Erzbistum Köln
.Anlage
Ordnung über wissenschaftlich-theologische Zusatzprüfungen als Voraussetzung für die Aufnahme in den kirchlichen Dienst der Erzdiözese Köln als Pastoralassistent/in für Bewerber/innen mit dem Hochschulabschluss „Master of Education Katholische Religionslehre“ für das Lehramt an Gymnasien, Gesamt- und Berufsschulen oder einem gleichwertigen Abschluss (Ordnung Zusatzprüfungen)
Vom 24. Juli 2015
ABl. EBK 2015, Nr. 185, S. 186
#I. Grundlagen:
1 Die Modularisierung des Lehramtsstudienganges Katholische Religionslehre hat eine Anpassung der bisherigen Regelungen in Bezug auf Zusatzprüfungen jener Bewerber/innen, die den Lehramtsstudiengang abgeschlossen haben und als Pastoralassistent oder Pastoralassistentin mit dem Ziel Pastoralreferent/Pastoralreferentin in den kirchlichen Dienst eintreten wollen, erforderlich gemacht. 2 Die nachfolgende Ordnung regelt die wissenschaftlich-theologischen Ausbildungsanforderungen für die Aufnahme in den kirchlichen Dienst der Erzdiözese Köln als Pastoralassistent/in für diejenigen Bewerber/innen, die anstelle des in der Regel vorausgesetzten theologischen Hochschulabschlusses Magister Theologiae den Master of Education Katholische Religionslehre erworben haben.
3 Am 01.09.2013 wurden das Rahmenstatut der deutschen Bischöfe für die Gemeindereferenten/-referentinnen und Pastoralreferenten/-referentinnen für den Bereich des Erzbistums Köln, in Verbindung mit Ausführungsbestimmungen für das Erzbistum Köln (Amtsblatt des Erzbistums Köln 2013, Nr. 153) sowie die Ordnung für die Bildung von Gemeinde- und Pastoralreferenten und -referentinnen im Erzbistum Köln (Amtsblatt 2013, Nr. 154) in Kraft gesetzt. 4 Auf der Grundlage dieses Rahmenstatuts, Ziffern 3.3 (zweiter Spiegelstrich) und 4.1 (zweiter Spiegelstrich), in Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen, Fußnoten 8 und 11, sowie der Ordnung für die Bildung Ziffer 1.1, in Verbindung mit Fußnote 3, wird die nachfolgende Ordnung Zusatzprüfungen erlassen:
#II. Regelungen:
- Wissenschaftlich-theologische Zusatzprüfungen zum Master of Education Katholische Religionslehre1 Für eine Bewerbung um Aufnahme in den kirchlichen Dienst als Pastoralassistent/in nach den vorgenannten Bestimmungen sind zusätzlich zum Master of Education Katholische Religionslehre weitere Leistungsnachweise erforderlich. 2 Sie werden in der Form von kirchlichen Zusatzprüfungen zum theologischen Teil der Studiengänge Bachelor- und Master of Education Katholische Religionslehre erbracht.
- Fächer und Anzahl der Zusatzprüfungen1 In jeder theologischen Disziplin (s. Anlage) ist eine Zusatzprüfung abzulegen. 2 Insgesamt werden dadurch 60 Leistungspunkte (LP) erworben.
- Inhalte, Umfang und Dauer der einzelnen Prüfungen1 Die in der Übersicht aufgeführten und abzuprüfenden Themen (s. Anlage) sollen einen Arbeitsaufwand von jeweils 2,5 LP umfassen. 2 Dies entspricht einer zweistündigen Vorlesung. 3 Der detaillierte Prüfungsstoff der Zusatzprüfungen ist mit den zuständigen Fachvertretern abzusprechen. 4 War ein Thema bereits Gegenstand einer im Rahmen der Studiengänge Bachelor / Master of Education abgelegten oder für diese angerechneten Hochschulprüfung, so wird nach Absprache mit dem Fachvertreter von diesem ein anderes grundlegendes Thema gleichen Umfanges als Prüfungsstoff festgelegt.5 Die Zusatzprüfungen werden in Form von mündlichen Prüfungen von 15-20 Minuten abgelegt.
- Zulassung zu den Zusatzprüfungen1 Das Gesuch um Zulassung zu den Prüfungen erfolgt bei dem/der zuständigen Ausbildungsleiter/in für Pastoralreferent/inn/en der Erzdiözese Köln.2 Dem schriftlichen Gesuch um Zulassung sind neben dem Abschlusszeugnis des Master of Education in beglaubigter Fotokopie das Transscript of records und ggf. weitere Leistungsnachweise beizufügen.
- Zuständiger Prüfungsausschuss1 Die Zusatzprüfungen werden vor dem Erzbischöflichen Prüfungsausschuss abgelegt.2 Der/Die Ausbildungsleiter/in meldet den/die betreffende/n Kandidat/en/in dem Sekretär des Erzbischöflichen Prüfungsausschusses. 3 Dieser unterrichtet den Vorsitzenden und die prüfenden Fachvertreter.
- PrüfungszeugnisAuf Grund der Prüfungsprotokolle erstellt der Sekretär ein Zeugnis, das die Noten der einzelnen Fachprüfungen enthält, vom Diözesanbischof bzw. seinem Vertreter und dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterschrieben wird und der Ausbildungsleitung in Kopie zugeht.
III. Schlussbestimmungen; Inkrafttreten
- Übergangsregelung1 Auf Bewerber, die nach der bisher geltenden Ordnung der wissenschaftlich-theologischen Ausbildungsanforderungen für die Aufnahme in den kirchlichen Dienst als Pastoralassistent/in für Bewerber/innen mit abgeschlossenem Staatsexamen für den katholischen Religionsunterricht in der Sekundarstufe II (Amtsblatt des Erzbistums Köln 1997, Nr. 17) studiert haben, findet weiterhin die Ordnung von 1997 Anwendung. 2 Auf Bewerber, die nach der vorstehenden, neuen Ordnung des modularisierten Studiengangs mit Master-Abschluss studiert haben, findet die neue Ordnung in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
- Inkrafttreten1 Diese Ordnung tritt zum 1. September 2015 in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Erzbischöfliche Ordnung der wissenschaftlich-theologischen Ausbildungsanforderungen für die Aufnahme in den kirchlichen Dienst als Pastoralassistent/in für Bewerber/innen mit abgeschlossenem Staatsexamen für den katholischen Religionsunterricht in der Sekundarstufe II (Amtsblatt des Erzbistums Köln 1997, Nr. 17) außer Kraft.
Anlage
Verpflichtende Themen und Umfang der Kirchlichen Zusatzprüfungen
Fach | Thema | Leistungs- punkte |
Altes Testament | Einleitung in das Alte Testament | 2,5 |
Thora oder Weisheitsliteratur oder Propheten | 2,5 (= 5) | |
Neues Testament | Einleitung in das Neue Testament | 2,5 |
Jesus | 2,5 | |
Paulus | 2,5 (= 7,5) | |
Alte Kirchengeschichte | Die ersten vier Konzilien | 2,5 |
Mittlere und Neue Kirchengeschichte | Die Reformation | 2,5 |
Fundamentaltheologie | Vernunft und Offenbarung | 2,5 |
Religion-Religionen-Religionskritik | 2,5 (= 5) | |
Dogmatik | Gotteslehre | 2,5 |
Christologie | 2,5 | |
Ekklesiologie | 2,5 | |
Eschatologie | 2,5 (= 10) | |
Theologisch-philosophische Propädeutik | Grundlagen der aristotelisch-thomistischen Philosophie | 2,5 |
Moraltheologie | Allgemeine Moraltheologie | 2,5 |
Ein Bereich der speziellen Moraltheologie nach Wahl | 2,5 (= 5) | |
Christliche Gesellschaftslehre | Grundzüge der katholischen Soziallehre | 2,5 |
Kirchenrecht | Eherecht | 2,5 |
Sakramentenrecht | 2,5 (= 5) | |
Liturgie | Feier der Eucharistie | 2,5 |
Feier des Herrenjahres | 2,5 (= 5) | |
Pastoraltheologie | Grundlegung der Pastoraltheologie | 2,5 |
Ein pastoraltheologisches Thema nach Wahl | 2,5 (= 5) | |
Religionspädagogik | Sakramentenkatechese | 2,5 |
insgesamt | 60 LP |