Erzbistum Köln
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Richtlinie zu Multireligiösen Feiern in Schulen
Vom 22. Dezember 2022
# 1 In unserem Land ist die religiöse Vielfalt in den letzten Jahrzehnten gewachsen. 2 So setzt sich in vielen Schulen die Schülerschaft aus Angehörigen verschiedener Religionen zusammen. 3 Dies betrifft auch Katholischen Schulen sowie die staatlichen Katholischen Bekenntnisschulen. 4 In diesen Bekenntnisschulen z.B. werden Kinder des katholischen Glaubens, anderer Konfessionen oder einer anderen Religionsgemeinschaft, deren Eltern die Aufnahme an dieser Schule wünschen, nach den „Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen“ (SchulG NRW § 26 Abs. 3).
5 Da Schule ein Ort der Ausbildung der eigenen Persönlichkeit ist, muss vor diesem Hintergrund die Entwicklung der individuellen Religiosität ermöglicht werden. 6 Damit Schule ein Ort der Beheimatung in der eigenen Religion werden kann, sind die regelmäßigen Gottesdienste für katholische Schülerinnen und Schüler als katholische Gottesdienste zu gestalten. 7 Wo dies besonders sinnvoll erscheint, können diese als ökumenische Gottesdienste gestaltet werden. 8 Erfordern es darüber hinaus besondere Anlässe, ist die Gestaltung Multireligiöser Feiern auch im schulischen Kontext möglich. 9 Multireligiöse Feiern verstehen sich nicht als Gottesdienste im christlichen Sinn, sondern als Feiern mit religiösen Elementen, die jeweils abwechselnd von Angehörigen einer Religion in ihrer je eigenen Weise gestaltet werden. 10 Die Angehörigen der anderen Religionen sind zugegen und hören respektvoll zu, sind aber nur während ihrer eigenen Elemente aktiv beteiligt. 11 Interreligiöse Gottesdienste, bei denen gemeinsam gebetet wird, sind aufgrund des unterschiedlichen Gottesbildes nicht möglich.
12 Folgende Kriterien sind für Multireligiöse Feiern zu erfüllen:
- Eine Multireligiöse Feier ist nur sinnvoll, wenn ihr eine entsprechende multireligiöse Zusammensetzung der Schülerschaft korrespondiert, d.h., der Anteil der einzelnen Religionen in der Schülerschaft zumindest annähernd paritätisch ist.
- 1 Es muss ein besonderer Anlass gegeben sein, der es nahelegt, die Schülerinnen und Schüler für eine religiöse Feier nicht zu trennen, weil die Schulgemeinschaft insgesamt vom Anlass deutlich betroffen ist. 2 Solche Anlässe können z.B. Krisensituationen sein, die in den Schulalltag einbrechen (Katastrophen, Todesfälle, etc.). 3 Anlässe einer Multireligiösen Feier können keine Feste der Religionen sein, da die vorgesehene Liturgie zu diesen Anlässen religionsintern jeweils schon in sinnvoller Weise festgelegt ist.
- Auf die Auswahl geeigneter, zuverlässiger Partner aus den jeweiligen Religionen und eine ausgewogene Form der Zusammenarbeit ist bei der Vorbereitung Multireligiöser Feiern unbedingt zu achten.
- Die Schülerinnen und Schüler müssen auf die Multireligiöse Feier intensiv vorbereitet werden, damit sie zwischen einem christlichen Gottesdienst und dem speziellen Anlass einer multireligiösen Feier eindeutig differenzieren können.
- 1 Die Lehrerinnen und Lehrer müssen in entsprechenden Fortbildungen seitens des Erzbischöflichen Generalvikariats auf die Durchführung Multireligiöser Feiern und die zu beachtenden Rahmenbedingungen vorbereitet werden. 2 Hierbei ist insbesondere auch auf die Entwicklung eines eigenen katholischen Profils durch die Intensivierung christlicher Gottesdienstgestaltungen im schulischen Kontext zu achten.
13 Eine Handreichung mit Hinweisen zu den praktischen Rahmenbedingungen und konkreten Gestaltungsformen ergänzt diese Richtlinie.