Erzbistum Köln
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Kriterienkatalog zur Verfahrensordnung für die kirchliche Zulassung von Unterrichtswerken für den katholischen Religionsunterricht

Vom 3. Januar 2003

ABl. EBK 2003, Nr. 29, S. 25

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Für die kirchliche Zulassung von Unterrichtswerken für den katholischen Religionsunterricht gelten die folgenden allgemeinen und besonderen Kriterien (Zulassungsvoraussetzungen).
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1. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen für Lehrbücher und Lehrerkommentare

Die Zulassung setzt voraus, dass die zur Prüfung vorgelegten Lehrbücher
(1)
mit den Richtlinien bzw. Lehrplänen, auf die sie Bezug nehmen, übereinstimmen;
(2)
die Aussagen der maßgeblichen kirchlichen Dokumente über Zielsetzung und Aufgabenstellung des katholischen Religionsunterrichts [vgl. 2 (2)] zugrundelegen;
(3)
mit der Lehre der Kirche in Einklang stehen;
(4)
den Anforderungen der Theologie und der erziehungswissenschaftlichen Bezugswissenschaften in fachlicher und methodisch-didaktischer Hinsicht genügen.
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2. Besondere Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrbüchern

(1)
Übereinstimmung mit den kirchlichen und staatlichen Richtlinien bzw. Lehrplänen
Die Lehrbücher müssen den Lehrplan (die Lehrpläne), auf den (die) sie Bezug nehmen, so konkretisieren, dass die wesentlichen Ziele und Inhalte der jeweiligen Schulart bzw. -form und der jeweiligen Jahrgangsstufe angemessene Darstellung finden.
Die Konkretisierung der Richtlinien bzw. Lehrpläne muss in einer daktisch strukturierten Form geschehen.
(2)
Zielsetzung und Aufgabe
Die verbindlichen Aussagen der Kirche über Zielsetzung und Aufgaben des Religionsunterrichts müssen die Konzeption der Lehrbücher grundlegend bestimmen. Maßgebend sind zur Zeit insbesondere: Das Directorium Catechisticum Generale (1997), die Apostolischen Lehrschreiben „Evangelii Nuntiandi“ und „Catechesi Tradendae“ sowie der Beschluss der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland „Der Religionsunterricht in der Schule“ und das Bischofswort „Die bildende Kraft des Religionsunterrichts“.
Bei der Konkretisierung dieser Vorhaben müssen folgende Grundlinien beachtet und im Ergebnis erkennbar werden:
  • Der Zusammenhang zwischen Glaube und Leben und die Vermittlung (Korrelation) zwischen diesen beiden Bereichen müssen dargestellt und einsichtig gemacht werden.
  • Die Aufgabe des Religionsunterrichts, eine geordnete und systematische Einführung in den Glauben zu geben, setzt eine aufbauende Systematik in der Konzeption der Lehrbücher voraus.
  • Die Anliegen und Ergebnisse des ökumenischen und interreligiösen Dialogs sind theologisch und didaktisch verantwortlich zu berücksichtigen.
(3)
Lehre und Leben der Kirche
Bei der Auswahl und Darstellung der einzelnen Inhalte muss der Bezug zum Gesamt des Glaubens leitend sein. Die Glaubensinhalte müssen so zur Darstellung gebracht werden, wie sie vom kirchlichen Lehramt und der mit ihm verbundenen wissenschaftlichen Theologie verstanden werden. Eine einseitige Festlegung oder ein Übergewicht einzelner theologischer Richtungen sind zu vermeiden.
Die Lehrbücher müssen die erzieherische Aufgabe des Religionsunterrichts und seine Intention, zu einem christlichen Leben in Gemeinschaft mit der Kirche hinzuführen, unterstützen. Dies macht es erforderlich,
  • dass die Bedeutung des Glaubens für das persönliche und gesellschaftliche Leben (z. B. Einsatz für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung) deutlich gemacht wird;
  • dass die Morallehre der Kirche deutlich und motivierend zur Darstellung kommt;
  • dass Formen und Gestalten des kirchlichen Lebens (Liturgie, Feste im Kirchenjahr, kirchliches Brauchtum, Heilige etc.) in angemessenem Umfang einbezogen werden.
Die spirituelle Dimension des Glaubens muss ausreichend deutlich werden. Durch die Aufnahme geeigneter Texte und Bilder (Gebete, meditative Texte und Darstellungen) soll das Lehrbuch zu persönlicher Frömmigkeit motivieren und zum Mitleben in der kirchlichen Gemeinschaft einladen.
(4)
Methodisch-didaktische Anforderungen
Die Lehrbücher müssen unter Beachtung der differenzierten religiösen Situation in den heutigen Klassen in den Glauben einführen und so konzipiert sein, dass sie Schülern mit unterschiedlichen Glaubensvoraussetzungen und unterschiedlicher Verbundenheit mit der Kirche zur Förderung der religiösen Entwicklung dienen können.
Die Lehrbücher müssen in Konzeption und Ausgestaltung dem Anforderungsprofil der jeweiligen Altersstufe und Schulform bzw. Schulstufe angemessen sein.
Sie müssen so konzipiert und nach Inhalt und Form gestaltet sein, dass die Arbeit mit ihnen zu nachprüfbaren Lernfortschritten führt.
Durch entsprechende Anregungen (z. B. kurze Zusammenfassung wesentlicher Inhalte, Merksätze etc.) sollen ein erfolgreicher Lernprozess und eine Ergebnissicherung gefördert werden.
Die Sprache der Lehrbücher muss dem Verständnishorizont der Schüler, aber auch dem behandelten Inhalt angemessen sein. Dasselbe gilt für Bildmaterialien und andere Beigaben. Besondere Aufmerksamkeit ist der Förderung von religiösem Grundverständnis, religiöser Sprachkompetenz und von religiösem Symbolverständnis zu widmen.
Nichtreligiöse Texte (Geschichten, Beispiele etc.) sind nur aufzunehmen, wenn sie didaktisch so integriert sind, dass ein eindeutiger und erkennbarer Bezug zur Zielsetzung des Religionsunterrichts vorhanden ist.
(5)
Äußere Gestaltung
In Umfang und Gestaltung müssen die Lehrbücher den üblichen Anforderungen von Schulbüchern entsprechen.
Das Bildmaterial muss der Zielsetzung des Religionsunterrichts angemessen und didaktisch mit dem Text verbunden (d. h. nicht rein illustrierend) sein.
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3. Besondere Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrerkommentaren

Als Konkretisierung und Ergänzung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen sind für die Zulassung von Lehrerkommentaren die nachfolgenden besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
(1)
Setzen Lehrbücher die Benutzung von Lehrerkommentaren voraus, sind auch die Lehrerkommentare zur Zulassung vorzulegen.
(2)
Die Lehrerkommentare müssen die Konzeption der zugehörigen Lehrbücher erschließen und begründen.
(3)
Sie müssen die erforderlichen fachwissenschaftlichen (insbesondere theologischen und erziehungswissenschaftlichen) Informationen zu den Unterrichtseinheiten der Lehrbücher bereitstellen und praktische Anregungen für die Planung, Durchführung und Analyse des Religionsunterrichts bieten. Darüber hinaus sollen sie weiterführende Anregungen sowie inhaltliche und methodische Alternativen vorstellen.
(4)
In Auswahl, Umfang und Darbietung ihres Stoffs müssen Lehrerkommentare den Anforderungen der jeweiligen Schularten bzw. Schulformen und der hier tätigen Lehrer Rechnung tragen.
(5)
Die Lehrerkommentare sollen den Erziehungsauftrag und die Verantwortung der Religionslehrer als Zeugen des Glaubens in ermutigender Weise deutlich machen.
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4. Voraussetzungen für die Zulassung von ergänzenden Materialien

Für die kirchliche Zulassung von ergänzenden Materialien gelten folgende Voraussetzungen:
(1)
Die Materialien sollen eine wirkliche Ergänzungs- oder Vertiefungsfunktion im Rahmen des jeweiligen Lehrplans besitzen.
(2)
Sie müssen in ihrem Inhalt mit der Lehre der Kirche übereinstimmen.
(3)
Sie müssen eine didaktische Konzeption besitzen (keine bloßen Text- oder Materialsammlungen).
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5. Inkrafttreten

Dieser „Kriterienkatalog zur Verfahrensordnung für die kirchliche Zulassung von Unterrichtswerken für den katholischen Religionsunterricht“ wird von den deutschen Diözesanbischöfen für ihren Bereich (als Ausführungsverordnung zu c. 827 § 2 CIC gemäß c. 33 CIC) in Kraft gesetzt.