Erzbistum Köln
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Dekret über die Errichtung des Internationalen "Erzbischöflichen Missionarischen Priesterseminars 'Redemptoris Mater', Köln"
Vom 8. Dezember 2000
ABl. EBK 2000, Nr. 299, S. 265;
geändert am 13. Oktober 2006 (ABl. EBK 2006, Nr. 233, S. 213)
1 Das Zweite Vatikanische Konzil hat durch seine Aussagen über die Kollegialität der Bischöfe deren Verantwortung für die gesamte Kirche herausgestellt (Lumen Gentium 23). 2 Mein verehrter Vorgänger Kardinal Frings hat schon lange vor dem Konzil (1954) aus dieser Verantwortung die Partnerschaft der Erzbistümer Köln und Tokio begründet. 3 Aus dem Geist der weltkirchlichen und weltweiten Verantwortung gingen vom Erzbistum Köln die Anregungen zur Gründung der Bischöflichen Werke „MISEREOR“ und „ADVENIAT“ aus.
4 Das Konzil hat den Bischöfen vor allem die Sorge anvertraut, dass überall auf der Erde das Evangelium verkündet wird (Lumen Gentium 23, Ad Gentes 38). 5 Papst Johannes Paul II. hat in der Enzyklika „Redemptoris Missio“ über die fortdauernde Gültigkeit des missionarischen Auftrags die unmittelbare Verantwortung aller Bischöfe für die Evangelisierung der Welt noch einmal betont und die Priester als Mitarbeiter der Bischöfe aufgerufen, die Sorge für die Mission mit ihm zu teilen (Redemptoris Missio 63 und 67). 6 In jedem Priesterseminar gilt es daher, „jenen wahrhaft katholischen Geist zu vermitteln, der sie (die Kandidaten) daran gewöhnt, über die Grenzen der eigenen Diözese, der Nation und des Ritus hinauszuschauen, um so auf die Bedürfnisse der Weltmission einzugehen und überall für die Verkündigung des Evangeliums bereit zu sein“ (Optatam Totius 20). 7 Zu diesem Zweck hat das Zweite Vatikanische Konzil unter anderem angeregt, internationale Seminare der Diözesen zu gründen (Presbyterorum Ordinis 10).
8 Deshalb errichte ich nach dem Vorbild des „Redemptoris Mater“ in Rom ein solches internationales Seminar unter der Bezeichnung „Erzbischöfliches Missionarisches Priesterseminar ‚Redemptoris Mater‘, Köln“.
9 Das Seminar dient der Priesterausbildung für die Seelsorge im Erzbistum Köln sowie für die Neu-Evangelisierung in Europa und in der ganzen Welt mit eigener Rechtspersönlichkeit gemäß can. 238 § 1 CIC. 10 Es untersteht gemäß can. 259 § 1 CIC der Autorität des Erzbischofs von Köln und gründet sich auf das Kirchliche Gesetzbuch, insbesondere auf die canones 232–264 CIC (Ausbildung der Kleriker); 1024–1052 CIC (Weihebewerber) und 265–272 CIC (Inkardination). 11 Außerdem gelten die einschlägigen Dokumente der Kongregation für die katholische Erziehung sowie der Deutschen Bischofskonferenz in der jeweils gültigen Fassung.
12 Das „Erzbischöfliche Missionarische Priesterseminar ‚Redemptoris Mater‘, Köln“ erhält als Erzbischöfliche Norm ein „Statut“ und eine vom Erzbischof approbierte „Lebensregel“.
13 Da für das Erzbistum Köln hier ein völlig neuer Weg beschritten wird, erfolgt die Errichtung zunächst auf sechs Jahre zur Erprobung.1#