Erzbistum Köln
.§ 1
§ 2
Rahmenkonzept für katholische Religionslehre und christliche Ethik an katholischen Ausbildungsstätten für Pflegeberufe im Erzbistum Köln
Vom 25. Mai 2011
ABl. EBK 2011, Nr. 110, S. 201
### 1 Das Erzbistum Köln erlässt kraft eigenen Rechts nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV ein Rahmenkonzept zur religiösen und ethischen Bildung an den katholischen Ausbildungsstätten für Pflegeberufe im Erzbistum Köln. 2 Als Vorschrift zur allgemeinen Ordnung gilt das Rahmenkonzept gemäß can. 806 § 1 CIC für alle katholischen Ausbildungsstätten für Pflegeberufe im Erzbistum Köln. 3 Das Rahmenkonzept gibt auf der Grundlage der staatlichen Richtlinien dem Unterricht die notwendige christliche Orientierung.
#§ 1
Rahmenkonzept religiöse und ethische Bildung für Pflegeberufe
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1 Durch die Neustrukturierung der Pflegeausbildungen aufgrund gesetzlicher Änderungen gibt es keine klassische Fächerorientierung mehr. 2 Jedoch besteht weiterhin das kirchliche Anliegen, in den auf Kompetenzerwerb angelegten Pflegeausbildungen in allen Themen- und Praxisbereichen den Auszubildenden eine religiöse und ethische Fundierung zu geben. 3 Zu diesem Zweck erlasse ich ein Rahmenkonzept für katholische Religionslehre und christliche Ethik zur Umsetzung in den katholischen Ausbildungsstätten für Pflegeberufe. 4 Das Rahmenkonzept soll im Schulcurriculum relevante Kompetenzen der katholischen Religionslehre und ethische Kompetenz in der Pflegeausbildung konkretisieren und als Interpretationsrahmen der Ausbildungsrichtlinien dienen. 5 Durch die tabellarische Form sollen Hinweise zum Einordnen in die bestehenden Schulcurricula unter Bezugnahme auf die „Ausbildungsrichtlinie für staatlich anerkannte Kranken- und Kinderkrankenpflegeschulen in NRW” des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung (zur Zeit geltende Fassung: Juli 1998 in der Überarbeitung von November 2003) und die „Empfehlende Richtlinie für die Altenpflegeausbildung“ des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung (zur Zeit geltende Fassung: Juni 2003) gegeben werden.
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Das Rahmenkonzept gilt für alle Träger, Schulleitungen, Seelsorger und Lehrenden der katholischen Ausbildungsstätten im Erzbistum Köln (Ausbildungsstätten für Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege, Fachseminare für Altenpflege).
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1 Den Trägern und Schulleitungen ist es aufgetragen, die Rahmenvorgaben in das Schulcurriculum zu integrieren. 2 Die hinsichtlich der staatlichen Anerkennung der katholischen Ausbildungsstätte geltenden staatlichen Bestimmungen sind zu beachten (z. B. Vorlage des aufgrund des Rahmenkonzepts überarbeiteten Schulcurriculums an die Genehmigungsbehörde).
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1 Die Diözesanbeauftragten für Ethik im Gesundheitswesen und der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. beraten und begleiten diesen Prozess. 2 Für die Lehrenden an den katholischen Ausbildungsstätten werden religionspädagogische und –didaktische Fortbildungen entwickelt und angeboten.
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Das den Trägern, Schulleitungen und Krankenhaus-Seelsorgenden der Katholischen Ausbildungsstätten für Pflegeberufe bereits vorliegende Rahmenkonzept ist über den Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. und die Abteilung Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen (Hauptabteilung Seelsorge) jederzeit abrufbar und erhältlich.
#§ 2
Inkrafttreten
Das Rahmenkonzept tritt am 1. August 2011 in Kraft.