Erzbistum Köln
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Ordnung für die Ausbildung von Ehrenamtlichen zu Bestattungsbeauftragten

Vom 12. Juli 2017

ABl. EBK 2017, Nr. 104, S. 144

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Grundlegung

Die Toten zu begraben, ist ein Werk der Barmherzigkeit und gehört zu den elementaren Diensten der Kirche. Damit die Bestattung auch weiterhin ein zentraler Berührungspunkt in der kirchlichen Pastoral bleiben kann, soll die Bestattungs- und Trauerpastoral intensiviert werden.
Priester und Diakone sind qua Amt die primären Bestattungsbeauftragten. Wenn die pastorale Situation es erfordert, sollen in diesen Dienst geeignete engagierte Getaufte und Gefirmte mit einbezogen und entsprechend darauf vorbereitet werden. Um die besondere Würde dieses Dienstes zu wahren, ist darauf zu achten, dass die Beauftragten diesen Dienst als erkennbaren Schwerpunkt ihres kirchlichen Engagements ausführen und ihm damit die gebotene Glaubwürdigkeit verleihen.
Die Qualität der kirchlichen Trauer- und Bestattungspastoral erfordert eine praxisbezogene Qualifizierung, die sich bestimmten Standards verpflichtet weiß. Zum Inhalt der Ausbildung gehören Grundlagen der Trauerpastoral, der Feier der Liturgie, des christlichen Glaubens und der Spiritualität. Der erfahrungsbezogene Ansatz der Ausbildung soll den Kandidat/inn/en ein Wachsen im Glauben ermöglichen. Die Ausbildung beginnt in der österlichen Bußzeit mit dem Blick auf die Trauer des Karfreitags, läuft über ein Jahr hinweg und mündet ein in die Entsendung der Beauftragten als Zeugen und Zeuginnen des Osterglaubens. 10 Durch eine kontinuierliche geistliche wie fachliche Begleitung werden die Bestattungsbeauftragten immer tiefer in den Dienst eingeführt.
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1. Ziele und Kriterien für den Einsatz von ehrenamtlichen Bestattungsbeauftragten

Wenn in einem Seelsorgebereich im Erzbistum Köln die Bestattungen die Zahl von 70 pro Priester/Diakon im Jahr übersteigen oder die Zahl der Einrichtungen in der Pfarrei (Krankenhaus, Altenheim, Hospiz) es nahelegen, ist es erforderlich, darauf zu reagieren.
Hält der Pfarrer in seinem Seelsorgebereich eine Beauftragung von Gemeinde- und Pastoralreferent/inn/en oder Gemeindemitgliedern zum Bestattungsdienst für notwendig, so berät er darüber im Pfarrgemeinderat.
Beantragt der Pfarrer bei der Hauptabteilung Seelsorge-Personal die Beauftragung von Gemeinde- und Pastoralreferent/inn/en, wird er gebeten, gleichzeitig zwei ehrenamtlich engagierte getaufte und gefirmte Gemeindemitglieder vorzuschlagen, um diese nach entsprechender Ausbildung durch das Erzbistum zuzulassen.
Die laienpastoralen Dienste sowie die ehrenamtlich engagierten getauften und gefirmten Christen werden für den Bestattungsdienst eigens ausgebildet und entsprechend ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten in ihrer Heimatpfarrei bzw. im Seelsorgebereich nach klar definierten Kriterien eingesetzt (s.u.).
Damit die diözesanen Qualitätsstandards auch auf die konkreten Gegebenheiten in der Pfarrei angewendet werden können, müssen die verschiedenen Möglichkeiten des Einsatzes der Ehrenamtlichen in der Pfarrei bedacht werden. Um eine Praxis etablieren zu können und damit die Gemeinde den Dienst von Ehrenamtlichen anerkennen lernt, ist ein ausreichendes Maß an Einsatzmöglichkeiten nötig. Folgende Einsatzfelder sind möglich:
  1. Die Getauften und Gefirmten übernehmen den Dienst territorial in ihrer Pfarrei oder ihrem Seelsorgebereich
    und/oder
  2. sie übernehmen Bestattungen kategorial, also einrichtungsbezogen.
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2. Dreiteilige Ausbildung: Umfang und Charakter

Der Ausbildungkurs (1) umfasst 7 Module sowie einen Informationsabend. Das entspricht 3 Tagesveranstaltungen und 3 Abendveranstaltungen sowie 2 Wochenendseminaren. Jedes Modul ist durch geistliche Impulse wie Lied, Gebet, Bibelgespräch bzw. Morgen-/Abendlob geprägt. Bereits die Zeit der Ausbildung wird von Hospitationen begleitet, in denen vor allem die Kanditat/inn/en ihren eingeschlagenen Weg prüfen können. An den Kurs schließt sich eine ausdrückliche Hospitationsphase (2) an. Nach Qualifizierung und Beauftragung werden eine dauerhafte Begleitung sowie nachhaltige Fortbildungsmöglichkeiten (3) angeboten. Als Referenten sind sowohl Priester, Diakone und Gemeinde-/Pastoralreferenten/referentinnen, als auch weitere Fachreferentinnen und -referenten beteiligt.
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2.1 Der Ausbildungskurs

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Informationsabend

Bevor der Kurs startet, werden alle Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Informationsabend eingeladen, an dem die Ausbildung vorgestellt und Raum für Gespräch und Fragen gegeben wird.
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Modul 1: Abschied und Trost

  • Klärung der eigenen Motivation und des Charismas
  • Die Rolle als Christ/in in der kirchlichen Trauerpastoral
  • Umgang mit eigenen Grenzen, mit Sterblichkeit und Trauer
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Modul 2: Die christliche Auferstehungsbotschaft

  • Erfahrungen mit dem eigenen christlichen Glauben
  • Der Glaube der Osterzeugen
  • Theologische Reflexion der christlichen Auferstehungsbotschaft
  • Das Gebet für die Toten
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Modul 3: Kultur der Bestattung

  • Bestattungsformen
  • Vorbereitung des Abschieds
  • Gespräch mit einem Bestatter
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Modul 4: Rechte und Pflichten der Bestattung

  • Einführung in das Bestattungsrecht
  • Die neue Instruktion des Vatikans
  • Totenfürsorge: Rechte und Pflichten
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Modul 5: Das Gespräch in der Trauerseelsorge

  • Trauersituationen und -reaktionen
  • Das Kondolenzgespräch
  • Nachgehende Trauerseelsorge
  • Praktische Übungen
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Modul 6: Die Ansprache im Gottesdienst

  • Begrüßung, Einführung und Ansprache
  • Worte des Trostes finden
  • Die christliche Hoffnung bezeugen
  • Praktische Übungen
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Modul 7: Der Ablauf der kirchlichen Begräbnisfeier

  • Aufbau und Elemente der Begräbnisfeier
  • Liturgische Ausdrucksformen
  • Rahmenbedingungen und Auswahlmöglichkeiten
  • Praktische Übungen in einer Friedhofskapelle
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Kursmaterialien

Die Teilnehmenden erhalten zur Unterstützung und Vertiefung des jeweiligen Stoffes Unterlagen (Literatur, Dokumente, Modelle für Traueransprachen usw.).
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2.2 Hospitation, Beauftragung und Entsendung

Nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme beginnt die intensive Phase der Hospitation. Ziel ist es, die Kandidat/inn/en in ihre Rolle im Bestattungsdienst einzuführen und sie darin zu stärken. Der Mentor, die Mentorin führt diese konkret in den Dienst ein, gibt Anleitung und Hilfestellung sowie Feedback. Die Kandidat/inn/en hospitieren bei den Kondolenzgesprächen, den Begräbnisfeiern sowie bei Feiern des Totengedenkens. Dabei übernehmen sie schrittweise Aufgaben (Lesung, Fürbitten, ein Ritual).
Vorzeitige Beendigung der Ausbildung: Während der Hospitation bzw. der gesamten Ausbildung hat der Pfarrer in Absprache mit seinem Seelsorgeteam das Recht, eine/n Kandidatin/Kandidaten nicht zur Beauftragung zuzulassen. Umgekehrt können die einzelnen Kandidat/inn/en ebenfalls von sich aus vorzeitig die Ausbildung beenden.
Nach Abschluss des Ausbildungskurses und der Hospitationsphase finden Gespräche zwischen Pfarrer, Kursleitung und Kandidat/inn/en statt, um Eignung und Zulassung zu prüfen. Die geeigneten Kandidat/inn/en werden zur Beauftragung zugelassen, durch die Seelsorgeamtsleitung beauftragt und jeweils durch den Pfarrer zum Osterfest / in der Osterzeit in die Gemeinden entsandt.
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2.3 Begleitung und Fortbildungsangebote

Der Pfarrer stellt vor Kursbeginn die Kanditat/inn/en und später die neuen Beauftragten im Gottesdienst (sowie in den Medien der Pfarrei) vor, um die Gemeinde von Anfang an mit einzubeziehen.
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Der Pfarrer und das Seelsorgeteam

  • regeln den Einsatz der Beauftragten in den Gemeinden.
  • bieten vor Ort regelmäßig und dauerhaft die Möglichkeit zu einem Erfahrungsaustausch über den Dienst und zu einer persönlichen, geistlichen Begleitung an.
  • verabreden ein Treffen mit den örtlichen Bestattern, um die neu Beauftragten vorzustellen.
  • sorgen für die Kontaktaufnahme zu Einrichtungen im Umfeld wie Hospizverein, ambulantes Hospiz, Krankenhaus, Altenheim, Friedhofsverwaltung usw.
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Fortbildungsangebote

  • Der/Die zuständige Mitarbeiter/in in der Abteilung Erwachsenenseelsorge informiert sich regelmäßig bei den Mentoren/Mentorinnen nach Qualität und Quantität des Einsatzes und nach der Akzeptanz der Beauftragten in der Gemeinde.
  • Darüber hinaus lädt er/sie regelmäßig zu Begegnung und nachhaltigen Fortbildungen ein:
    • Bibelabende, in deren Mitte die Schriftlesungen der Begräbnisliturgie stehen
    • Praktische Schulungen (Sprechtraining etc.)
  • Weitere Literatur und Anleitungen zur Praxis werden an die Beauftragten ausgehändigt, damit sie sich weiterbilden und immer tiefer in den Dienst hineinwachsen können.
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3. Die Kandidatinnen und Kandidaten für den Bestattungsdienst

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3.1 Anforderungsprofil

  • Die Ausbildung richtet sich an Ehrenamtliche, die getauft und gefirmt und mindestens 25 Jahre alt sind. Besondere Zielgruppen sind Sterbe- und Trauerbegleitende im Hospiz, Krankenhausseelsor-ger/innen, Religionsleh-rer/innen, Pastoral- und Gemeindereferent/inn/en im Ruhestand sowie Menschen, die für diesen sensiblen Dienst ein Charisma zeigen.
  • Entscheidend für die Auswahl sind Haltung und Vorkenntnisse der Kandidat/inn/en:
    • Bereitschaft, einen geistlichen Weg zu gehen, der mit der Beauftragung nicht endet, sondern weitergeht und begleitet wird
    • Bereitschaft zur persönlichen Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und Trauer und der eigenen christlichen Hoffnung auf die Auferstehung
    • Lebenserfahrung und emotionale Stabilität
    • Kommunikative Kompetenz und Einfühlungsvermögen
    • Ggfs. Erfahrungen in der Gemeindeseelsorge, Kranken-, Alten- und/oder Hospizarbeit
    • Ggfs. praktische Erfahrung mit der Gestaltung und Leitung von Gottesdiensten
    • Akzeptanz und Wertschätzung in der Gemeinde
  • Zur vorzeitigen Beendigung der Ausbildung siehe unter „Hospitation“ (2).
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3.2 Rahmenbedingungen für den Dienst

  • Der Dienst ist auf drei Jahre befristet und beginnt nach der Beauftragung. Die erneute Beauftragung ist möglich.
  • Die Beauftragten sind verpflichtet, bei der kirchlichen Begräbnisfeier zum einen ein liturgisches Gewand zu tragen, welches ihnen die Pfarrei zur Verfügung stellt, und zum anderen das „Manuale“ (2012) als authentische Textgrundlage zu verwenden.
  • Die Beauftragten üben den Dienst ehrenamtlich aus, d.h. ohne eine finanzielle Vergütung. Der Pfarrer entscheidet, ob eine Aufwandsentschädigung (für Fahrtkosten etc.) gezahlt wird.
  • Die Entsendung erfolgt im Rahmen einer Eucharistiefeier, in der die Beauftragten durch den Pfarrer Urkunde und Manuale erhalten.
  • Die Ausbildung ist für die Kandidatinnen und Kandidaten kostenfrei. Die Kosten werden von der Abteilung Erwachsenenseelsorge sowie anteilmäßig vom Katholischen Bildungswerk im Erzbistum Köln übernommen.
  • Weitere Regelungen finden sich in der „Ordnung für den Bestattungsdienst im Erzbistum Köln“ in der jeweils geltenden Fassung (vgl. Amtsblatt des Erzbistums Köln 2017, Nr. 103, im selben Heft).
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4. Anmeldung

  • Zunächst führt der Pfarrer Gespräche mit den Kandidatinnen und Kandidaten, in denen es vor allem um Haltung und Motivation für den Dienst (vgl. Skrutinien für erwachsene Taufbewerber) sowie um die Erfahrungen und Vorkenntnisse geht.
  • Danach meldet der Pfarrer nach Rücksprache im Seelsorgeteam und im PGR die Kandidat/inn/en per Anmeldeformular und einem begleitenden Empfehlungsschreiben bei der Hauptabteilung Seelsorge-Personal an.
  • Die Hauptabteilung Seelsorge-Personal prüft die Anmeldungen und leitet die Liste mit den Kandidatinnen und Kandidaten rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn an den/die zuständige/n Mitarbeiter/in in der Abteilung Erwachsenenseelsorge weiter.
  • Gleichzeitig benennt der Pfarrer einen pastoralen Dienst für die dauerhafte Begleitung der Gemeindemitglieder (Mentor/in mit Bestattungserfahrung), falls er nicht selbst die Aufgabe des Mentors übernimmt.
  • Voraussetzung für die Beauftragung ist die Teilnahme an der gesamten dreiteiligen Ausbildung.
  • Die Begleitung umfasst die Hospitation, die Einführung in den Dienst sowie ein dauerhaftes Miteinander in der Gemeinde.
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Träger der Ausbildung / Kursleitung

Die Ausbildungsleitung liegt bei der Abteilung Erwachsenenseelsorge (Hauptabteilung Seelsorge). Zuständig ist Dipl. theol. Eva-Maria Will M.A.: eva-maria.will@erzbistum-koeln.de; 0221/1642-1195.
Diese Ordnung tritt zum 01.08.2017 in Kraft.