Erzbistum Köln
.Erste Bildungsphase:
Zweite Bildungsphase:
Dritte Bildungsphase:
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Ordnung für die Bildung der Ständigen Diakone
Vom 16. Juni 2011
ABl. EBK 2011, Nr. 108, S. 189
#Einleitung
- 1 Das Sakrament der Weihe umfasst drei Stufen. 2 „So wird das aus göttlicher Einsetzung kommende kirchliche Dienstamt in verschiedenen Ordnungen ausgeübt von jenen, die schon seit alters Bischöfe, Priester, Diakone heißen.“ (LG 28) 3 Als eigene und beständige Stufe stellt der Ständige Diakonat für die Sendung der Kirche eine wichtige Bereicherung im Dienst der Verkündigung, der Liturgie und der Caritas dar.4 Die Bildung des Ständigen Diakons ist umfassender als dessen Ausbildung. 5 Bildung wird in dieser Ordnung verstanden als ganzheitlicher, mystagogischer Weg der Nachfolge unseres Herrn Jesus Christus, der „nicht gekommen ist, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen“ (Mk 10,45). 6 Hebt die Ausbildung vor allem auf die wissenschaftlichpraktische Unterrichtung ab, damit der Diakon seinen Tätigkeiten in der Seelsorge nachkommen kann, so vermittelt die Bildung die dazu notwendige und unverzichtbare innere Haltung, in der sich einerseits die Ausbildung selbst vollzieht und in der andererseits der Ständige Diakon ganzheitlich geprägt wird.7 Diese Ordnung ergibt sich, unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse im Erzbistum Köln, aus:
- den einschlägigen Bestimmungen des CIC;
- den „Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone“ der Kongregation für das katholische Bildungswesen vom 22. Februar 1998 und dem „Direktorium für den Dienst und das Leben der Ständigen Diakone“ der Kongregation für den Klerus vom 22. Februar 1998;
- der von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen „Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland“ (RO) vom 24. Februar 1994, die mit Datum vom 1. März 2005 für das Erzbistum Köln in Kraft gesetzt wurde (siehe Amtsblatt des Erzbistums Köln, Nr. 5/2005) und
- den von der Bischofskonferenz beschlossenen und vom Erzbischof von Köln in Kraft gesetzten „Richtlinien über persönliche Anforderungen an Diakone und Laien im pastoralen Dienst im Hinblick auf Ehe und Familie“ vom 28. November 1995 (siehe Amtsblatt des Erzbistums Köln, Nr. 297/1995).
Das Erzbischöfliche Diakoneninstitut
- 2.
- 1 Das zum 1. November 1969 errichtete Diakoneninstitut steht im Dienst der Ausbildung der Ständigen Diakone im Erzbistum Köln. 2 Es übernimmt die Aufgaben der Information zum Ständigen Diakonat, der Annahme von Bewerbern und ihrer Ausbildung. 3 Hier erfolgt derzeit auch die Ausbildung der Ständigen Diakone aus den Bistümern Aachen und Essen.
Leitung und Mitverantwortung
#Der Bischofsvikar
- 3.
- 1 Der Erzbischof ernennt für die Ausbildung der Ständigen Diakone am Erzbischöflichen Diakoneninstitut einen eigenen Bischofsvikar, der ihm unmittelbar zugeordnet ist und ihn bei bestimmten Aufgaben gemäß der vorliegenden Ordnung vertritt. 2 Seine Amtsbezeichnung lautet „Bischofsvikar für die Ausbildung der Ständigen Diakone“ (künftig hier nur „Bischofsvikar“ genannt).
Die Institutsleitung / der Vorstand
- 4.
- 1 Die Leitung des Erzbischöflichen Diakoneninstituts besteht aus dem Direktor und dessen Stellvertreter. 2 Der Direktor des Instituts trägt die Gesamtverantwortung. 3 Sein Vorgesetzter ist in allen das Institut betreffenden Fragen der Bischofsvikar. 4 Ihm ist der Institutsleiter berichtspflichtig. 5 Zudem ist er gehalten, alle wichtigen Fragen, die das Diakoneninstitut betreffen, mit dem Bischofsvikar abzustimmen.6 Die Institutsleitung bildet mit dem Spiritual den Vorstand.
Die Diakonatskommission
- 5.
- 1 Für die Aufnahme der Bewerber, für die Beurteilung gegen Ende des Probejahres, für die Zulassung zur Ämterübertragung des Lektors und des Akolythen (Institutio), die Admissio und die Zulassung zur Diakonenweihe steht der Institutsleitung die Diakonatskommission unter Leitung des Bischofsvikars zur Seite, um die vom Direktor des Diakoneninstituts vorbereiteten Personalien zu prüfen und ein Votum an den Erzbischof zur Entscheidung abzugeben. 2 Der Diakonatskommission gehören als geborene Mitglieder der Bischofsvikar, der Direktor des Instituts und der Hauptabteilungsleiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal (dieser kann sich durch den zuständigen Personalreferenten für die Diakone vertreten lassen) an. 3 Zwei Priester und zwei Diakone werden, auf Vorschlag des Bischofsvikars, für fünf Jahre vom Erzbischof in diese Kommission berufen. 4 Wiederernennung ist einmal möglich.
Die Dozenten / Das Dozentenkollegium
- 6.
- 1 Die Dozenten werden vom Erzbischof von Köln ernannt und erhalten von ihm den kirchlichen Lehrauftrag. 2 Die Ernennung wird auf fünf Jahre befristet. 3 Wiederernennung ist möglich.4 Der Direktor des Instituts schlägt, nach Anhörung des Dozentenkollegiums, im Benehmen mit dem Bischofsvikar und den Bischöflichen Beauftragten der Bistümer Aachen und Essen, dem Erzbischof von Köln Dozenten zur Ernennung vor.5 Die Dozenten müssen durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium, in der Regel durch eine Promotion, wissenschaftlich qualifiziert sein.6 Das Dozentenkollegium besteht aus allen vom Erzbischof von Köln ernannten Dozenten. 7 Der Bischofsvikar, die Institutsleitung, die Bischöflichen Beauftragten und Ausbildungsleiter der Bistümer Aachen und Essen sind geborene Mitglieder des Dozentenkollegiums.8 Das Dozentenkollegium tritt zur Behandlung von Studien- und Prüfungsfragen zusammen. 9 In jedem Studienjahr finden wenigstens zwei Konferenzen statt. 10 Sie werden durch den Direktor, der auch das Dozentenkollegium nach außen vertritt, einberufen und geleitet.11 Die Mitglieder des Dozentenkollegiums bilden die Prüfungskommission für die Studien der Theologie am Erzbischöflichen Diakoneninstitut.12 Für spezielle, zeitlich begrenzte Lehrveranstaltungen, für die eine Dozentur nicht notwendig gegeben sein muss, kann der Direktor Referenten für einzelne Fächer verpflichten. 13 Sie können als Gäste an den Dozentenkonferenzen teilnehmen.
Die Mentoren
- 7.
- 1 In Abstimmung mit der Hauptabteilung Seelsorge-Personal schlägt der Direktor dem Erzbischof Priester oder Ständige Diakone vor, die geeignet sind, die Aufgabe eines Mentors wahrzunehmen. 2 Das Mentorat umfasst die Zeit von der Aufnahme nach der Probezeit bis zum Abschluss der Vorbereitungszeit nach der Diakonenweihe. 3 Der Erzbischof entscheidet über die Bestellung der Mentoren.4 Schwerpunkte der Mentorenschaft sind:
- Einführung und Begleitung des Studierenden bzw. Diakons im Vorbereitungsdienst in die unterschiedlichen Praxis- und Aufgabenfelder der Seelsorge
- Beachtung einer ausgewogenen Verknüpfung der berufsbegleitenden Ausbildungssituation mit der pastoralen Praxis
- regelmäßig stattfindende Gespräche mit der Ehefrau des Studierenden / des Diakons im Vorbereitungsdienst
- regelmäßig stattfindende Reflexionsgespräche
- regelmäßig stattfindende Dienstgespräche
- Hilfestellung zur persönlichen Lebensgestaltung als Seelsorger
- Hilfestellung zum geistlichen Leben im Alltag
- Umsetzung überlegter Planung und Zeiteinteilung im Hinblick auf Ehe, Familie und Beruf
5 Vor der Admissio und der Diakonenweihe gibt der Mentor sein Urteil über die Eignung der Kandidaten an die Institutsleitung ab.6 Die Mentoren treffen sich regelmäßig mit der Institutsleitung zu einem Erfahrungsaustausch.
Die Studierenden
- 8.
- 1 Das Studium am Diakoneninstitut erfolgt berufsbegleitend in Ausbildungsgruppen. 2 Das Leben der Gemeinschaft im Diakoneninstitut wird getragen durch die Mitverantwortung und Mitgestaltung aller in der Ausbildung befindlichen Studierenden und Diakone im Vorbereitungsdienst. 3 Jede Ausbildungsgruppe wählt aus ihrer Mitte einen Gruppensprecher und seinen Stellvertreter. 4 Sie vertreten die Anliegen der Gruppe gegenüber der Institutsleitung.
Bewerbung
#Der Interessentenkreis
- 9.
- 1 Nach den ersten Kontakten mit dem Erzbischöflichen Diakoneninstitut nimmt der Interessent an einer Reihe von Veranstaltungen des Interessentenkreises teil: Kennenlern- und Informationstage, Gespräche mit Verantwortlichen für den Ständigen Diakonat etc. 2 Folgende Grundkompetenzen sollen hier in den Blick genommen werden: Selbst- und Fremdwahrnehmung, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, das Verhältnis zur Kirche und eine Spiritualität, die erkennen lässt, dass der Kandidat eine Berufung in sich trägt und sich dem Weg der Bildung zu einer reifen und geistlichen Persönlichkeit stellt.3 Die Teilnahme am Interessentenkreis ist Voraussetzung für die Bewerbung.
Die Aufnahme in das Diakoneninstitut
- 10.
- 1 Der Interessent für den Ständigen Diakonat richtet nach der erfolgreichen Teilnahme am Interessentenkreis ein Bewerbungsschreiben mit den erforderlichen Unterlagen an den Direktor des Instituts. 2 Dieser prüft anhand der vorliegenden Unterlagen die Voraussetzung für die Aufnahme in das Diakoneninstitut und legt das Gesuch des Bewerbers sowie seine Stellungnahme der Diakonatskommission zur Begutachtung vor. 3 Nach Anhörung der Diakonatskommission legt der Bischofsvikar das Votum über die Annahme des Bewerbers dem Erzbischof zur Entscheidung vor.
Die Probezeit
- 11.
- 1 Das erste Jahr der Ausbildung gilt als Probezeit. 2 Diese Probezeit dient dem Bewerber zur Einführung in das Studium der Theologie, der Spiritualität und der sorgfältigen Prüfung seiner Berufung. 3 Am Ende der Probezeit legt der Direktor dem Bischofsvikar und der Diakonatskommission ein Gutachten vor, das sowohl ein Profil der Persönlichkeit des Bewerbers zeichnet, als auch ein Urteil über die Eignung enthält. 4 Mit dem Entscheid des Erzbischofs über die Annahme des Bewerbers nach Ablauf der Probezeit, ist dieser Mitglied der Ausbildungskommunität (= Diakonatskreis).
Ausscheiden und Entlassung
- 12.
- 1 Das Ausscheiden aus dem Kreis der Kandidaten des Diakoneninstituts vor der Diakonenweihe ist aufgrund persönlicher Entscheidung jederzeit möglich. 2 Aus schwerwiegenden Gründen kann die Entlassung aus dem Kreis der Kandidaten für den Ständigen Diakonat erfolgen. 3 Bei einer Entlassung hat der Kandidat das Recht, vom Erzbischof gehört zu werden. 4 Die Entlassung erfolgt nach Anhörung des Bischofsvikars durch den Erzbischof.
Erste Bildungsphase:
Ausbildung
- 13.
- Wesentlich für die Ausbildung der Ständigen Diakone sind folgende Dimensionen:
- Die menschliche Bildung: Reifung in den menschlichen Tugenden.
- Die wissenschaftlich-theologische Ausbildung: Das Mühen um Glaubenseinsicht.
- Die Pastorale Ausbildung: Aneignung der Prinzipien, Kriterien und Methoden des apostolisch-missionarischen Wirkens der Kirche in der Geschichte.
- Die geistliche Formung: Entdeckung und Teilhabe an der Liebe Christi, des Dieners.
Menschliche Bildung
- 14.
- 1 Die menschliche Bildung hat zum Ziel, die Persönlichkeit der Studierenden so zu formen, dass diese für die anderen bei der Begegnung mit Jesus Christus zur Brücke werden. 2 Die vielseitigen Aspekte der menschlichen Reife – menschliche Qualitäten, Fähigkeiten zu Beziehungen, affektive Reife, Erziehung zur Freiheit und zum moralischen Gewissen – werden in den Ausbildungsphasen eingeplant.
Theologische Bildung
- 15.
- 1 Das theologische Studium, das drei Jahre dauert und über tausend Stunden umfasst, ist zentraler Bestandteil der Ersten Bildungsphase. 2 Es richtet sich nach der vom Erzbischof von Köln genehmigten Studien- und Prüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung.3 Schwerpunkte des Lehrplans im theologischen Studium sind:
- Philosophie
- Altes Testament (Einleitung und Exegese)
- Neues Testament (Einleitung und Exegese)
- Patrologie / Kirchengeschichte
- Theologie der Spiritualität
- Fundamentaltheologie
- Dogmatik
- Moraltheologie
- Christliche Gesellschaftslehre
- Liturgiewissenschaft
- Liturgische Praxis
- Kirchenrecht
- Pastoraltheologie
- Pastoralpsychologie
- Religionspädagogik / Katechetik
- Homiletik
- Sprecherziehung
- Caritaswissenschaften
- Diakonische Seelsorge
4 Der Stundenumfang ist im Einzelnen dem Veranstaltungs- und Studienverzeichnis zu entnehmen.5 Theologische Vorkenntnisse werden anerkannt:- Diplomstudiengang in katholischer Theologie / Magister theologiae.
- Durch das Staatsexamen abgeschlossenes theologisches Hochschulstudium.
- Abgeschlossenes Fachhochschulstudium an einer Fachhochschule im Bereich Theologie, Religionspädagogik oder einer entsprechenden Fachakademie.
Pastorale Befähigung
- 16.
- 1 Die „Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone“ sehen für die pastorale Befähigung Praktika und Praxiseinsatz vor. 2 Entsprechend geben die Mentoren den Bewerbern während der Ausbildung bis zur Weihe Einblick in ausgewählte Tätigkeitsfelder, wobei der Schwerpunkt in der diakonischen Seelsorge liegen soll.3 Zur pastoralen Befähigung gehören auch umfassende Schulungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen. 4 Der Direktor des Erzbischöflichen Diakoneninstituts stellt sicher, dass im Rahmen der Ausbildung folgende Ordnungen, in der jeweils geltenden Fassung (siehe Amtsblatt des Erzbistums Köln vom 1. April 2011), die gebührende Beachtung finden:
- „Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen (Präventionsordnung).“
- „Ordnung zum Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen sowie Schutz- und Hilfsbedürftigen durch Geistliche, Ordensangehörige oder Laien und Ehrenamtliche im pastoralen oder kirchlichen Dienst des Erzbistums Köln (Verfahrensordnung Missbrauch).“
Spirituelle Formung
- 17.
- 1 Jeder Studierende ist, entsprechend den geltenden Normen, verpflichtet, sich fortlaufend mit Hilfe der geistlichen Begleitung immer tiefer und konkreter in das geistliche Leben in und mit der Kirche einzuüben.2 Hilfen und Elemente des geistlichen Lebens sind das persönliche Gebet und die Lesung der Heiligen Schrift, insbesondere die regelmäßige, im Rahmen der Möglichkeiten tägliche, Mitfeier der Heiligen Eucharistie, die täglichen Gebetszeiten (insbesondere Laudes und Vesper), der monatliche Empfang des Bußsakramentes, die regelmäßigen Gespräche mit dem Spiritual, die jährlichen Exerzitien sowie die regelmäßige geistliche Begleitung.3 Alle Studierenden nehmen am 1. Teil des Kurses „Zölibat als christlich-missionarische Lebensform“ mit dem Regens des Erzbischöflichen Priesterseminars teil.4 In der Studienphase, dem Diakonatskurs und der Berufseinführung nehmen die Ehepaare und Familien an speziellen Angeboten teil.
Institutio (Beauftragung zum Dienst des Lektors und des Akolythen)
- 18.
- 1 Die Laiendienstämter des Lektorats und Akolythats stehen in einer besonderen Zuordnung zum späteren Dienst am Wort und Sakrament. 2 Deshalb ist ihre Übertragung für die Kandidaten des Ständigen Diakonats kirchenrechtlich vorgeschrieben.3 Die Übertragung der Dienstämter erfolgt nach Beendigung der Probezeit zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres. 4 Der Studierende richtet dazu über den Direktor und die Diakonatskommission ein Gesuch an den Erzbischof. 5 Der Erzbischof entscheidet über die Zulassung. 6 Die Dienste werden für den Zeitraum bis zum Empfang der Diakonenweihe übertragen. 7 Im Falle des Ausscheidens als Kandidat für den Ständigen Diakonat erlischt die Beauftragung zum Dienst des Lektors und des Akolythen.
Die Admissio
- 19.
- 1 Voraussetzung für die Aufnahme unter die Weihekandidaten für den Ständigen Diakonat (Admissio) ist der erfolgreiche Abschluss der theologischen Studien. 2 Der Studierende richtet dazu ein Gesuch über den Direktor und die Diakonatskommission an den Erzbischof. 3 Dem Skrutinium des Erzbischofs gehen eine Empfehlung und ein Skrutinium durch den Bischofsvikar voraus.
Der Diakonatskurs
- 20.
- 1 Der Diakonatskurs umfasst die Zeit von der Admissio bis zur Diakonenweihe. 2 Nach den theologischen Studien dient der Diakonatskurs der vertieften geistlichen Vorbereitung auf die Weihe, der lernenden Einübung in die Praxis und der pastoralen Hinführung zum seelsorglichen und diakonalen Dienst.3 Schwerpunkte des Lehrplans im Diakonatskurs sind:
- Homiletik
- Liturgische Praxis
- Praktische Kirchenmusik
- Praktische Rhetorik
- Gesprächsführung
- Trauerpastoral
- Erwachsenenkatechese
- Taufpastoral
- Ehepastoral
4 Der Stundenumfang ist dem Veranstaltungs- und Studienverzeichnis zu entnehmen.5 Einzelne Studieneinheiten werden gemeinsam mit den Seminaristen, Diakonen und Kaplänen des Priesterseminars sowie den Pastoral- und Gemeindeassistenten/innen durchgeführt.6 Hinzu kommen verschiedene Veranstaltungen und geistliche Zeiten zu Themen des diakonalen Dienstes mit dem Direktor und dem Spiritual.7 Die Studierenden, die unverheiratet sind, nehmen am 2. Teil des Kurses „Zölibat als christlich-missionarische Lebensform“ mit dem Regens des Erzbischöflichen Priesterseminars teil; die Studierenden, die verheiratet sind, nehmen am 1. Teil des Kurses „Ehe als christlich-missionarische Lebensform“ teil.
Die Diakonenweihe
- 21.
- 1 Vor der Diakonenweihe richtet der Weihekandidat ein Zulassungsgesuch über den Direktor und die Diakonatskommission an den Erzbischof. 2 Der Direktor stellt dem Erzbischof die Weihekandidaten zum Skrutinium vor. 3 Der Erzbischof führt das Skrutinium und entscheidet über die Zulassung zur Weihe. 4 Dem Skrutinium des Erzbischofs gehen eine Empfehlung und ein Skrutinium durch den Bischofsvikar voraus.5 Auf die Diakonenweihe bereiten sich die Weihekandidaten in geistlichen Exerzitien von wenigstens fünf Tagen vor. 6 Durch die Diakonenweihe wird der Kandidat endgültig für Gott und die Menschen in Dienst genommen und mit dem Geist Christi ausgerüstet.
Zweite Bildungsphase:
Berufseinführung
- 22.
- Die Berufseinführung beginnt mit der Diakonenweihe und endet nach zwei Jahren des Vorbereitungsdienstes.
Der Diakon im Vorbereitungsdienst
- 23.
- 1 Nach der Diakonenweihe sind die Ständigen Diakone zunächst als „Diakone mit Zivilberuf im Vorbereitungsdienst“ tätig. 2 Die Beauftragung zum seelsorglichen Dienst erfolgt nach Absprache zwischen der Hauptabteilung Seelsorge-Personal und dem Direktor durch Ernennung des Erzbischofs. 3 Nach Ablauf des ersten Jahres im Vorbereitungsdienst erstellt der Mentor ein schriftliches Gutachten über die Leistungen des Diakons im seelsorglichen Dienst.4 Zu den Praxisfeldern in der Seelsorge, die der Mentor mit dem Diakon vereinbart und reflektiert, sollen nach Möglichkeit gehören:
- Gottesdienstvorbereitung
- Predigt
- Sakramentenpastoral (Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung einschließlich Vorbereitung)
- Seelsorgliche Arbeit mit Erwachsenen
- Familienpastoral
- Krankenpastoral
- Altenpastoral
- Trauerpastoral
- Diakonische Seelsorge
5 Während der Zeit als Diakon im Vorbereitungsdienst haben die Ausbildungsveranstaltungen am Diakoneninstitut Vorrang vor dem pastoralen Einsatz.
Der Pastoralkurs
- 24.
- 1 Die im Diakonatskurs begonnene pastoral-praktische Zurüstung wird in der zweijährigen Berufseinführungsphase im Pastoralkurs ergänzt und vertieft.2 Schwerpunkte im Pastoralkurs sind:
- Homiletik
- Liturgische Praxis
- Liturgischer Gesang
- Gemeindekatechese
- Gemeindepastoral
- Familienpastoral
- Schulische Religionspädagogik
- Diakonische Seelsorge
- Taufpastoral und -katechese
- Erstkommunionpastoral und -katechese
- Firmpastoral und -katechese
- Ehepastoral und -katechese
- Krankenpastoral
- Trauerpastoral
- Gesprächsführung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Regelmäßige Mentorengespräche
- Supervision
3 Der Stundenumfang ist dem Veranstaltungs- und Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen.4 Einzelne Ausbildungselemente im Pastoralkurs werden gemeinsam mit den Seminaristen, Diakonen und Kaplänen des Priesterseminars sowie den Pastoral- und Gemeindeassistenten/-innen durchgeführt.5 Hinzu kommen verschiedene Veranstaltungen und geistliche Zeiten zu Themen des diakonalen Dienstes mit dem Direktor und dem Spiritual.6 Die Studierenden, die unverheiratet sind, nehmen am 3. Teil des Kurses „Zölibat als christlich-missionarische Lebensform“ mit dem Regens des Erzbischöflichen Priesterseminars teil; die Studierenden, die verheiratet sind, nehmen am 2. Teil des Kurses „Ehe als christlich-missionarische Lebensform“ teil.7 Rechtzeitig vor Beendigung der Ausbildungszeit der Diakone im Vorbereitungsdienst wird von jedem Diakon – unter der besonderen Berücksichtigung der diakonischen Dimension seines Handelns – ein pastoraltheologischer Tätigkeitsbericht angefordert, der auch geistliche Akzentsetzungen erkennen lässt und reflektiert. 8 Über den Tätigkeitsbericht führt der Dozent für Pastoraltheologie mit dem Diakon ein Kolloquium. 9 Das Ergebnis des Kolloquiums wird beurteilt.10 Der Pastoralkurs schließt nach dem sechsten Ausbildungsjahr mit der Übergabe eines Gesamtzeugnisses, das aus dem Zeugnis der theologischen Studien wie den Beurteilungen der Disziplinen des Diakonats- und Pastoralkurses besteht. 11 Die Hauptabteilung Seelsorge-Personal erhält eine Ausfertigung des Gesamtzeugnisses und eine Meldung über den erfolgreichen Abschluss der Zeit als Diakon im Vorbereitungsdienst.
Das Übergabegespräch
- 25.
- 1 Zum Abschluss der Vorbereitungszeit wird mit der Institutsleitung, der Hauptabteilung Seelsorge-Personal und dem Diakon ein Übergabegespräch geführt. 2 Hier erfolgt die Übergabe der Personenverantwortlichkeit vom Diakoneninstitut an die Hauptabteilung Seelsorge-Personal. 3 Das Übergabegespräch wird protokolliert, von allen Beteiligten gegengezeichnet und in die Personalakte verfügt.
Dritte Bildungsphase:
Weiterbildung
#Verantwortlichkeit
- 26.
- 1 In der dritten Bildungsphase liegt die Verantwortlichkeit für die Weiterbildung der Diakone beim Erzbischöflichen Generalvikar. 2 Ausgeführt wird diese Aufgabe von der Abteilung Aus- und Weiterbildung der Hauptabteilung Seelsorge-Personal.
Umfang der Dritten Bildungsphase (Weiterbildung)
- 27.
- Die Dritte Bildungsphase schließt an die Berufseinführung (Zweite Bildungsphase) an und umfasst die gesamte Zeit des Dienstes als Ständiger Diakon.
Ziele und Aufgaben der Weiterbildung
#Dienst am Erzbistum
- 28.
- 1 Der Erzbischof gibt in Zusammenarbeit mit den Abteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariats Aufgaben und Ziele der Seelsorge vor, zu deren Verwirklichung die Weiterbildung befähigen soll. 2 Durch das Zusammenwirken der unterschiedlichen Fachbereiche des Erzbistums und durch die Rückmeldung aus der Praxis der Teilnehmer stellt die Weiterbildung einen zentralen Ort der Gestaltung von Entwicklungsprozessen im Erzbistum dar. 3 In den Veranstaltungen der Weiterbildung werden Erfahrungen gesammelt, ausgetauscht und neue Impulse weitergegeben.4 Weiterbildung entdeckt, fördert und entwickelt die personellen und fachlichen Möglichkeiten des Erzbistums im Feld der Seelsorge.5 Sie unterstützt die Priester, Diakone, Pastoral- und Gemeindereferenten und -referentinnen bei dem Bemühen, den je eigenen Weg der Nachfolge zu leben und die Zusammenarbeit in der Seelsorge zu fördern. 6 Die Zusammenarbeit der Ständigen Diakone mit den Priestern und den Gemeinde- und Pastoralreferenten und -referentinnen ist ein dringliches Erfordernis und wird durch gemeinsame Veranstaltungen aller pastoralen Dienste gefördert.7 Wo die Verbesserung der seelsorglichen Praxis Entwicklungen in den Strukturen und Formen der Zusammenarbeit im Erzbistum erfordert, zielt und regt Weiterbildung diese im Sinne einer Gesamt-Personalentwicklung des Erzbistums an.
Dienst an den Ständigen Diakonen
- 29.
- 1 Aufbauend auf die Bevollmächtigung durch die Weihe und die erworbene Kompetenz durch Studium, Ausbildung und Berufseinführung dient die Weiterbildung der Entfaltung der Persönlichkeit als Diakon. 2 Durch die Weiterentwicklung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten wird der Diakon in seinem diakonalen Amt und Dienst unterstützt.
3 Die Weiterbildung …
- vertieft die theologische Bildung.
- stärkt die Ständigen Diakone bei ihren Bemühungen, die seelsorgliche Praxis stetig zu verbessern. 4 Der Schwerpunkt liegt hierbei im Feld der Gemeindepastoral. 5 Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Unterstützung bei sich ändernden pastoralen Umständen (wie z.B. neue Pastoralpläne und -konzepte) gelegt. 6 Ferner werden dabei die sich wandelnden gesellschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt.
- befähigt zu einer reflektierten Praxis als vorausüberlegendes Planen, situationsgerechtes Gestalten und kritisches Reflektieren des eigenen Handelns.
- regt zur Pflege des geistlichen Lebens an und fördert die partnerschaftliche, kollegiale Beratung, gegenseitigen Austausch und gegenseitige Korrektur.
- dient neben der allgemeinen Förderung auch der speziellen Weiterentwicklung von Fähigkeiten, der Stärkung der Identität als Ständiger Diakon, der Förderung der Berufsgruppe und der Kooperation mit anderen Pastoralen Diensten.
4 Dabei vereinigt sie inhaltliche Verbindlichkeiten und zur Motivation notwendige Spielräume für Einzelne.
#Planungsgrundsätze
#Weiterbildungsveranstaltungen: Themen und Formen
- 30.
- 1 Die diözesan wie regional konzipierten Weiterbildungsveranstaltungen berücksichtigen spezifische Themen von Ständigen Diakonen sowie Fragen, die für alle, die in der Pastoral tätig sind, anstehen.2 Neben Werkwochen und Exerzitien werden auch Tagesveranstaltungen und mehrtägige Seminare (beide auch regional) sowie langfristige Fortbildungskurse angeboten.
Werkwochen
- 31.
- 1 Auch nach dem Abschluss der Berufseinführung sollen sich die Ständigen Diakone kontinuierlich weiterbilden, in der Regel durch den jährlichen Besuch einer Werkwoche (bzw. eines mehrtägigen Seminars).2 Die Abteilung Aus- und Weiterbildung bietet hierzu Werkwochen (neben anderen Formen) an, die sich speziell an die Ständigen Diakone wenden und solche, zu der alle pastoralen Dienste gemeinsam eingeladen sind.
Exerzitien
- 32.
- Zur Pflege des geistlichen Lebens soll jeder Diakon jährlich an Exerzitien teilnehmen.
Weiterbildung nah am Ort der pastoralen Praxis
- 33.
- 1 Neben den vom Erzbistum direkt veranstalteten Maßnahmen wird ausdrücklich die Bedeutung der pastoralen Weiterbildung “vor Ort” betont, wie z.B. Recollectionen und Pastoraltage im Dekanat oder im Stadt- und Kreisdekanat. 2 Zur Durchführung bietet das Erzbischöfliche Generalvikariat seine Mithilfe an.
Besondere Zielgruppen
- 34.
- 1 Um der Lebensform der meisten Ständigen Diakone als Verheiratete Rechnung zu tragen, werden auch Veranstaltungen angeboten, zu denen die Ehepartner eingeladen werden und bei denen es eine Kinderbetreuung/begleitung gibt (z. B. Familienexerzitien).2 Nach Bedarf werden Kurse für besondere Zielgruppen bzw. zur Befähigung für speziellere Tätigkeiten durchgeführt, z.B. Kurse für Ständige Diakone im Krankenhaus oder an Justizvollzugsanstalten, für Pastoralsupervisoren und -supervisorinnen und Gemeindeberater und -beraterinnen. 3 Zur Vorbereitung auf eine Aufgabe der Sonderseelsorge ist eine entsprechende Fortbildung sinnvoll. 4 Bestimmte Kurse (insbesondere zur Krankenhausseelsorge) können verpflichtend sein.5 Für die Ständigen Diakone mit Zivilberuf werden eigene Veranstaltungen angeboten, ohne dass sie dafür über Gebühr die ihnen im Rahmen ihres Zivilberufes zustehende Urlaubszeit einsetzen müssen.6 Die Ständigen Diakone im Ruhestand werden zu eigenen Veranstaltungen eingeladen.7 Bietet das Erzbischöfliche Generalvikariat eigene Kurse für besondere Zielgruppen nicht an, wird die Teilnahme an Kursen anderer Träger ermöglicht.
Praxisbegleitung
- 35.
- Die „Diözesanstelle Pastorale Begleitung“ bieten allen Priestern, Diakonen, Pastoral- und Gemeindereferent(inn)en Pastoralsupervision, Teamberatung, Gemeindeberatung und Konsultationen (im Sinne einer orientierenden Kurzberatung) an.
Formelle Kriterien
- 36.
- 1 Das Angebot bietet für den Einzelnen Wahlmöglichkeiten gemäß seiner spezifischen Interessenlage und ermöglicht auch einen kontinuierlichen Lernweg durch einen aufeinander bezogenen Aufbau von Veranstaltungen und Inhalten.2 Die Ständigen Diakone werden an der allgemeinen Weiterbildungsplanung, und die ehemaligen Kursgruppen an der besonderen Planung und Durchführung der Weiterbildung beteiligt.3 Die Kursreferent/inn/en werden über ihre Aufgabe und die Einbettung der konkreten Veranstaltung in das Gesamtkonzept informiert, und es wird bei bewährten Referenten eine kontinuierliche Zusammenarbeit angestrebt.4 Im Kursprogramm und in der Gestaltung der einzelnen Veranstaltungen ist die Förderung des geistlichen Lebens der Ständigen Diakone ein wesentlicher Bestandteil.
Inhaltliche Kriterien
- 37.
- Die Abteilung Aus- und Weiterbildung führt nach folgenden inhaltlichen Gesichtspunkten Veranstaltungen durch:Orientierung an denkirchlichen Grundvollzügen:1 Die Seelsorge entfaltet sich in den kirchlichen Grundvollzügen: im Dienst der martyria, im Dienst der leiturgia und im Dienst der diakonia in Gemeinschaft mit dem Bischof und in der Einheit mit dem gesamten Volk Gottes. 2 Für die daraus sich ergebenden Situationen der Seelsorge gibt die Weiterbildung Impulse und bietet Gelegenheit und Kriterien für deren Reflexion.3 Schwerpunktsetzungen durch den Erzbischof, die er aufgrund von Beratungen in den entsprechenden Gremien (z.B. Erzbischöflicher Rat, Diözesanpastoralrat, Kommission für die Weiterbildung der Priester, Diakone, Pastoral- und Gemeindereferenten und -referentinnen) getroffen hat, bilden die Grundlage. 4 Von konkret formulierten Gesamtzielen her wird ein Fortbildungsbedarf abgeleitet, jeweils konkretisiert auf die einzelnen Felder der kirchlichen Grundvollzüge.5 Im Gesamtprogramm sowie in Bezug auf Kursgruppen und Einzelne wird darauf geachtet, dass alle kirchlichen Grundvollzüge angemessen berücksichtigt und Einseitigkeiten vermieden werden.6 Zudem werden aktuelle Themen aufgegriffen und entsprechende Angebote formuliert.Orientierung an derangestrebten Kompetenz:1 Zu den Dimensionen einer ganzheitlichen Kompetenz gehören
- der spirituelle Bereich
- der sachlich-fachliche Bereich
- der persönlich-kommunikative Bereich
2 Für jede Veranstaltung wird ein Schwerpunkt aus diesen Bereichen festgelegt. 2 Für die Erstellung eines Angebots ist bedeutsam, welcher Bereich je nach Lebensalter schwerpunktmäßig angesprochen werden soll.3 Im Gesamtprogramm sowie in Bezug auf Kursgruppen und Einzelne werden alle diese Ebenen ausgewogen angesprochen.Orientierung an derindividuellen Entwicklung:1 Weiterbildung geht zudem auf die biographische Entwicklung ein und gestaltet sie unterstützend mit.2 Sie ist geprägt von- den Einsatzschwerpunkten
- der individuellen Glaubensentwicklung
- besonderen Ereignissen (Stellenwechsel, Jubiläen, Abschiede)
- den Themen der unterschiedlichen Lebensalter
- den leib-seelischen Lebensprozessen.
3 Diese Wandlungsprozesse werden bei der Erstellung von Angeboten und Vorschlägen berücksichtigt.4 Ebenso wird darauf geachtet, dass sowohl die o.g. Dimensionen der Kompetenz wie auch die Bereiche der kirchlichen Grundvollzüge in jedem Lebensalter gleichgewichtig vorkommen.
Organisatorische Regelungen
#Vernetzung
- 38.
- Um die aktuellen Anforderungen an die Weiterbildung zu verarbeiten und an die Referenten weiterzugeben, wird auf Vernetzung mit den unterschiedlichen Fachstellen und die Einbeziehung der regionalen Ebene (Zusammenarbeit mit den Stadt-/Kreisdechanten und Dechanten) geachtet.
Umfang der Weiterbildung und Dienstbefreiung
- 39.
- 1 Jeder Ständige Diakon soll pro Jahr an einer vom Erzbistum angebotenen Weiterbildungsveranstaltung und an einem Exerzitienkurs (in der Regel je eine Woche) teilnehmen. 2 Hierfür wird generell jährlich jeweils eine Woche Dienstbefreiung gewährt.3 Bei langfristigen Kursen, die von der Abteilung Aus- und Weiterbildung angeboten werden, wird Dienstbefreiung im notwendigen Umfang gewährt.4 Für langfristige Kurse anderer Träger, die auf Antrag genehmigt wurden, kann Dienstbefreiung bis zu 15 Tagen pro Jahr gewährt werden.5 Entsprechend der Urlaubsordnung sind die Termine in der Pfarrei bzw. im Seelsorgebereich und im Dekanat mit dem Dienstvorgesetzten abzustimmen und die Vertretung zu regeln.
Langfristige Weiterbildungen
- 40.
- 1 Voraussetzungen für die Genehmigung der Teilnahme an langfristigen Kursen sind:
- Die Berufseinführung als Diakon im Vorbereitungsdienst ist abgeschlossen, und es sind drei weitere Jahre als Ständiger Diakon vergangen.
- Die letzte langfristige Weiterbildung (mehr als 12 Monate Gesamtdauer und mehr als 15 Kurstage) liegt in der Regel mindestens fünf Jahre zurück.
2 Vor Entscheidungen über eine langfristige Fortbildung ist der dienstvorgesetzte Pfarrer anzuhören.
Veranstaltungen in Eigeninitiative
- 41.
- 1 Für z.B. von ehemaligen Diakonen-Ausbildungsgruppen in Eigeninitiative geplante Veranstaltungen (Exerzitien, Seminare, Werkwochen) ist die Anerkennung durch die Abteilung Aus- und Weiterbildung erforderlich. 2 Kriterien für die Anerkennung sind die in dieser Ordnung dargestellten Ziele und Aufgaben. 3 Die Gruppe muss mindestens fünf Teilnehmer haben.4 Anerkennungsfähige Veranstaltungen werden von der Gruppe weitgehend selbst organisiert, die Trägerschaft liegt bei der Abteilung Aus- und Weiterbildung. 5 Die Eigenbeteiligung wird im selben Rahmen wie bei den Angeboten der Abteilung erhoben.
Finanzieller Eigenanteil
- 42.
- 1 Es wird bei allen Veranstaltungen in der dritten Bildungsphase ein finanzieller Eigenanteil in Höhe des festgelegten Regel-Teilnehmerbeitrags erhoben. 2 Fahrtkosten zu Weiterbildungsveranstaltungen werden von der für Dienstreisekosten zuständigen Stelle erstattet.3 Exerzitien von Gruppen (ehemalige Ausbildungsgruppen/Weihejahrgänge) sind den von der Abteilung Aus- und Weiterbildung getragenen Bildungsveranstaltungen hinsichtlich Förderung und finanziellem Eigenanteil gleichgestellt.4 Einzelne bzw. Gruppen unter fünf Personen können für ihre Exerzitien einen Zuschuss beim Exerzitiensekretariat (in der H.A. Seelsorge) beantragen.
Förderung von externer Weiterbildung
- 43.
- 1 Sofern keine vergleichbaren Veranstaltungen der Abteilung Aus- und Weiterbildung angeboten werden, kann bei dienstlichem Interesse Dienstbefreiung und ein Zuschuss zu den Veranstaltungskosten gewährt werden. 2 Die Feststellung des dienstlichen Interesses erfolgt durch den Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal. 3 Näheres regeln die „Richtlinien zur Förderung von externer Weiterbildung von Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen im pastoralen Dienst” in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Förderung der Teilnahme
- 44.
- 1 Um eine regelmäßige Weiterbildung anzuregen, führt der Dechant bzw. der dienstvorgesetzte Pfarrer mit denjenigen, die längere Zeit keine Weiterbildung besucht haben, ein Gespräch.2 Es werden gezielt Veranstaltungen für diejenigen durchgeführt, die nicht regelmäßig an der Weiterbildung teilnehmen.3 Es werden jährlich mehrere offene Veranstaltungen für alle pastoralen Dienste mit unterschiedlicher Thematik angeboten.
- 45.
- 1 Vorstehende „Ordnung für die Bildung der Ständigen Diakone im Erzbistum Köln“ tritt zum 1. Juli 2011 in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die „Ordnung für die Bildung der Ständigen Diakone im Erzbistum Köln“ vom 1. März 2005 (Amtsblatt des Erzbistums Köln 2005, Nr. 126) mit der Änderung vom 1. Juli 2007 (Amtsblatt 200, Nr. 155) außer Kraft.