Erzbistum Köln
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Richtlinien des Erzbistums Köln zum Vorpraktikum als Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums - der Religionspädagogik an der KatHo NRW, Abt. Paderborn oder - der Praktischen Theologie an der KatHo Mainz

Vom 31. August 2013

ABl. EBK 2013, Nr. 156, S. 164

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Zielgruppe

Alle, die auf der Grundlage einer Studienempfehlung des Erzbistums Köln das Studium der Religionspädagogik an der Katholischen Hochschule NRW, Abt. Paderborn, oder das Studium der Praktischen Theologie an der Katholischen Hochschule Mainz mit dem Ziel, zukünftig als Gemeindereferent/in zu arbeiten, aufnehmen, sind verpflichtet, vor Beginn des Studiums ein Vorpraktikum zu absolvieren.
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Dauer und Felder

Das Vorpraktikum sollte in der Regel acht Wochen umfassen, von denen vier Wochen im pastoralen Feld (in der Regel ein Seelsorgebereich, der nicht der Heimat- oder Wohnortseelsorgebereich ist) und vier Wochen in einem pädagogischen oder sozialen Feld abzuleisten sind.
Sofern die vorhandene Zeit der Studienbewerberin/des Studienbewerbers die vorgesehene Vorpraktikumsdauer nicht zulässt, können auf Antrag Teile des Vorpraktikums nach Aufnahme des Studiums abgeleistet werden oder die Praktikumsdauer auf vier Wochen reduziert werden. Im letzteren Fall ist das Praktikum im pastoralen Feld abzuleisten.
Die Schulsommerferienzeit sollte ausgespart werden, sofern nicht eine Ferienfreizeit Bestandteil des Vorpraktikums ist.
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Ziele

  • Kennen lernen pastoraler und pädagogischer oder sozialer Handlungsfelder
  • Kennen lernen der Berufsrealität einer Gemeindereferentin/eines Gemeindereferenten
  • Überprüfung und Klärung der eigenen Vorstellungen vom Beruf der Gemeindereferentin / des Gemeindereferenten sowie der Motivation für die Studienentscheidung
  • Reflexion der Praxiserfahrung in Bezug auf den eigenen Berufs- und Glaubensweg.
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Aufgaben der Bewerber/innen

  • Eigenverantwortliche Organisation der Praktikumsstelle(n)
  • Abstimmung der Praktikumsstellen und -zeiten mit dem/der Ausbildungsleiter/in1# des Erzbistums Köln
  • Aktives Wahrnehmen der angebotenen Möglichkeiten
  • Vorlage eines Nachweises über die Ableistung des Praktikums beim (Erz-)Bistum, das die Studienempfehlung ausspricht.
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Anerkennung

Der/Die Ausbildungsleiter/in entscheidet über die Anerkennung des Praktikums. Er/Sie prüft und entscheidet über die teilweise oder vollständige Anrechnung bereits zuvor erbrachter Praktikumsleistungen sowie über die Terminierung der Praktika. Der/Die Ausbildungsleiter/in entscheidet ebenfalls über Ausnahmen.
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Finanzierung

Entstehende Kosten tragen die Praktikant/inn/en.
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Inkraftsetzung

Diese Richtlinien treten am 01.09.2013 in Kraft.

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1 ↑ Zuständig ist der/die Ausbildungsleiter/in für die Studien- (Ausbildungs-)Phase (Hauptabteilung Seelsorge-Personal, Abt. 520 Aus- und Weiterbildung).