Erzbistum Köln
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Ordnung für die Priesterbildung im Erzbistum Köln: Beauftragung zum Lektorat und Akolythat
Vom 1. Februar 2007
ABl. EBK 2007, Nr. 87, S. 98
# 1 Die Laiendienstämter des Lektorats und Akolythats stehen in einer besonderen Zuordnung zum späteren Dienst des Priesters am Wort und am Sakrament. 2 Deshalb ist ihre Übertragung für die Kandidaten des Diakonats und Presbyterats vorgesehen (vgl. Apostolisches Schreiben „Ministeria quaedam“ Papst Pauls VI. vom 15. August 1972, AAS 64 (1972) Seite 529–534 und CIC can. 1035).
3 In Modifizierung der am 1. März 2005 in Kraft gesetzten Ordnung für die Priesterbildung im Erzbistum Köln Ziffer 9 (Amtsblatt des Erzbistums Köln 145/5 (2005) Nr. 125, Seite 127) sollen die Priesterkandidaten im Collegium Albertinum das Lektorat frühestens am Ende des 1. Studienjahres und das Akolythat frühestens am Ende des 2. Studienjahres unmittelbar vor der ersten Teilprüfung erhalten.
4 Der Student richtet ein Gesuch an den Erzbischof zu Händen des Direktors. 5 Der Erzbischof entscheidet über die Zulassung nach Anhören des Direktors. 6 Die Dienste werden für den Zeitraum bis zum Empfang der Diakonatsweihe übertragen. 7 Im Falle des Ausscheidens als Priesterkandidaten erlischt die Beauftragung.