechende Lebensform.
Gleichgewichtige Schwerpunkte dieser Stufe sind Leben und Ausbildung im Pastoralseminar sowie praktischer Einsatz bei dazu befähigten Pfarrern bzw. Mentoren (s. o. Nr. 146).
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Die drei Dimensionen

Geistliches Leben und menschliche Reifung
150.
Durch die Diakonatsweihe wird der Kandidat endgültig für Gott und die Menschen in Dienst genommen und mit dem Geist Christi ausgerüstet. Diese Weihe macht deutlich, dass kirchliches Amt grundsätzlich Diakonie ist: Nachfolge und Vergegenwärtigung dessen, der gekommen ist, nicht um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen (vgl. Die pastoralen Dienste, 4.1.1).
Der Diakon nimmt aufgrund seiner Weihe am amtlichen Dienst an Wort und Sakrament teil. Er trägt besondere Verantwortung dafür, dass die Gemeinde ihren diakonischen Auftrag wahrnehmen kann. Daher hat er sich gerade um jene zu sorgen, die der Liebe Jesu am meisten bedürfen.
151.
Die Priesterweihe gibt dem Kandidaten in besonderer Weise Anteil am Priestertum Jesu Christi und prägt ihn in seiner ganzen Existenz. So ist priesterlicher Dienst sowohl Dienst in Christi Person und Auftrag als auch Dienst in und mit der Gemeinde (vgl. Die pastoralen Dienste, 5.1.1).
Das fordert von den Kandidaten:
 
  • Entschiedenheit, das priesterliche Amt und die priesterliche Lebensform für das ganze Leben zu übernehmen;
  • Bejahung des konkreten Presbyteriums und Bereitschaft zur gemeinsamen Verantwortung mit dem Bischof und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst;
  • geistliches Verständnis des kirchlichen Amtes als Dienst;
  • spirituelle Durchdringung der Weihen.
152.
Die Kandidaten müssen in dieser Zeit lernen und einüben, wie sie persönlich eine Gestaltung des geistlichen Lebens unter den Bedingungen des seelsorglichen Dienstes verwirklichen können. Die für die Ausbildung Verantwortlichen müssen dazu angemessene Hilfen geben.
Den Kandidaten stellt sich die Aufgabe,
  • zur Identität mit der priesterlichen Berufsaufgabe zu finden;
  • das geistliche Geben und Empfangen in der Seelsorge zu lernen;
  • die eigenen Fähigkeiten und Grenzen im pastoralen Dienst zu erkennen und anzunehmen,
  • im pastoralen Einsatz eine geistliche Ordnung des Tages durchzuhalten;
  • täglich die Eucharistie mitzufeiern und das Stundengebet zu verrichten, nach Möglichkeit in Gemeinschaft;
  • sich um regelmäßige spirituelle Anregungen zu bemühen;
  • gemeinsame Formen des spirituellen Lebens zu pflegen;
  • die eigene spirituelle Entwicklung zu überprüfen, insbesondere in Verbindung mit Buße und Beichte;
  • den freien Tag für die Selbstbesinnung zu nutzen.
Theologische Bildung
153.
Im Zusammenhang mit der beginnenden praktischen Tätigkeit und in der Vorbereitung auf den Empfang der Weihen gehört zur theologischen Bildung in dieser Stufe vor allem das Bemühen:
  • den Kontakt mit der wissenschaftlichen Theologie zu halten;
  • Glaubensüberlieferung und -erfahrung der Kirche theologisch verantwortet ins seelsorgliche Tun einzubringen;
  • das theologische Verständnis der Weihen zu vertiefen.
Hilfen dazu sind: die theologische Aufarbeitung bestimmter Themen aus gegebenem Anlass; die Erarbeitung theologischer Themen in Verbindung mit religionspädagogischen und homiletischen Modellen; die Lekiüre theologischer Zeitschriften und wichtiger theologischer Werke.
Pastorale Befähigung
154.
Schwerpunkt dieser Stufe ist die Einführung und Einübung in die amtlichen Dienste der Verkündigung, Liturgie und Diakonie, wie sie von Diakon und Priester ausgeübt werden.
Das Pastoralseminar bereitet darauf vor durch
  • praxisnahe pastoraltheologische Vorlesungen und Übungen;
  • Einführung in den Dienst der Leitung liturgischer Feiern;
  • Einweisung in die Aufgaben des Beichtvaters;
  • vertiefende Einführung und Einübung in das Stundengebet;
  • religionspädagogische und homiletische Übungen;
  • Einübung und Reflexion der unterschiedlichen Formen sozialer Kommunikation;
  • Formen pastoraler Praxisbegleitung, kollegialer Beratung oder Supervision;
  • Vorbereitung auf Einzel- und Gruppenseelsorge (zum Beispiel Taufgespräch, Ehevorbereitungsgespräch, seelsorgliche Beratung);
  • Kennenlernen der Seelsorgesituation des Bistums.
155.
Bei der Einübung in die Grunddienste ergänzen sich Seminarausbildung und praktischer Einsatz wechselseitig. Das Gemeindepraktikum ist ein wichtiges Element dieser Stufe. Es muss sachgerecht vorbereitet, begleitet und nachbereitet bzw. ausgewertet werden in Zusammenarbeit zwischen der Seminarleitung, den Dozenten des Pastoralseminars und den Pfarrern, bei denen die Kandidaten ihren Einsatz leisten. Diese Pfarrer sollen für ihre Aufgabe besonders ausgewählt und angeleitet werden.
Im praktischen Einsatz stellen sich folgende Aufgaben:
  • regelmäßige und verantwortliche Beteiligung an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbesprechung von liturgischen Feiern;
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbesprechung von Predigten;
  • Vorbereitung und Durchführung längerer Unterrichtseinheiten in Religionsunterricht und Gemeindekatechese, vor allem bei der Hinführung der Kinder zu den Sakramenten;
  • länger andauernde verantwortliche Mitarbeit in einer Zielgruppe (zum Beispiel Jugendgruppe, Familienkreis, Sachausschuss);
  • Einübung in ein exemplarisches Feld sozial-caritativer Arbeit;
  • Mitarbeit in der Kranken- und Altenseelsorge;
  • Teilnahme an den regelmäßigen Planungsgesprächen für die pastorale Arbeit.
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Das Pastoralseminar

156.
Jeder Priesterkandidat „hat vor seiner Priesterweihe über eine längere Zeit als Diakon in einer Gemeinde tätig zu sein“ (Die pastoralen Dienste, 7.2.5). Dieses Praktikum soll in der Regel wenigstens sechs Monate dauern. Wo das Pastoralseminar eine eigene Einrichtung darstellt, ist in den diözesanen Ordnungen die Frage der Leitung und der studentischen Mitverantwortung entsprechend den Ausführungen unter Nrn. 54–62 zu regeln. Um eine sachgerechte Ausbildung zu gewährleisten, müssen die Dozenten für ihren Sachbereich speziell ausgebildet und befähigt sein, ihr Lehrangebot gemäß den Erfordernissen der pastoralen Praxis einzurichten. Die Modalitäten des Abschlussexamens am Ende der ersten Stufe der Berufseinführung, das als Teil des Pfarrexamens gewertet werden kann, sind in den diözesanen Ordnungen zu regeln.
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Zweite Stufe: Berufseinführung von der Priesterweihe bis zum Pfarrexamen

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Ziel

157.
Ziel ist die Einübung in die priesterlichen Grunddienste sowie die Befähigung zu einem persönlich verantworteten und geistlich vollzogenen selbstständigen Dienst.
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Die drei Dimensionen

Geistliches Leben und menschliche Reifung
158.
Für das gesamte priesterliche Leben und Wirken ist es von entscheidender Bedeutung, dass der junge Priester in den ersten Jahren seines Wirkens zu einer Grundübereinstimmung zwischen seinem Beruf, seinem persönlichen Glauben und dem Glaubensleben der Gemeinde findet.
Die in Nrn. 150–152 genannten Aufgaben behalten auch in dieser zweiten Stufe ihre Geltung, bekommen aber mit dem Eintreten in den priesterlichen Dienst einen neuen Akzent. Er muss
  • die neuen menschlichen und geistlichen Erfahrungen im Dienst als Priester verarbeiten;
  • auf geistliche Weise dem Gottesdienst vorstehen;
  • gewachsene Formen in Gottesdienst und Gemeindeleben mittragen;
  • die Herausforderungen der veränderten pastoralen Situation erkennen und annehmen;
  • Interesse und Gespür für die Probleme der Menschen und der Gesellschaft vertiefen;
  • die mit dem priesterlichen Dienst und der priesterlichen Lebensweise gegebenen Belastungen aushalten und aufarbeiten;
  • die gegebene priesterliche Gemeinschaft brüderlich annehmen.
Hilfen dazu sind: persönliche Beratung; Tage geistlicher Erneuerung, Recollectionen, Exerzitien; Gruppen für gemeinsame Glaubensgespräche, menschliche Kontakte im Presbyterium (zum Beispiel Konveniat, Kurstreffen, Priestergemeinschaften, Wohngemeinschaft des Pfarrhauses und andere Formen des gemeinsamen Lebens von Pfarrer und Jungpriester); Freiraum für Entspannung und Erholung als Voraussetzung zur Selbstbesinnung; sinnvolle Urlaubsgestaltung.
Theologische Bildung
159.
Gerade in der Zeit der ersten Tätigkeit, in der der junge Priester unter dem Anspruch der vielfältigen pastoralen Aufgaben steht, ist es notwendig, den Kontakt mit der Theologie aufrecht zu erhalten.
Im Vordergrund werden stehen:
  • die theologische Aufarbeitung von Fragen, die sich aus der pastoralen Praxis ergeben;
  • Inhalte, die in der berufsbegleitenden Fortbildung für das Pfarrexamen angeboten werden;
  • aktuelle theologische Fragestellungen.
Hilfen dazu sind: regelmäßiges Studium (zum Beispiel wenigstens einer theologischen Zeitschrift); Arbeitskreise zu bestimmten theologischen Fragestellungen; Werkwochen, Kontaktstudium.
Pastorale Befähigung
160.
Der Dienst der Leitung der Gemeinde als sakramentale Repräsentation des Hirtenamtes Jesu Christi ist an die sakramentale Weihe gebunden. So wird deutlich, dass der Priester von Jesus Christus selbst zum dreifachen Dienst der Verkündigung, der Liturgie und der Diakonie gesendet ist. Dieser Dienst findet seinen Höhepunkt in der Feier der Eucharistie, welche die Mitte ist, aus der die Kirche lebt und von der her sie aufgebaut und geeint wird (vgl. Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde, Nr. II, 1.7). Zur Einübung in die priesterlichen Grundaufgaben und zur Vorbereitung auf die Übernahme des priesterlichen Leitungsdienstes bedarf es über die in Nr. 155 genannten Anforderungen hinaus
  • des Überblicks über die verschiedenen Bereiche der pfarrlichen, zwischenpfarrlichen und überpfarrlichen Seelsorge und der Verwaltung;
  • der Beschäftigung mit den neu wachsenden Formen der kooperativen Pastoral und den damit verbundenen Anforderungen an den Priester in seinen unterschiedlichen Funktionen (vgl. Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde, Nr. III, 1.; 2.);
  • der Reflexion der vorgefundenen Situation sowie des eigenen pastoralen Handelns, auch im Hinblick auf die theologischen Prinzipien, an denen es sich orientiert;
  • der Fähigkeit zur Prioritätenserzung in der Seelsorgearbeit und der Koordinierung der verschiedenen Initiativen und Dienste;
  • der Bereitschaft und Fähigkeit, selbst Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen, aber auch Verantwortung zu delegieren;
  • der Befähigung zur Gewinnung und Motivierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zu konstruktiver Zusammenarbeit sowie der Fähigkeit, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geistliche Impulse zu geben;
  • der Fähigkeit zur geistlichen Führung sowie zur Weckung und Förderung geistlicher Berufe.
Hilfen dazu sind: regelmäßige Dienstbesprechungen; pastorale Planungsgespräche; Studientage, Fortbildungskurse, Praxisberatung, unterschiedliche Formen der intensiven Begleitung von Priestern während der ersten Dienstjahre.
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Bedingungen und Voraussetzungen

161.
Der Neupriester beginnt seinen priesterlichen Dienst in der Zuordnung zu einem Pfarrer. Er soll ausgelastet, aber nicht überlastet sein. Ihm muss genügend Zeit bleiben für die Einarbeitung in die Grunddienste als Priester. Der Pfarrer soll dafür sorgen, dass unzumutbare Erwartungen und Ansprüche an den Neupriester abgebaut werden.
Es muss gewährleistet sein, dass die Berufseinführung nach der Priesterweihe in klar umschriebene Zuständigkeiten fällt. Die Stellenbesetzung ist mit dem Regens des Pastoralseminars abzustimmen. Der Pfarrer des Neupriesters muss für diese Aufgabe geeignet sein. Die Verantwortlichen für diese Stufe bleiben mit ihm in Kontakt. Darüber hinaus ist anzustreben, dass Praxisberater/Supervisoren und geistliche Begleiter ausgebildet und eingesetzt werden.
10 Die Berufsbegleitung muss durch das Presbyterium und die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst mitgetragen werden.
11 Die Teilnahme an einer Mindestzahl von Fortbildungsveranstaltungen und den von der Diözese eingerichteten Formen von pastoraler Praxisbegleitung und/oder Supervision ist in den einzelnen Diözesen verbindlich zu regeln.
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Das Pfarrexamen

162.
Die zweite Bildungsphase wird abgeschlossen durch das Pfarrexamen. Die Prüfung soll so angelegt sein, dass sie eine Weiterführung der theologischen Bildung und der Reflexion der eigenen Praxis gewährleistet. Ziel der Prüfung ist der Eignungsnachweis zur Übernahme eines Pfarramtes. Die Modalitäten des Pfarrexamens regeln die diözesanen Ordnungen.
Zulassungsvoraussetzungen sind:
  • der Nachweis der Teilnahme an den vorgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen;
  • die Zulassungsarbeit (zum Beispiel auch theologisch reflektierter Praxisbericht, Bearbeitung eines pastoralen Themas).
Zu den Grundelementen der Prüfung gehören:
  • begutachtete pastorale Einzelaufgaben (zum Beispiel Predigt, Katechese, Gottesdienstgestaltung, Schulendtage);
  • Prüfungsgespräch über theologische Themen und ihre pastorale Relevanz.
Im Zusammenhang mit dem Pfarrexamen soll mit dem jungen Priester ein Gespräch über den Verlauf der zweiten Bildungsphase geführt werden, besonders über die inzwischen erworbenen Erfahrungen und Fähigkeiten im Blick auf künftige Einsatzfelder und die Akzentuierung der weiteren Fort- und Weiterbildung.
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Die dritte Bildungsphase:
Fortbildung

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Gesamtdarstellung der dritten Bildungsphase

163.
Die dritte Bildungsphase beginnt nach dem Pfarrexamen. Sie umfasst das ganze weitere Leben des Priesters, weil es einer fortdauernden Bildung und einer Weiterbildung für neu zu übernehmende Aufgaben bedarf (vgl. Pastores dabo vobis, Nrn. 70 81; vgl. Direktorium für Dienst und Leben der Priester, Nrn. 69–86).
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Charakteristik

164.
Der Priester muss seinen Glauben und seine Berufung in je neuen Situationen lebenslang verwirklichen und seinem Auftrag in sich wandelnden Verhältnissen gerecht werden.
Glaube und Berufung des Priesters, die in ihrer Fülle und Tiefe nie voll erfasst sind, wie auch die pastorale Notwendigkeit lassen es nicht zu, dass der Priester in irgendeiner Lebensphase allein auf bereits erworbene Einsichten, Kenntnisse und Fähigkeiten zurückgreift. Deshalb muss er sich in seinem ganzen Leben um eine umfassende Fortbildung bemühen. Die Diözesen sorgen für gezielte und ausreichende Angebote.
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Der Dienst des Priesters im Wandel von Gesellschaft und Kirche

165.
Die Entwicklung in Gesellschaft und Kirche bewirkt Änderungen im Selbstverständnis und im Verhalten der Menschen. Der beschleunigte Wissenszuwachs in unserer Zeit in allen Wissenschaften, auch in der Theologie, hat zur Folge, dass früher erworbenes Wissen regelmäßig und systematisch weiterentwickelt werden muss. Das Zweite Vatikanische Konzil hat – wie es dem Auftrag der Kirche als Zeichen und Werkzeug der Pläne Gottes entspricht – diesem Wandel Raum gegeben. Das führte zu einem vertieften Selbstverständnis der Kirche und ihres Auftrages, des kirchlichen Amtes sowie der ihm aufgegebenen Dienste. Die Reflexion über diese Entwicklung bringt für das pastorale Handeln neue wichtige Erkenntnisse und führt zu veränderten Formen kirchlicher Praxis (zum Beispiel in der Weise der Gemeindeleitung, in der Feier der Liturgie und im Umgang mit Gruppen und Gremien). Die verschiedenen Aufgaben im Dienst an der Gemeinde verlangen aufgrund der sich wandelnden Herausforderungen differenzierte Wahrnehmungen und Fähigkeiten. Das gilt in erhöhtem Maß für Spezialaufgaben der Seelsorge und für die Leitungsaufgaben in Pfarrverband, Dekanat, Region und Bistum.
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Wandel im Leben des einzelnen Priesters

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Der menschliche Reifungsprozess

166.
Wie jeder Mensch macht auch der Priester einen Reifungsprozess durch, der Gefahren und Chancen in sich birgt. So stehen einander gegenüber:
  • Zu Beginn des Dienstes:
    Positiv: die Möglichkeit zur eigenständigen Arbeit und zur Verwirklichung der eigenen Ideen; ein oft überraschendes Maß an entgegengebrachtem Vertrauen; ein weites Arbeitsfeld mit vielen Möglichkeiten.
    12 Negativ: ganz allgemein Probleme der Umsetzung des Gelernten in die Praxis; Divergenzen zwischen dem in der Ausbildung eingeübten Kommunikations- und Kooperationsstil und den in der Praxis angetroffenen Gesprächs- und Verhaltensformen; Spannungen zwischen den eigenen Erwartungen und denen der Gemeinde; Ängste wegen der oft als Überforderung empfundenen Aufgaben und wegen unbewältigter Einsamkeit.
  • In der Lebensmitte:
    Positiv: Lebenserfahrung; Wissen um das eigene Können, die eigene Belastbarkeit und ihre Grenzen; wachsende Gewandtheit und Sicherheit; Standfestigkeit; im Rückblick auf den Verlauf des eigenen Lebens und viele Begegnungen ein Gespür für die Führung Gottes; aufgrund gelungener Entfaltung der eigenen Fähigkeiten die Möglichkeit zu neuen, nüchtern geplanten Aktivitäten.
    Negativ: Gefahr der Resignation beim Abwägen zwischen dem Erreichten und den Vorstellungen des Anfangs; bei bedrängender pastoraler Erfolglosigkeit die Versuchung, sich in sichtbaren äußeren Erfolgen zu verlieren; in Frage gestellt werden durch neue Ideen und Arbeitsweisen jüngerer Mitarbeiter; Tod von Angehörigen mit der Erfahrung neuer Einsamkeit; beginnende Problematik der sich neigenden Lebenskurve.
  • Im Alter:
    Positiv: das in langer Tätigkeit und bei der Bewältigung vieler Probleme erworbene Kapital an Erfahrungen; eine vertiefte Menschenkenntnis; Geduld mit menschlicher Unzulänglichkeit; beständige Gelassenheit; Verantwortungsbewusstsein für die nachwachsende Generation; gereiftes Vertrauen in das Wirken der Gnade.
    Negativ: Erfahrung der leiblichen und zunehmend auch geistigen Gebrechlichkeit; Furcht, die Hauptverantwortung abgeben zu müssen; Sorge um die Gestaltung des eigenen Ruhestandes; Resignation im Blick auf scheinbar geringe Erfolge; Skepsis gegenüber der nachwachsenden Generation; Angst angesichts des nahenden Todes.
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Die Geschichte des persönlichen Glaubens

167.
Eng verbunden mit der Lebensentwicklung ist die Geschichte der persönlichen Gläubigkeit. Von Berufs wegen kann Diener am Glauben anderer nur sein, wer die eigene innere Beziehung zu Gott ständig pflegt und vertieft. Dann kann dieser aufrichtige und unermüdliche Dienst den Priester so sehr prägen, dass sein ganzes Leben zum Zeugnis für Christus wird (vgl. Presbyterorum Ordinis, Nr. 13).
Gefährdet werden kann die Entwicklung
  • durch die Einsamkeit, in die Priester aufgrund ihrer Lebensform geraten können, durch das Gefühl der Überforderung, durch ihren Auftrag, den Glauben zu bezeugen, sei es gelegen oder ungelegen;
  • durch Stresssituationen, die wenig Zeit zu Besinnung und geistlichem Tun lassen;
  • durch routinemäßig ablaufende geistliche Verrichtungen;
  • durch Polarisierungen in der Gemeinde und in Kreisen von Mitbrüdern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern;
  • durch Mangel an geistlichen Beratern;
  • durch Versagen und Schuld.
Aus der geschilderten Situation ergibt sich die dringende Forderung, die Priester nach der Ausbildung und der ersten Einführung in den priesterlichen Dienst nicht allein zu lassen, sondern mit differenzierten Hilfen ein Leben lang zu begleiten. Dazu gehört die Fortbildung im Verbund mit der geistlichen Begleitung, der Praxisberatung und/oder der Pastoralen Supervision.
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Ziel

168.
Das Ziel dieser Bildungsphase ist die Befähigung der Priester, die ihnen geschenkten und in den ersten beiden Bildungsphasen grundgelegten menschlichen, geistlichen und beruflichen Fähigkeiten weiterzuentwickeln und so ihre priesterliche Persönlichkeit zu entfalten. Sie sollen in der Lage sein, den in der Priesterweihe übernommenen Auftrag Christi für die Menschen ihrer Zeit in der sich wandelnden pastoralen Situation glaubwürdig und wirksam ein Leben lang wahrzunehmen und darin Freude und Erfüllung zu finden.
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Die drei Dimensionen

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Geistliches Leben und menschliche Reifung (c. 276)

169.
Die Entwicklung des geistlichen Lebens im Laufe der priesterlichen Tätigkeit zielt vor allem auf
  • Entfaltung der persönlichen Gläubigkeit: offen für das Wirken und die Anrufe des Geistes; bereit zur Nachfolge Christi, auch wenn sie in Ungewissheit, Krankheit und Leid führt; treu in der Bewältigung von Niederlagen und Krisen;
  • Festigung des sittlichen Strebens: durch ein Leben aus dem Geist der Evangelischen Räte; durch das Bemühen um die Grundhaltungen von Klugheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit und Maß; durch das Hineinwachsen in Selbstlosigkeit und Verzichtbereitschaft;
  • Entfaltung der Fähigkeit, die Eucharistie zu feiern: gemeinsam mit der Gemeinde auf Gottes Wort zu hören und seine Gnade anzunehmen; die Haltung des Betens in Anbetung, Lob und Fürbitte zu verwirklichen und im Leben zu bewähren;
  • Vertiefung der Liebe zur konkreten Kirche: in der Spannung zwischen Autorität und eigener Verantwortung; in der Gesinnung, das Amt als geistlichen Dienst an den Menschen auszuüben; im Bemühen, die Spannungen aus den geschichtlich bedingten Veränderungsprozessen im Glauben zu bewältigen;
  • Offenheit und Weitsicht für die Anliegen der Weltkirche und der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften;
  • Schärfung des Bewusstseins der Verantwortung für die Welt: als Schöpfung Gottes, als Bereich, in dem Christus durch seine Kirche gegenwärtig sein und wirken will zum Heil aller Menschen.
Neben der üblichen Recollectio (recollectio minor) werden geistliche Besinnungstage (recollectio maior) im Kreis der Priester und im Kreis aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pastoral empfohlen. Bei Treffen zur Planung und Reflexion der pastoralen Arbeit soll das spirituelle Moment durchgängig Beachtung finden, aber auch durch das gemeinsam verrichtete Stundengebet und durch gemeinsame Meditationen gepflegt werden. Regelmäßige Exerzitien gehören zum Grundbestand der geistlichen Erneuerung und der pastoralen Fortbildung. Für die gegenseitige Stärkung im Glauben erweisen sich das mitbrüderliche geistliche Gespräch und das gemeinsame Tun, häufig die Mitgliedschaft in einer Priestergemeinschaft und/oder einer geistlichen Gemeinschaft oder Bewegung, als fruchtbar. Es entspricht dem gemeinsamen Auftrag, diese geistliche Gemeinschaft mit allen zu suchen, die miteinander in einer pastoralen Aufgabe stehen. Priester, die sich als besonders befähigt erweisen, geistliches Leben anzuregen und zu begleiten, sollen weitergebildet, zu gegenseitigem Erfahrungsaustausch angeregt und gezielt eingesetzt werden.
170.
Die menschliche Reife muss sich erweisen in der
  • Bereitschaft, von sich selbst abzusehen und sich anderen zuzuwenden, deren Probleme zu sehen und aufzugreifen, Gemeinschaft zu bilden und zu halten, Beständigkeit und Treue zu üben;
  • Aufgeschlossenheit, sich auf veränderte Verhältnisse einzulassen, die Meinung anderer zu Wort kommen zu lassen, die Zukunft getrost anzunehmen ohne Angst oder Resignation;
  • Gelassenheit, bei aller Beanspruchung zum rechten Verhältnis von Arbeit und Freizeit, zur Pflege menschlicher Kontakte, zum Ausgleich zwischen geistiger und körperlicher Betätigung und zur Teilnahme am kulturellen Leben zu kommen;
  • Ordnung im Umgang mit materiellen Gütern und persönlichem Eigentum, Sicherstellung der späteren Versorgung der Haushälterin, Regelung für den Fall des Todes (Testament aufgrund juristischer Beratung).
Zu solcher Entfaltung genügt nicht die theoretische Einsicht allein. Sie erfordert vielmehr eine praktische Selbsterkenntnis und eine getreue Einübung, für die Hilfen untereinander oft unentbehrlich sind.
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Theologische Bildung (c. 279)

171.
Die Bildungsangebote sollen dem Priester Hilfen geben,
  • den Glauben der Kirche in den Verstehenshorizont der heutigen Menschen zu übersetzen sowie dessen Erfahrungen und Probleme aus dem Evangelium sachgerecht zu erhellen;
  • vergessene und vernachlässigte Wahrheiten des Glaubens bewusst und verstehbar zu machen und sie in die Verkündigung und seelsorgliche Praxis einzubringen;
  • das eigene seelsorgliche Tun, die pastorale Schwerpunktsetzung und die gottesdienstliche Praxis theologisch zu reflektieren;
  • Anschluss an die Entwicklungen der Theologie zu halten und neue Erkenntnisse und Positionen theologisch und pastoral zu werten und zu verarbeiten;
  • bewusst gewordene Lücken aus der ersten und zweiten Bildungsphase auszufüllen.
In der theologischen Fortbildung haben sich bewährt: theologische Tage in Dekanaten und Regionen, theologische Kurse auf diözesaner und überdiözesaner Ebene, Ferienakademien, Kurse für bestimmte Weihejahrgänge und das Kontaktstudium an den Katholisch-Theologischen Fakultäten (Fachbereichen, Hochschulen). Diese Angebote sollen auch Impulse für das private Studium geben und den Zugang zu Veröffentlichungen in Büchern und Zeitschriften erleichtern. Die Verantwortlichen für Planung und Durchführung der theologischen Fortbildung müssen miteinander und mit den Teilnehmern Kontakt aufnehmen und die Veranstaltungen aufeinander abstimmen.
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Pastorale Befähigung

172.
Die in den früheren Bildungsphasen erworbenen Fähigkeiten zum Dienst für den einzelnen und die Gemeinde sollen erhalten und weiterentfaltet werden. Die gegenwärtige pastorale Situation fordert:
  • Befähigung zur Kooperation: mit anderen Priestern, ehrenamtlichen und neben- und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern;
  • Befähigung zur Führung: Vertrauen zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Bereitschaft, sie zu informieren, ihnen Verantwortung zu übertragen, Kritik anzunehmen; Fähigkeit, zwischen gegensätzlichen Positionen zu vermitteln; die Gabe, zur Zusammenarbeit und zum Engagement anzuregen;
  • Befähigung zur Planung: um eine theologisch verantwortete Rangordnung der pastoralen Ziele zu finden und sie transparent und wirksam zu machen (vgl. Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde, Nr. III, 1).
In der berufsbegleitenden Fortbildung haben sich Intervallkurse (mit Aufgabenstellung für die Zwischenzeiten) bewährt. Für tiefer reichende Reflexion der eigenen Praxis, wirksame Korrektur der inneren Einstellung und Einübung neuer Verhaltensweisen sind länger dauernde Kurse notwendig. Das Fortbildungsangebot soll pastorale Schwerpunkte und neue Aufgabenstellungen, die von der Bistumsleitung bzw. von der Bischofskonferenz festgesetzt werden, besonders berücksichtigen.
Bestimmte Fortbildungsmaßnahmen sollen für alle Priester und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pastoral eines pastoralen Raumes (zum Beispiel eines Dekanates oder Pfarrverbandes) durchgeführt werden, damit die Probleme von allen Betroffenen gemeinsam studiert und gelöst werden können. Anleitung durch qualifizierte Berater und Beraterinnen (einzeln oder in Gruppen – für bestimmte Projekte – zur Bewältigung von Konflikten – zur Verbesserung der gewohnten Praxis) sind hilfreich.
Für spezifische Aufgaben (wie zum Beispiel Leitung bestimmter Personalgemeinden, Seelsorge an Kranken, Gefangenen, besondere Aufgaben in der Caritasarbeit, Aufgaben in der kirchlichen Medienarbeit, Mitarbeit als Mentor von künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den ersten beiden Bildungsphasen, Leitungsaufgaben in Dekanat, Region und Diözese) soll auf diözesaner oder überdiözesaner Ebene die Möglichkeit zur differenzierten Weiterbildung geschaffen werden (vgl. Die pastoralen Dienste, 5.1.2).
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Priester im Ruhestand

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Situation

173.
Der Übergang in den Ruhestand bringt erhebliche Veränderungen in das Leben des Priesters: Wohnungswechsel, andere Umgebung und Kontakte, Probleme der eigenen Versorgung, die Sorge um die Zukunft der Haushälterin. Die Entlastung von der Hauptverantwortung macht es möglich, angemessene Dienste zu übernehmen. Dabei kann eine Spannung entstehen zwischen dem Anspruch auf den notwendigen Freiheitsraum und dem erlebten Druck, der von dem Bedarf in den Gemeinden ausgeht. Gleichzeitig kann die Erfüllung wachsen, unter den bestehenden Möglichkeiten und mit den vorhandenen Kräften vorübergehend oder auch längerfristig noch besondere Dienste übernehmen zu können.
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Die drei Dimensionen

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Geistliches Leben und menschliche Reifung

174.
Dass im Alter die Lebensenergie abnimmt und nicht selten auch die geistige Spannkraft zurückgeht, kann eine Belastung sein (vgl. Direktorium, Nr. 95). Andererseits kann sich nun eine geistliche Einsicht in das Wesen und die Bedingungen der Kreatürlichkeit eröffnen, wie sie in keiner anderen Lebensphase möglich ist. Das Ja zum Abstieg der Lebenskurve erschließt eine neue menschliche und geistliche Vollendung, die aus dem Glauben an das ewige Leben erwächst. Der alte Priester hat die Chance, diese Hoffnung zu leben und von ihr Zeugnis zu geben. Gerade seine Altersgenossen, von denen viele verzweifelt sind, weil sie sich in unserer Gesellschaft als leistungsunfähig an den Rand gedrängt fühlen, bedürfen dieses besonderen Glaubenszeugnisses, aber auch die Kirche, die den Bedrängten Zuflucht bieten soll. Der alte Priester dient der Kirche und dem Presbyterium, indem er den geistigen und geistlichen Ertrag seines Lebens einbringt und ein Mann von Gelassenheit und Weisheit wird, den man gern aufsucht und dessen Rat man schätzt.
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Theologische Bildung

175.
Solange ein Priester die theologische und kirchliche Entwicklung im Auge behalten kann, fällt es ihm leichter, mit der Kirche zu leben und in ihr fruchtbar zu wirken. Auch für die Priester im Ruhestand ist es eine Hilfe, wenn sie an der theologischen Fortbildung teilnehmen und den mitbrüderlichen Austausch ihrerseits suchen. Dabei ist es ihr gutes Recht, manche Themen und Probleme den Jüngeren zu überlassen. Zur Orientierung in der allgemeinen theologischen Entwicklung und zur Einführung in die neue Lebensphase sollten sie spezielle Hilfen erhalten.
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Pastorale Befähigung

176.
Im Gesamt des menschlichen Lebens kann das Alter einen Höhepunkt an Glaubensreife und Altersweisheit bringen. Für die Gemeinde und die Mitbrüder ist es ein Gewinn, wenn die besonderen Charismen älterer Priester entfaltet und fruchtbar gemacht werden. Mehr als der Ortspfarrer, der für die Gesamtgemeinde Verantwortung trägt, kann er sich Gruppen und einzelnen zuwenden, sie begleiten, beraten und durch vermittelnde Hilfe Frieden stiften.
177.
Die Altersreife eines Priesters bewährt sich darin, dass er von der Hauptverantwortung zurücktreten kann, ohne in Resignation zu verfallen. Es ist für ihn eine große Hilfe, wenn er nach Kräften und Möglichkeiten von den Jüngeren in die Seelsorge einbezogen wird. Das setzt jedoch voraus, dass der ältere Priester die richtige Einstellung zum subsidiären Dienst findet und für eine gewandelte und sich wandelnde pastorale Praxis aufgeschlossen ist. Die brüderliche Gemeinschaft eines Presbyteriums zeigt sich darin, wie die Mitbrüder, die in Bistum, Region, Dekanat und Pfarrei Verantwortung tragen, mit den alten Priestern Gemeinschaft halten, ihnen beim Übergang in die neue Lebensform behilflich sind und sie gerade in Krankheit und Altersnöten nicht allein lassen. An den alten Priestern selbst liegt es, ob sie untereinander Kontakt pflegen, sich gegenseitig besuchen und geeignete Formen der Solidarität entwickeln.
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Bedingungen und Voraussetzungen für die Fortbildung und Weiterbildung

178.
Den Diözesen obliegt es, die Bedingungen und Voraussetzungen zu schaffen, damit die oben aufgezeigten Erfordernisse der Fort- und Weiterbildung verwirklicht werden können.
Diesem Ziel dient insbesondere die „Ordnung für die Fortbildung und Weiterbildung der Priester“ der einzelnen Bistümer.
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Personelle Voraussetzungen

179.
In jeder Diözese muss ein Verantwortlicher für Fort- und Weiterbildung bestellt werden, der diese Aufgabe nach Möglichkeit hauptamtlich wahrnehmen soll. Die Form seiner Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Stellen des Bistums (zum Beispiel Personalabteilung, Priesterrat) wird durch die diözesanen Ordnungen geregelt.
Kursbegleiter und Dozenten müssen (im Bereich der Diözese oder auf überdiözesaner Ebene) in genügender Anzahl gewonnen und gegebenenfalls für diese Aufgabe qualifiziert werden. Die Mitarbeit von Hochschullehrern ist notwendig; jedoch erfordern die berufliche Inanspruchnahme der Hochschullehrer einerseits und die spezifischen Anforderungen dieser Bildungsphase andererseits den Einsatz auch anderer geeigneter Mitarbeiter.
Darüber hinaus sind Priester und andere geeignete Personen zu befähigen, bei Fortbildungskursen innerhalb der Dekanate und Pfarrverbände spirituelle Hilfen und Anregungen zu geben. Praxisberater sollen dem Bedarf entsprechend ausgebildet und zur Verfügung gestellt werden.
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Organisatorische und finanzielle Voraussetzungen

180.
Die Bistumsleitung hat die Aufgabe, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in hinreichendem Maße anzubieten und dafür zu sorgen, dass die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, indem zum Beispiel
  • geeignete Bildungsstätten auf diözesaner bzw. überdiözesaner Ebene zur Verfügung stehen;
  • genügend finanzielle Mittel bereitgestellt werden;
  • die Freistellung der Teilnehmer von ihrem pastoralen Dienst, notfalls auch durch zeitweilige Einschränkung des seelsorglichen Angebotes, ermöglicht wird.
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Rechtliche Voraussetzungen

181.
In der diözesanen Ordnung soll festgelegt werden:
  • das Ausmaß der Verpflichtung zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen;
  • das jedem Priester zustehende Maß von Dienstbefreiung zu Bildungszwecken;
  • wer für die notwendige Vertretung zu sorgen hat;
  • die finanzielle Beteiligung der Diözese und die Eigenbeteiligung.
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Mindestprogramm der Fortbildung und Weiterbildung

182.
Analog zu den verpflichtend festgelegten Anforderungen in den ersten beiden Bildungsphasen ist auch für die dritte Phase ein verbindliches Mindestprogramm der Fort- und Weiterbildung festzulegen. Dabei sollen die folgenden Regelungen nicht unterschritten werden:
  • vom Pfarrexamen an – neben den sonst verpflichtenden Tages- und Zweitagesveranstaltungen, Exerzitien und Recollectionen – alle drei Jahre ein Wochenkurs von mindestens vier Tagen Dauer;
  • von der theologischen Abschlussprüfung an im Abstand von jeweils zehn Jahren ein mehrere Wochen dauernder Kurs, ein Intervallkurs oder länger dauernde praxisbegleitende Maßnahmen.
Für neue Ämter und Aufgaben, die spezieller Fähigkeiten bedürfen (zum Beispiel Dekan und Schuldekan, Hauptamtliche in der Krankenhausseelsorge, Jugendseelsorge und Erwachsenenbildung; ‚ Verantwortliche und Mentoren für die kirchlichen Dienste, Mitglieder der Bistumsleitung), soll in der Regel die Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen zur Auflage gemacht werden (vgl. Nr. 172).
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Überdiözesane Kontakte

183.
Um in der Entwicklung der dritten Bildungsphase gute Fortschritte zu machen, ist es wünschenswert, dass benachbarte Diözesen und auch die Gesamtheit der deutschen Bistümer enge Kontakte halten. Dabei geht es vor allem darum,
  • Anregungen und Hilfen weiterzugeben;
  • Entwicklungen aufeinander abzustimmen;
  • gemeinsame überdiözesane Angebote einzurichten.
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Koordinierung der Ausbildung und Fortbildung aller pastoralen Berufe

184.
Wie die Gemeinsame Synode aufgezeigt hat, ist die Koordinierung der Aus- und Fortbildungsmaßnahme für alle pastoralen Berufe notwendig (vgl. Die pastoralen Dienste, 6.3; 7.3, Empfehlung 2 b und 7).
Zur Förderung dieser Koordinierung sollen auf Bistumsebene die Verantwortlichen für die drei Phasen der Priesterbildung, für die pastorale und personelle Planung sowie für die verschiedenen pastoralen Dienste eng zusammenarbeiten.
185.
„In den Ausbildungsgängen zum pastoralen Dienst und zu den übrigen kirchlichen Diensten muss verstärkt auf die Fähigkeit und Bereitschaft zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit hingewirkt werden. Die entsprechende Fähigkeit ist ein wichtiges Merkmal der Eignung für einen kirchlichen Beruf. Die Ausbildung der verschiedenen Berufsgruppen soll auch gemeinsame Abschnitte vorsehen, um die konkrete Zusammenarbeit frühzeitig einzuüben. Entsprechendes gilt für die Fortbildung der kirchlichen Dienste und die Ausbildung und Begleitung ehrenamtlicher Dienste in den Gemeinden.“ (Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde IV.2)
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Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz über die Aufnahme ins Seminar (Konvikt) von Priesterkandidaten, die zuvor in anderen Seminaren (Konvikten), Ordensinstituten oder sonstigen kirchlichen Gemeinschaften waren

186.
Die Deutsche Bischofskonferenz erlässt aufgrund der besonderen Ermächtigung durch die Instruktion der Kongregation für das Katholische Bildungswesen vom 08. März 1996 in der Fassung des Schreibens vom 14. September 1996 „Über die Aufnahme ins Seminar von Kandidaten, die aus anderen Seminaren oder von Ordensfamilien kommen“ gemäß c. 455 CIC das folgende Allgemeine Dekret.
  1. Der Bewerber um die Aufnahme in das Priesterseminar (Konvikt) ist verpflichtet, darüber Angaben zu machen,
    1. ob er sich bereits in einer anderen Diözese, in einem inkardinationsberechtigten Verband, in einem Ordensinstitut, in einer Gesellschaft des apostolischen Lebens, in einem Säkularinstitut oder in einer sonstigen geistlichen Gemeinschaft um Aufnahme in eine Priesterausbildungsstätte beworben hat und abgelehnt wurde und
    2. ob er aus einem Priesterseminar, einer sonstigen Priesterausbildungsstätte oder aus einem Ordensinstitut oder einer anderen geistlichen Gemeinschaft entlassen wurde oder aus welchem Grund er ausgetreten ist.
  2. Liegt ein Tatbestand nach Nr. 1 vor, hat der für die Aufnahme in das Priesterseminar (Konvikt) Verantwortliche ein Zeugnis des Oberen der betreffenden Institution oder Gemeinschaft anzufordern.
  3. In dem Zeugnis sind die Gründe und Tatsachen anzugeben, die zur Ablehnung oder Entlassung des Kandidaten geführt haben oder die für den Austritt des Kandidaten bekannt geworden sind.
Dieses Allgemeine Dekret wurde am 14.3.2000 von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen und am 5. Mai 2000 vom Apostolischen Stuhl rekognosziert.
Erläuterungen (Zu Nr. 186)
187.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat das Allgemeine Dekret aufgrund besonderer Anordnung des Apostolischen Stuhls erlassen.
  1. Anlass
    Die Kongregation für das Katholische Bildungswesen hat mit Schreiben vom 14. September 1996 eine Neufassung der Instruktion vom 8. März 1996 an die Bischofskonferenzen „Über die Aufnahme ins Seminar von Kandidaten, die aus anderen Seminaren oder von Ordensfamilien kommen“ vorgelegt. Die Bischofskonferenzen wurden ermächtigt und beauftragt, ein Allgemeines Dekret nach Maßgabe von c. 455 CIC zu erlassen, in dem „für eine genauere Beachtung der Rechtsnormen bezüglich der Aufnahme ins Seminar der betreffenden Kandidaten Sorge zu tragen“ ist (Instr. Einl.), weil sich trotz der vorhandenen klaren rechtlichen Vorgaben die Situation gesamtkirchlich nicht gebessert hat (vgl. Instr. I, 2.5.6)
  2. Zielsetzung
    Das Allgemeine Dekret dient der Präzisierung und der Anwendung der Bestimmungen der folgenden Vorgaben des universalkirchlichen Rechts: c. 241 CIC
    § 1.
    In das Priesterseminar dürfen vom Diözesanbischof nur solche zugelassen werden, die aufgrund ihrer menschlichen, sittlichen, geistlichen und intellektuellen Anlagen, ihrer physischen und psychischen Gesundheit und auch ihrer rechten Absicht fähig erscheinen, sich dauernd geistlichen Ämtern zu widmen.
    § 2.
    Vor ihrer Aufnahme müssen Urkunden über den Empfang der Taufe und der Firmung und andere Urkunden vorgelegt werden, die nach den Bestimmungen der Ordnung für die Priesterausbildung erforderlich sind.
    § 3.
    Wenn es sich um die Zulassung von solchen handelt, die aus einem anderen Seminar oder einem Ordensinstitut entlassen worden sind, wird darüber hinaus ein Zeugnis des betreffenden Oberen, vor allem über den Grund ihrer Entlassung oder ihres Austritts verlangt.
Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis Nr. 39 (Abs. 3 Satz 2) in der Fassung vom 19. März 1985
Den Bischöfen obliegt die schwere Verpflichtung, Nachforschungen anzustellen vor allem über die Gründe für die Entlassung derer, die aus einem anderen Seminar oder Ordensinstitut entlassen worden sind.
Die Partikularnorm der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 242 § 1 CIC „Rahmenordnung für die Priesterbildung“ vom 01. Dezember 1988 enthält in Nr. 59 wörtlich die Bestimmungen von c. 241 § 3 CIC.
Das Allgemeine Dekret der Deutschen Bischofskonferenz soll den Diözesanbischöfen und den von ihnen bestellten Verantwortlichen für die Priesterausbildung helfen, ihrer Verantwortung für die Prüfung von Bewerbern für das Priesteramt im Sinn von c. 241 § 1 CIC besser gerecht zu werden (vgl. Instr. I, 2). Es soll verhindern, dass die „Unterschiedlichkeit der Kriterien und des Vorgehens“ bei der Aufnahme in das Priesterseminar und der Zulassung zum Weihesakrament „das Klima brüderlicher Kollegialität und des Vertrauens nicht nur unter den Bischöfen, sondern auch zwischen allen anderen für die Priesterausbildung Verantwortlichen stören“ (Instr. I, 2).
Um sicherzustellen, dass die geltenden universalkirchlichen Rechtsnormen in der Praxis tatsächlich angewandt werden (vgl. Instr. II, 2), hat die Deutsche Bischofskonferenz das Allgemeine Dekret mit präzisierenden und konkretisierenden Bestimmungen erlassen.
Fulda, im September 2001
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In-Kraft-Setzung der Rahmenordnung für die Priesterbildung vom 12. März 2003 für den Bereich des Erzbistums Köln

Die Deutsche Bischofskonferenz hat am 12. März 2003 obige neue Fassung der Rahmenordnung für die Priesterbildung verabschiedet, die am 5. Juni 2003 von der Kongregation für das katholische Bildungswesen des Vatikans (Prot.-Nr. 1897/65/GER) approbiert und zum 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt wurde.
Diese Rahmenordnung setze ich hiermit für den Bereich des Erzbistums Köln in Kraft, und zwar mit der Maßgabe, dass die im Kölner Diözesanrecht geltenden Modifikationen, insbesondre in der Ordnung für die Priesterbildung im Erzbistum Köln, gegebenenfalls den Vorrang vor der Rahmenordnung haben.
Die neue Rahmenordnung ersetzt die Rahmenordnung vom 1.12.1988 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 197/1996).
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Verzeichnis kirchlicher Dokumente über das Priesteramt und die Priesterbildung

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1. Abgekürzt zitierte Dokumente

Apostolicam actuositatem
 
Dekret über das Laienapostolat „Apostolicam actuositatem“ in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. II, Freiburg 1967, 602–701
Ad gentes
 
Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche „Ad gentes“, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. III, Freiburg 1968, 22–185
CIC
 
Codex Iuris Canonici, Codex des kanonischen Rechtes, hrsg. im Auftrag der Deutschen und der Berliner Bischofskonferenz …, lat.-dt. Ausgabe, Kevelaer 1983
Der pastorale Dienst
 
Erklärung „Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde“, 28. September 1995 (Die deutschen Bischöfe 54), Bonn 1995
Die pastoralen Dienste
 
Beschluss „Die pastoralen Dienste in der Gemeinde“, in: Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Beschlüsse der Vollversammlung, Offizielle Gesamtausgabe I, Freiburg 21976, 597–636
Die theologische Ausbildung
 
Dekret „Die theologische Ausbildung der künftigen Priester“ der Kongregation für das katholische Bildungswesen, Rom 1976
Ecclesiam suam
 
Die Wege der Kirche. Erstes Rundschreiben Papst Paul VI., 6. August 1964, veröffentlicht nach der deutschen Übersetzung der KNA, Bonn, Paulus-Verlag Recklinghausen, lat. in: AAS 56 (1964) 608–659
Gaudium et spes
 
Die pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute „Gaudium et spes“, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. II, Freiburg 1967, 280–591
Grundordnung
 
Dekret „Grundordnung für die Ausbildung der Priester (Ratio fundamentales)“ der Kongregation für das katholische Bildungswesen, in: Priesterausbildung und Theologiestudium (Nachkonziliare Dokumentation 25), Trier 1974, 68–263, Neufassung Rom 1985
Leitgedanken
 
Dekret „Leitgedanken für die Erziehung zum priesterlichen Zölibat“ der Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Nachkonziliare Dokumente Nr. 48, Trier 1975
Lumen gentium
 
Dogmatische Konstituion über die Kirche „Lumen gentium“ in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. I, Freiburg 1966, 156–347
Nostra aetate
 
Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen „Nostra aetate“, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. II, Freiburg 1967, 488–495
Optatam totius
 
Dekret über die Ausbildung der Priester „Optatam totius“ in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. II, Freiburg 1967, 314–355
Pastores dabo vobis
 
Nachsynodales Apostolisches Schreiben „Pastores dabo vobis“ über die Priesterbildung im Kontext der Gegenwart, 25. März 1992 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 105), Bonn 1992
Presbyterorum ordinis
 
Dekret über Dienst und Leben der Priester „Presbyterorum ordinis“, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. III, Freiburg 1968, 127–239
Reconciliatio et paenitentia
 
Apostolisches Schreiben im Anschluss an die Bischofssynode „Reconciliatio et paenitentia“ über Versöhnung und Buße in der Sendung der Kirche heute, 2. Dezember 1984 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 60), Bonn 1984
Sacrosanctum Concilium
 
Konstitution über die heilige Liturgie „Sacrosanctum Concilium“, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. I., Freiburg 1966, 14–109
Unitatis redintegratio
 
Dekret über den Ökumenismus „Unitatis redintegratio“, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. II, Freiburg 1967, 40–123
Verantwortung des ganzen Gottesvolkes
 
Beschluss „Verantwortung des ganzen Gottesvolkes für die Sendung der Kirche“, in: Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Beschlüsse der Vollversammlung, Offizielle Gesamtausgabe I, Freiburg 21976, 659–677
Zu Fragen der Stellung der Frau
 
Zu Fragen der Stellung der Frau in Kirche und Gesellschaft, 21. September 1981 (Die Deutschen Bischöfe 30), Bonn 1981
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2. Weitere Dokumente

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Apostolischer Stuhl

  • Apostolische Konstitution „Sapientia Christiana“ Seiner Heiligkeit Papst Johannes Paul II. über die kirchlichen Universitäten und Fakultäten vom 29. April 1979 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 9), Bonn 1979
  • Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien im Dienst der Priester, 15. August 1997 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 129), Bonn 1997
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Kongregation für das katholische Bildungswesen

  • Instruktion der Kongregation für das katholische Bildungswesen über die liturgische Ausbildung der Priesteramtskandidaten vom 3. Juni 1979 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 14), Bonn 1979
  • Rundschreiben der Kongregation für das katholische Bildungswesen über die Einführung der Priesteramtskandidaten in das geistliche Leben vom 6. Januar 1980 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 19), Bonn 1980
  • Leitlinien für das Studium und den Unterricht der Soziallehre der Kirche in der Priesterausbildung, 27. Juni 1989 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 91), Bonn 1989
  • Instruktion über das Studium der Kirchenväter in der Priesterausbildung, 10. November 1989 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 96), Bonn 1990
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Kongregation für den Klerus

  • Direktorium für Dienst und Leben der Priester, 31. Januar 1994 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 113), Bonn 1994
  • Der Priester, Lehrer des Wortes, Diener der Sakramente und Leiter der Gemeinde für das dritte christliche Jahrtausend, 19. März 1999 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 139), Bonn 1999
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Römische Bischofssynode 1971

  • Der priesterliche Dienst. Gerechtigkeit in der Welt, hrsg. von der Deutschen Bischofskonferenz, Trier 1972
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Deutsche Bischofskonferenz

  • Schreiben der deutschsprachigen Bischöfe Über das priesterliche Amt. Eine biblische-dogmatische Handreichung (Die Deutschen Bischöfe 03), Bonn 1970
  • Das Studium der Philosophie im Theologiestudium, 22. September 1983 (Die Deutschen Bischöfe 36), Bonn 1983
  • Priesterliche Lebensform (Arbeitshilfen 36), Bonn 1984
  • Schreiben der deutschen Bischöfe Über den priesterlichen Dienst, 24. September 1992 (Die deutschen Bischöfe 49), Bonn 1992

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1 ↑ Siehe in dieser Amtsblattausgabe die „Ordnung für die Priesterbildung im Erzbistum Köln.“