Erzbistum Köln
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Inkraftsetzung der Bestimmungen zur Ehevorbereitung, Eheschließung und Registrierung von Eheschließungen für das Erzbistum Köln
Vom 6. September 2005
ABl. EBK 2005, Nr. 242, S. 291
# 1 Die „Partikularnormen zur Ehevorbereitung, Eheschließung und Registrierung von Eheschließungen“ setze ich mit Wirkung vom 1. November 2005 für das Erzbistum Köln in Kraft. 2 Die bereits am 1. Januar 1990 verbindlich vorgeschriebenen Formulare „Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe wegen Formmangels“, „Litterae dimissoriae – Überweisung zur Eheschließung im Ausland“ und „Mitteilung über eine Eheschließung“ gelten weiterhin fort. 3 Ebenso bleibt auch das im Erzbistum Köln vorgeschriebene Formular „Sanatio in radice“ (vgl. Amtsblatt Stück 25 vom 12. November 1991 Nr. 235) einstweilen in Kraft.
4 Alle früheren Bestimmungen, die dem entgegenstehen, treten zum 1. November 2005 außer Kraft.