Erzbistum Köln
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Studien- und Prüfungsordnung der theologischen Studien am Erzbischöflichen Diakoneninstitut

Vom 16. Juni 2011

ABl. EBK 2011, Nr. 109, S. 196

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Allgemeine Vorbemerkung

1Eine notwendige Dimension in der Ausbildung der Ständigen Diakone ist die qualifizierte theologische Ausbildung. 2Die theologischen Studien am Erzbischöflichen Diakoneninstitut, auf wissenschaftlicher Grundlage basierend, sind praxisbezogen und verkündigungstheologisch ausgerichtet. 3Aus dem theologischen Selbstverständnis des Ständigen Diakons, zum treuen Diener Gottes und der Menschen bestellt, ergibt sich die Spiritualität des Diakons als Spiritualität des Dienens. 4Die Studien haben dieser spirituellen Dimension in all ihren theologischen Fächern Rechnung zu tragen.
5Aufgabe der Katholischen Theologie ist es, den von der Kirche bezeugten Glauben an Gott, der sich in Jesus Christus endgültig zum Heil der Menschen geoffenbart hat, wissenschaftlich zu reflektieren und zu erschließen. 6Das Studium der katholischen Theologie führt dazu, dass der künftige Ständige Diakon die entsprechenden Methoden der Theologie beherrscht, gründliche Fachkenntnisse besitzt und fähig ist, theologische Zusammenhänge sachgerecht zu sehen und darzulegen, so dass er sich persönlich ein theologisches Urteil bilden, durch Vertiefung des Glaubens seine diakonische Identität festigen und den Heilsdienst der Kirche in Verkündigung, Liturgie und Caritas theologisch verantwortet wahrnehmen kann.
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Der Erzbischof von Köln

1Der Erzbischof von Köln übt als der zuständige Ordinarius die Aufsicht über die theologischen Studien aus. 2Er kann sich durch den zuständigen „Bischofsvikar für die Ausbildung der Ständigen Diakone“ (künftig hier nur „Bischofsvikar“ genannt) vertreten lassen.
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Der Direktor

1Für die theologischen Studien ist der Direktor des Erzbischöflichen Diakoneninstituts verantwortlich. 2Er trägt weiterhin Sorge für die Einhaltung der Studienordnung und für die Koordinierung der einzelnen Studienfächer gemäß der Studienordnung.
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Theologische Bildung

1Die theologischen Studien am Erzbischöflichen Diakoneninstitut über einen Zeitraum von drei Jahren sind zentraler Bestandteil der ersten Bildungsphase. 2Analog zu den Hochschulen ergibt sich eine Regelstudienzeit von sechs Semestern. 3Das Studium der Theologie wird berufsbegleitend durchgeführt. 4Der Stundenumfang ist dem Studienplan zu entnehmen.
5Abgeschlossene theologische und pastorale Hochschulstudien werden dem jeweiligen Umfang nach anerkannt.
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Fächerblocks / Studienziele / Kompetenzen

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0. Fächerblock: Hausarbeiten / Seminare

  1. Proseminar
  2. Seminar (Wahlpflicht)
  3. Theologische Abschlussarbeit
1In diesem Fächerblock wird eine methodische Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten gegeben. 2Die Studierenden lernen:
  • nach theologischer Literatur zu recherchieren,
  • korrekt zu zitieren,
  • Vorträge und Seminararbeiten / Theologische Abschlussarbeit zu gliedern und zu schreiben,
  • Techniken der Präsentation und des Vortrags.
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1. Fächerblock: Einführung in die Theologie

  1. Grundkurs Theologie
  2. Grundkurs Liturgie
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Inhalte:

Ziel dieses Fächerblocks ist es zu verstehen, wie die biblische Botschaft und der überlieferte christliche Glaube angesichts der Herausforderungen der Gegenwart jeweils neu als ein Ganzes zu formulieren sind.
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Kompetenzen:

  • Kenntnis der inhaltlichen Vielfalt und der methodischen Komplexität sowie der Einheit der Theologie (Grundkurs des Glaubens);
  • Kenntnis der zentralen Inhalte und des Aufbaus liturgischer Feiern (Grundkurs Liturgie).
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2. Fächerblock: Biblische und historische Grundlegung

  1. Biblische Zeitgeschichte sowie Einleitung in das Alte Testament und in das Neue Testament
  2. Einführung in die Patrologie
  3. Überblick über die Epochen der Kirchengeschichte
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Inhalte:

1Es werden Grunddaten der Geschichte Israels und der neutestamentlichen Zeitgeschichte vermittelt, ohne die ein hinreichendes Verständnis biblischer Texte nicht möglich ist. 2Sodann wird ein Überblickswissen zum biblischen Kanon, seinen Teilen und dem Kanonbegriff grundgelegt. 3Vermittelt wird ein Grundverständnis für wichtige Methoden der Bibelauslegung, das ermöglicht, grundlegende Eigenheiten biblischer Texte zu erschließen.
4Weiter sollen zentrale Themen der Kirchengeschichte vorgestellt und erarbeitet werden, um anhand von Basiswissen und dessen Vertiefung zu verdeutlichen, dass das Christentum eine historisch gewachsene Religion ist. 5Es soll ersichtlich werden, welche unterschiedlichen Ausprägungen das Christentum erfahren hat, um zu verstehen, dass die christliche Religion im Gefüge gesellschaftlicher, politischer und kultureller Einflüsse ihre jeweilige kontextbedingte Form erhalten hat.
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Kompetenzen:

  • Grundkenntnisse über die historischen Umstände, unter denen die biblischen Schriften entstanden sind;
  • Überblickswissen zur Kanonizität der Hl. Schrift;
  • Verständnis für wichtige exegetische Methoden;
  • Kenntnis der Abläufe und Epochen der Kirchengeschichte;
  • Urteil über Relevanz historischer Prozesse;
  • Einschätzung der Pluralität theologischer Ansätze.
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3. Fächerblock: Philosophie

  1. Einführung in das philosophische Denken und
  2. in die Philosophiegeschichte
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Inhalte:

1Die christliche Botschaft ist an den Menschen gerichtet. 2Theologie kann deshalb nicht losgelöst vom Menschen mit seinem existenziellen Suchen und Fragen, seinem Selbst- und Weltverständnis sowie der Reichweite und den Grenzen menschlichen Erkennens betrieben werden. 3Anliegen des Fächerblocks ist es, dieses Suchen, Fragen und Reflektieren in Geschichte und Gegenwart systematisch darzustellen und kritisch zu bedenken.
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Kompetenzen:

  • Einführung in das philosophische Denken und in die Philosophiegeschichte;
  • Philosophiegeschichte der Antike; Philosophie des christlichen Mittelalters;
  • Synthese von Wissen und Glauben;
  • Grundpositionen der neuzeitlichen und modernen Philosophie.
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4. Fächerblock: Hl. Schrift: Gotteswort im Menschenwort

  1. Exegese des Alten Testamentes
  2. Exegese des Neuen Testamentes
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Inhalte:

1Repräsentative Bibeltexte werden unter Berücksichtigung verkündigungstheologischer und spiritueller Aspekte erarbeitet. 2Ihre theologische Relevanz und ihr literaturgeschichtlicher Eigencharakter kommen besonders zum Tragen. 3Folgende Bereiche des Alten Testamentes sollen dabei vertreten sein: das corpus propheticum, die Weisheitsliteratur – insbesondere die Psalmen – und die erzählenden Bücher. 4Die Exegese des Neuen Testaments befasst sich an exemplarischen Texten mit zumindest einem synoptischen Evangelium, einem Paulusbrief und einem weiteren neutestamentlichen Buch – vorzüglich aus den johanneischen Schriften.
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Kompetenzen:

  • Vertiefte Kenntnis einzelner biblischer Schriften;
  • Verständnis unterschiedlicher theologischer Ansätze innerhalb der Bibel;
  • Fähigkeit, biblische Texte eigenständig auszulegen.
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5. Fächerblock: Gott spricht

  1. Biblische Grundlegung
  2. Fundamentaltheologische Sicht
  3. Dogmatische Perspektiven:
    Gotteslehre
    Schöpfungslehre
    Christologie und Soteriologie / Mariologie
    Pneumatologie
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Inhalte:

1Die Gotteslehre entfaltet die Möglichkeit einer universalen und geschichtlich konkreten, Heil schaffenden Selbstmitteilung Gottes an den Menschen. 2Das Bekenntnis zu Jesus dem Christus bildet die Mitte des christlichen Glaubens, es ist Ursprung und Fundament, Prinzip und Norm aller christlichtheologischen Rede und Praxis. 3Der Fächerblock bietet eine umfassende biblische und systematisch grundgelegte Einführung in die Gestalt, die Botschaft und das Werk Jesu von Nazareth, in die Verkündigung von der Auferstehung und in die christologischen Bekenntnisse. 4All dies soll in unterschiedlichen Perspektiven entfaltet und im Horizont des heutigen Weltverständnisses dargestellt werden.
5Nach der Einführung in die Dogmatik (Theologische Erkenntnis- und Prinzipienlehre) werden die Inhalte der dogmatischen Traktate behandelt. 6Gott spricht: Gotteslehre [Wesen und Eigenschaften Gottes]; Gott spricht „durch seine Werke“ (vgl. Weish 13,1; Röm 1,20): Schöpfungslehre; Gott spricht „durch den Sohn“ (Hebr 1,2), „das Fleisch gewordene Wort“ (vgl. Joh 1,14): Christologie [Wesen Christi] / Soteriologie [Heilswerk Christi] / Mariologie [Maria als Christi – und damit Gottes – Mutter] und führt uns ein „in die ganze Wahrheit“ (Joh 16,13): Pneumatologie [Heiliger Geist].
7In fundamentaltheologischer Sicht ist darzulegen, wie der christliche Glaube im Blick auf seinen in der Offenbarung selbst gegebenen Grund und vor der Vernunft sowie dem wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bewusstsein in seinen wechselnden Gestalten zu verantworten ist. 8Im Rahmen der Fundamentaltheologie wie auch der Soteriologie ist der kirchlich-christliche Anspruch, dass sich in Jesus dem Christus die unüberbietbare Zusage des Heils geschichtlich konkret ereignet hat, auszulegen und zu begründen.
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Kompetenzen:

  • Kenntnis der Gottesaussagen in der Schrift und ihrer innerbiblischen Entwicklung;
  • Verstehen der Entfaltung der Lehre von der Trinität;
  • Kenntnis der großen christologischen Entwürfe und Bekenntnisse im Neuen Testament;
  • Kenntnis der christologischen Dogmenentwicklung der frühen Kirche;
  • Überblick über exemplarische christologische Entwürfe in Geschichte und Gegenwart;
  • Erwerb argumentativer Kompetenz in der Begegnung mit dem Atheismus;
  • Offenbarung und Glaube;
  • Theologie der Religionen;
  • Mission – Identität und Sendung.
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6. Fächerblock: Antwort des Menschen

  1. Biblische Grundlegung
  2. Dogmatische Perspektiven:
    Theologische Anthropologie und Hamartiologie = [Erb-]Sündenlehre
    Gnadenlehre
    Allgemeine Sakramentenlehre
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Inhalte:

1Die „Theologische Anthropologie und Hamartiologie = [Erb-]Sündenlehre“ nimmt den Menschen als Gottes Geschöpf und verantwortliches Gegenüber in den Blick. 2Thema der Gnadenlehre ist die Lebensgemeinschaft des von Sünde und Tod erlösten und zum ewigen Leben berufenen Menschen mit dem dreifaltigen Gott. 3Die Allgemeine Sakramentenlehre hat die Vermittlung des unsichtbaren Heils an den leibseelisch strukturierten Menschen durch sichtbare und wirkmächtige Zeichen und Worte zum Inhalt.
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Kompetenzen:

  • vertieftes Verstehen und Verständnis dogmatischer Inhalte;
  • Grundzüge der Gnaden- und Rechtfertigungstheologie im ökumenischen Rahmen.
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7. Fächerblock: Handeln aus christlicher Verantwortung

  1. Biblische Grundlegung
  2. Das christliche Menschenbild und die Gesellschaft (Christliche Gesellschaftslehre)
  3. Moraltheologische und ethische Fragestellungen
  4. Caritaswissenschaften / Diakonische Seelsorge
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Inhalte:

1Der Glaube drückt sich in existenziellen Vollzügen des Einzelnen und in gemeinschaftlichen Vollzügen (Koinonia) der Kirche in Martyria, Diakonia und Leiturgia aus. 2In diesem Fächerblock werden die Formen der Glaubenspraxis im Wort- und Tatzeugnis aufgezeigt, dargelegt, begründet und in ihrer Bedeutung für die christliche Existenz gewürdigt. 3Das Hauptgewicht liegt auf der Darstellung, der theologischen Verortung und Deutung einer Diakonischen Theologie und ihres Niederschlags in Tat, Wort und Sakrament.
4In der Geschichte gab es zu allen Zeiten unterschiedliche Lebensmodelle, die sich ergänzten, aber auch in Konkurrenz zueinander standen. 5Gemeinschaftsformen zeigen die Vielfalt christlichen Lebens. 6Die Aufmerksamkeit für die „Zeichen der Zeit“ erfordert eine Sensibilisierung für die Vielfalt gesellschaftlicher Entwicklungen und zeitgenössischer Denkansätze. 7Christliches Leben ist nicht ohne eine Anerkenntnis des Gewissens möglich, das durch die Lehre der Kirche gebildet ist. 8Der Moraltheologie fällt hier die Aufgabe zu, auf der Grundlage christlichen Glaubens und Lebens das sittliche Handeln zu reflektieren und die Studierenden zu einer begründeten Urteilsbildung in den Bereichen menschlicher Existenz und sittlich bedeutsamer Praxis hinzuführen.
9Aufgabe der Christlichen Gesellschaftslehre ist es, gesellschaftliche Fragen als Probleme sozialer Gerechtigkeit zu erkennen, sie sachgerecht zu analysieren und sie im Licht des Evangeliums vom christlichen Verständnis des Menschen her zu deuten.
10Die Caritaswissenschaft zeigt den Dienst der Liebe (diakonia – caritas) im Zusammenhang mit der Verkündigung von Gottes Wort (kerygma – martyria) und der Feier der Sakramente (leiturgia): Deus caritas est. 11Inhaltlich geht es darum, die Rolle eines für Caritasfragen sensiblen Diakons vordringlich im pfarrgemeindlichen Kontext, aber auch in der verbandlich organisierten Caritas ekklesiologisch, biblisch und historisch kennenzulernen und konkretes Handeln einzuüben.
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Kompetenzen:

  • Kenntnis der zentralen Inhalte Diakonischer Theologie und Befähigung dazu, diese in Handlungsoptionen umsetzen zu können;
  • Einführung und Begründung einer diakonal-orthopraktischen Dimension des Glaubens;
  • Grundlegende Prinzipien des christlichen Handelns in der Welt im Blick auf die ethischen Konflikte moderner Gesellschaften benennen und begründen;
  • die soziale und politische Dimension der menschlichen Existenz angemessen entfalten, die Verpflichtung des Christen zur Mitgestaltung von Welt und Gesellschaft begründen;
  • Entwicklung von Kriterien zur Bildung von individuellen und gemeinschaftlichen Gewissensentscheidungen;
  • Caritas als Wesensäußerung diakonischer Kirche erfahren, aufbauen und geistliche Begleitung als Aufgabe des Diakons sehen;
  • lebensraumnahe diakonische und kooperative Pastoral in den Blick nehmen und die Entwicklung pastoraler Konzepte begleiten können.
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8. Fächerblock: Glaubensgemeinschaft – Kirche

  1. Biblische Grundlegung
  2. Dogmatische Perspektiven:
    Ekklesiologie
    Spezielle Sakramentenlehre
    Eschatologie
  3. Merkmale und Formen sakramentlichen Feierns / gottesdienstlichen Handelns (Liturgiewissenschaft)
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Inhalte:

1Die christliche Botschaft hat ihren genuinen Ort im Raum der Kirche als Gemeinschaft derer, die im bewussten Leben der kirchlichen Grundvollzüge Martyria (Verkündigung), Liturgia (Gotteslob in Gebet und Gottesdienst) und Diakonia (Fürsorge für die Notleidenden jeder Art) dem Evangelium im Leben der Menschen „ein Gesicht geben“.
2Die Ekklesiologie – Leib Christi mit Haupt und Glieder – thematisiert zentral die Lehre von der Kirche als dem Ganz- oder Wurzelsakrament. 3Zentrale Bedeutung kommt auch dem mariologischen Gedanken von „Maria als Mutter der Kirche“ zu. 4In der Sorge für die Einheit in kirchlicher Vielfalt, auch der Vielfalt geistlicher Berufungen, Charismen und Dienste, kommt dem sakramentalen Amt in besonderer Weise Verantwortung für die Wahrung des „einen Geistes“ und der Treue zum Evangelium zu (spezielle Sakramentenlehre). 5Die dogmatischen Perspektiven enden mit dem Traktat „Eschatologie“, der endgültigen Antwort des Menschen, dass Gott „alles in allem“ (1 Kor 15,28) ist.
6Für den Glaubenden und die Glaubensgemeinschaft ist die Kenntnis von Sinn, Wesen und Vollzug kirchlicher Liturgie grundlegend. 7Erschlossen werden in der Liturgiewissenschaft die Bedingungen, Strukturen, Elemente, Inhalte und Ausprägungen der Liturgie in ihrem geschichtlichen Wert und ihrer gegenwärtigen Gestalt. 8Es werden behandelt: Liturgie als actio Christi und actio ecclesiae; die aktive Teilnahme der Gläubigen an der Liturgie (participatio actuosa); liturgische Räume und Zeichen; das Jahr des Herrn – Kirchenjahr; Liturgie der Sakramente (vor allem Taufe und Ehe); das immerwährende Gespräch zwischen Gott und Mensch: Das Stundengebet.
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Kompetenzen:

  • Fundierte Kenntnisse in den Hauptthemen der Ekklesiologie, einschließlich ihrer biblischen und systematischen Grundlagen;
  • Kenntnis von Wesen und Aufgabe des sakramentalen Amtes im Volk Gottes;
  • Überblick über elementare Strukturen und Formen sowie das Wesen gottesdienstlicher Feiern;
  • es soll jene sprachliche, kommunikative und ästhetische Kompetenz vermittelt und erreicht werden, die für die Feier von Gottesdiensten erforderlich ist.
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9. Fächerblock: Dimensionen und Vollzüge des Glaubenslebens

  1. Kirchenrecht
    (Verfassungsrecht / Eherecht)
  2. Einführung in die Religionspädagogik
  3. Einführung in die Pastoraltheologie
  4. Einführung in die Pastoralpsychologie
  5. Einführung in die Homiletik
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Inhalte:

1Dieser Fächerblock erschließt die Praxis der „Kirche in der Welt von heute“ (Gaudium et spes): Dazu gehört, wie das Volk Gottes handelt und dabei sich strukturiert und die Arbeit organisiert. 2Im Sinne einer Handlungswissenschaft reflektiert die Praktische Theologie kritisch diese Praxis, um sie in Theorie und Praxis weiterzuentwickeln und zu verbessern. 3In den einzelnen Lernfeldern geht es um das Kennenlernen der Grundfragen und spezifischen Methoden der einzelnen praktisch-theologischen Fächer und darum, wie in diesen verschiedenen Disziplinen religiöse und kirchliche Praxis erschlossen, glaubensrelevante und situationsgerechte Handlungsoptionen begründet und konzeptionell entwickelt werden.
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Kompetenzen:

  • Kenntnis der wissenschaftstheoretischen Grundlagen der Praktischen Theologie, die da sind: Reich-Gottes-Botschaft als Grundlage jeder Pastoraltheologie; Entwicklung der Pastoraltheologie von einer Anwendungslehre hin zu einer kritischen Reflexionswissenschaft; Gemeindepastoral in Geschichte und Gegenwart; Allgemeine und spezielle Sakramentenpastoral.
  • Überblick über die Methodenvielfalt Praktischer Theologie und Einübung in konkrete Handlungsfelder;
  • Einblick in Strukturen und Bereiche der kirchlichen Rechtsordnung;
  • Kenntnis der Grundformen pastoralen Handelns der Kirche in heutiger Gesellschaft;
  • Einblick in Grundlagen religiöser Bildungsprozesse unter Berücksichtigung des Zusammenspiels einer dezidiert theologischen Perspektive mit humanwissenschaftlichen (soziologischen, psychologischen, erziehungs- und kommunikationswissenschaftlichen) Aspekten;
  • Aktivierung und Ausprägung theologischer Analyse- und Gestaltungskompetenz;
  • Gestalten und Reflektieren von Lern- und Lehrprozessen bei der Glaubensweitergabe unter Anwendung eines Theorie-Praxis-Zirkels.
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10. Fächerblock: Theologie des geistlichen Lebens

  1. Einführung in die Elemente und Vollzüge des geistlichen Lebens
  2. Geschichte der Spiritualität und Mystik
  3. Spiritualität der Sakramente, insbesondere der Eucharistie und des Ordo
  4. Grundlagen der christlichen Tugend- und Lasterlehre und der evangelischen Räte: Berufung zur Heiligkeit
  5. Spezifische Elemente diakonaler Spiritualität
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Inhalte:

1Dieser Fächerblock soll zum einen historisch wie systematisch einen Überblick über die verschiedenen Formen und Ausprägungen des geistlichen Lebens in der Geschichte geben. 2Durch Vermittlung von christlichen Gebetstraditionen, Frömmigkeitsformen, Quellentexten der Lehrerinnen und Lehrer des geistlichen Lebens soll eine eigene geistliche Identitätsfindung und Vertiefung des persönlichen Glaubenslebens ermöglicht werden. 3Ein besonderer Akzent ruht auf der Berufung zur Heiligkeit, die in der Taufe begründet ist. 4Hierbei werden besonders die für den Diakonat erforderlichen (göttlichen) Tugenden näher beleuchtet. 5Als Hilfestellung für den spezifischen Dienst und die Sendung des ständigen Diakonats innerhalb von Kirche und Welt dient, eine umfassende Vermittlung der Eucharistiespiritualität, des Sakramentes der Versöhnung, sowie eine fundierte Spiritualität des Ordo.
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Kompetenzen:

  • Kenntnis der wichtigsten Strömungen geistlicher Theologie;
  • Gebetstheologie und Frömmigkeitsformen;
  • Befähigung zu einem Leben aus den Sakramenten;
  • Tiefere Selbsterkenntnis, Erkenntnis der Unterscheidung der Geister;
  • Kennenlernen der eigenen Berufung und kritische Selbstreflexion: geistliche Standortbestimmung und Identitätsfindung;
  • Integration der Lehrinhalte ins eigene geistliche Leben;
  • Befähigung zur Verkündigung.
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Sprachkenntnisse – Latein

In der lateinischen Sprache können Kenntnisse in eigens angebotenen Lateinsprachkursen erworben werden.
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Prüfungsordnung der theologischen Studien

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I. Prüfungsfächer

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(1.) 1. Jahr

Schriftliche und mündliche Prüfung, in:
Einleitung in das Alte Testament
Einleitung in das Neue Testament
Patrologie / Kirchengeschichte
Philosophie
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(2.) 2. und 3. Jahr

Schriftliche und mündliche Prüfung, in:
Exegese des Alten und Neuen Testamentes
Liturgiewissenschaft
Fundamentaltheologie
Moraltheologie
Dogmatik
 
Mündliche Prüfung, in:
Theologie der Spiritualität
Christliche Gesellschaftslehre
Kirchenrecht
Pastoraltheologie
Pastoralpsychologie
Religionspädagogik / Katechetik
Caritaswissenschaften
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II. Ausführungsbestimmungen

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1. Zulassung zur Prüfung

1Die Zulassungsvoraussetzung zu der jeweiligen Fachprüfung ist nicht erfüllt, wenn die Fehlzeiten 30 % in der Vorlesung oder 30 % in dem Seminar eines Faches überschreiten. 2Die Fachvorlesung und / oder das Seminar muss wiederholt werden.
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2. Mündliche Prüfungen

  1. In den mündlichen Prüfungen soll der Kandidat nachweisen, dass er die Zusammenhänge des Prüfungsfaches erkennt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag.
  2. 1Die mündliche Prüfung wird vor dem Fachvertreter und einem Mitglied des Lehrkörpers als Beisitzer abgelegt. 2Die Prüfung dauert je Kandidat und Fach 15 Minuten. 3Der Fachvertreter führt das Prüfungsgespräch. 4Der Beisitzer protokolliert die wesentlichen Gegenstände und das Ergebnis der Prüfung. 5Der Beisitzer kann sich am Prüfungsgespräch beteiligen. 6Nach Anhören des Beisitzers setzt der Fachvertreter die Note fest.
  3. 1Nach dem 5. Fächerblock ist im Fach Dogmatik, zur Entlastung der Abschlussprüfung, eine mündliche Zwischenprüfung abzulegen. 2Die Zwischenprüfung, vom Fachvertreter abgenommen, dauert 15 Minuten. 3Die Note der Zwischenprüfung geht anteilmäßig zur Hälfte in die mündliche Note der Abschlussprüfung ein. 4Die in der Zwischenprüfung schon einmal abgeprüften Gegenstände bleiben aus dem Stoff des Abschlussexamens ausgespart.
  4. Der Bischofsvikar, die Bischöflichen Beauftragten und Ausbildungsleiter der Bistümer Aachen und Essen haben das Recht, an den Prüfungen teilzunehmen und bei der Benotung zu beraten.
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3. Schriftliche Prüfungen

  1. 1In den Klausurarbeiten soll der Kandidat nachweisen, dass er in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln mit den gängigen Methoden des betreffenden Prüfungsfaches ein Problem erkennen und Wege zu einer Lösung finden kann. 2Die Klausurarbeiten dauern zweieinhalb Stunden und werden unter Aufsicht geschrieben.
  2. 1Der Fachvertreter stellt die Themen und gibt die zulässigen Hilfsmittel an. 2Es werden wenigstens drei Prüfungsaufgaben gestellt, aus denen der Kandidat nach Anweisung des Prüfers wählen kann. 3Der Fachvertreter benotet die Arbeit.
  3. 1Im Fach Exegese (4. Fächerblock) werden vier Klausurthemen gestellt: zwei aus dem Stoffgebiet Altes Testament und zwei aus dem Stoffgebiet Neues Testament. 2Eines der Themen ist schriftlich zu behandeln. 3Wird dieses aus dem Bereich Altes Testament gewählt, dann muss die mündliche Prüfung im Bereich Neues Testament abgelegt werden, oder umgekehrt.
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4. Nachprüfung und Wiederholungsprüfung

  1. 1Eine Fachprüfung, die nicht mindestens mit „ausreichend“ (bis 4,0) bewertet wurde, ist nicht bestanden und muss innerhalb von 3 Monaten wiederholt werden (Nachprüfung). 2Die Wiederholung einer bestandenen Fachprüfung ist nicht zulässig.
  2. 1Eine Fachprüfung, die nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, kann einmal wiederholt werden. 2Wird diese Wiederholungsprüfung nicht bestanden oder gilt sie als solche, dann ist die Nachprüfung nicht bestanden.
  3. Ein Fach, das schriftlich und mündlich geprüft wird und / oder in dem eine Seminararbeit anteilmäßig zu einem Drittel eingerechnet wird, gilt als nicht bestanden, wenn das arithmetische Mittel die Note 4,0 unterschreitet.
  4. Im 2. Fächerblock und im 3. Fächerblock ist nur in einem Fach eine Nachprüfung möglich.
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5. Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß

  1. Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn der Kandidat einen Prüfungstermin ohne triftige Gründe versäumt oder wenn er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt.
  2. 1Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Direktor unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. 2Bei Krankheit des Kandidaten kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. 3Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt.
  3. 1Versucht ein Kandidat, das Ergebnis seiner Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. 2Ein Kandidat, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtsführenden von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
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III. Benotung und Prüfungsleistungen

1Für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden:
1
=
sehr gut (eine ausgezeichnete Leistung)
2
=
gut (eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt)
3
=
befriedigend (eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht)
4
=
ausreichend (eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt)
5
=
mangelhaft (eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt)
2Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können Zwischenwerte durch Absenken oder Anheben der einzelnen Noten um 0,3 gebildet werden. 3Dabei sind die Zwischennoten 0,7 und 4,3 ausgeschlossen.
4Die Fachnote und die Gesamtnote lautet:
bei einem Durchschnitt
bis
1,5
=
sehr gut
von
1,6 bis 2,5
=
gut
von
2,6 bis 3,5
=
befriedigend
von
3,6 bis 4,0
=
ausreichend
von
4,1 bis 5,0
=
nicht ausreichend
5Bei der Bildung der Fachnote und der Gesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
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IV. Theologische Abschlussarbeit

  1. 1Die Theologische Abschlussarbeit zum Abschluss des Studiums hin ist eine Prüfungsarbeit, die die theologische Ausbildung abschließt. 2Sie soll nachweisen, dass der Bewerber theologisch zu arbeiten versteht und innerhalb eines begrenzten Zeitraumes Sachverhalte aus dem Lehrgebiet darstellen kann.
  2. 1Das Thema muss mit einem Fachvertreter schriftlich vereinbart sein. 2Die Vereinbarung wird vom Bewerber und dem Fachvertreter unterschrieben, datiert und an den Direktor weitergeleitet.
  3. 1Die Bearbeitungszeit für die Theologische Abschlussarbeit darf sechs Monate nicht überschreiten. 2Sie soll einen Umfang von 25 bis höchstens 35 Seiten haben.
  4. 1Abfassungszeitraum ist die 2. Hälfte des 3. Ausbildungsjahres bis Mitte des 4. Ausbildungsjahres (spätester Abgabetermin 1. Dezember). 2Die Theologische Abschlussarbeit ist fristgemäß im Diakoneninstitut einzureichen. 3Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen.
  5. Bei Abgabe der Arbeit hat der Bewerber schriftlich zu versichern, dass er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt hat.
  6. 1Die Theologische Abschlussarbeit wird von dem betreuenden Fachvertreter benotet. 2Ist die Arbeit als nicht ausreichend bewertet worden, muss der Bewerber innerhalb von höchstens zwei Monaten mit ausreichendem Erfolg die Arbeit neu gefasst haben.
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V. Seminare

  1. 1Im ersten Ausbildungsjahr ist ein Proseminar im Fach Patrologie / Kirchengeschichte zu belegen. 2Der Studierende soll an einer fachspezifischen Thematik das wissenschaftliche Arbeiten erlernen. 3Das Seminar schließt mit einer Seminararbeit (Umfang 6-8 Seiten), die benotet wird. 4Die Note geht anteilmäßig zu einem Drittel mit in die Gesamtnote des Faches Patrologie / Kirchengeschichte ein.
  2. 1Im zweiten Ausbildungsjahr ist ein Seminar zu belegen. 2Zwei Seminare werden – Wahlpflichtbereich der Studierenden – fachübergreifend (interdisziplinär) von je zwei Fachvertretern angeboten. 3Das Seminar wird mit einer benoteten Seminararbeit (Umfang ca. 10 Seiten) beschlossen. 4Die Note geht anteilmäßig zu einem Drittel mit in die Gesamtnote des Faches ein, in dem die jeweilige Seminararbeit angefertigt wurde. 5Die Entscheidung darüber obliegt dem Studierenden.
  3. Eine „nicht ausreichende“ Benotung in einer Fachprüfung kann nicht mit dem Leistungsnachweis einer benoteten Seminararbeit ausgeglichen werden.
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VI. Zeugnis, Gesamtnote

  1. 1Über die bestandenen Prüfungen wird am Ende der Ausbildungszeit ein Zeugnis ausgestellt. 2Es enthält neben der Gesamtnote die Endnoten der einzelnen Fächer, Sprachkurse wie Titel und Note der theologischen Abschlussarbeit.
  2. 1Die Gesamtnote wird rechnerisch ermittelt. 2Dabei werden die Endnoten der Fächer Philosophie, Fundamentaltheologie, Moraltheologie, Patrologie / Kirchengeschichte und Liturgiewissenschaft wie die Note der Abschlussarbeit zweifach gezählt; die Fächer Exegese (Altes Testament und Neues Testament) werden dreifach gezählt; das Fach Dogmatik wird vierfach gezählt; die übrigen Fächer (Einleitung Altes Testament, Einleitung Neues Testament, Theologie der Spiritualität, Christliche Gesellschaftslehre, Kirchenrecht, Pastoraltheologie, Pastoralpsychologie, Religionspädagogik und Caritaswissenschaften) werden einfach gezählt.
  3. Das Zeugnis wird vom Direktor und dem Bischofsvikar unterzeichnet.
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Inkrafttreten

1Vorstehende Studien- und Prüfungsordnung der theologischen Studien am Erzbischöflichen Diakoneninstitut in Köln tritt zum 1. Juli 2011 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die „Studien- und Prüfungsordnung der theologischen Studien am Erzbischöflichen Diakoneninstitut“ vom 10. Juli 2004 (Amtsblatt des Erzbistums Köln 2004, Nr. 249) außer Kraft.

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