Erzbistum Köln
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Grundordnung für die Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Erzbistum Köln

Vom 27. September 2006

ABl. EBK 2006, Nr. 232, S. 210

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Präambel

Ehe und Familie sind nicht nur fundamentale Formen menschlicher Gemeinschaft, „Grund- und Lebenszelle der Gesellschaft“ (Vat. II, Laiendekret 11), sondern zugleich auch Ausdruck und Vergegenwärtigung der Verbindung von Gott und Mensch. Christliche Eheleute wissen sich hereingenommen in die Liebe Christi zu seiner Kirche, als „mitwirkend mit der Liebe Gottes des Schöpfers und gleichsam als Interpreten dieser Liebe“ (Vat. II, Pastoralkonstitution n. 50).
So sind Ehe und Familie ein bevorzugter Ort, an dem Gottes Liebe und Zuwendung menschliche Züge annehmen und gewissermaßen erfahrbar werden. Umgekehrt nimmt in den Bedrohungen ehelicher und familiärer Gemeinschaft die Gebrochenheit menschlicher Existenz und die durch die Sünde verursachte Distanz zu Gott einen besonders schmerzlichen Ausdruck an (vgl. Kompendium des Katechismus, n. 339). Deshalb ist die Heilung solcher Brüche ein wichtiger Teil des kirchlichen Heilsdienstes.
In diesem Sinne tragen die Katholischen Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen dazu bei, einen pastoralen Grundauftrag der Kirche zu erfüllen:
Sie machen die Solidarität Gottes mit den Menschen erfahrbar, sein Ja und seine Liebe sowohl zu jedem Einzelnen als auch zu den in der Gemeinschaft von Ehe und Familie Verbundenen. Als Teil der katholischen Ehe- und Familienpastoral verkündigen sie die Botschaft Jesu Christi und die kirchliche Lehre gerade in Hinblick auf Ehe und Familie.
In ihrer Heilssorge nimmt die Kirche in den Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensberatung die Aufgabe wahr, Menschen zu begleiten, indem sie das spezifisch katholische Verständnis von Ehe und Familie einladend einbringt: auf dem Weg zu Ehe und Familie, aber ebenso auf dem Weg als Ehe und Familie. 10 Die Beratungsstellen unterstützen Menschen gerade auch in kritischen Lebensphasen und schwierigen Lebensentscheidungen im Sinne der katholischen Ehelehre. 11 Diese Unterstützung ermöglicht Ratsuchenden die Erfahrung, selbst im Scheitern getragen zu sein – von Gott und den Menschen. 12 Daraus können sie Stärkung und Orientierung für ihr Leben gewinnen. 13 Christlicher Glaube will nicht allein eine Antwort auf das Warum des Leidens geben, sondern ist darüber hinaus eine konkrete und spezifische Praxis, um im Namen des mitleidenden Gottes zur Überwindung des Leidens beizutragen. 14 Mit ihren Katholischen Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen setzt die Kirche ein sichtbares und wirksames Zeichen des Glaubens an einen Gott, der nicht das Leid und den Tod will, sondern das Leben „in Fülle“ (Joh. 10,10).
15 Vor dem Hintergrund des christlichen Gottes- und Menschenbildes kann menschliche Not, kann selbst Scheitern einen Sinn gewinnen. 16 In diesem Sinne vermitteln die kirchlichen Beratungsstellen für Ehe-, Familien und Lebensfragen einer Gesellschaft, die sich einseitig durch Leistung und Fortschritt definiert, korrigierende und wegweisende Akzente. 17 Weil Kirche von der barmherzigen Liebe Gottes Zeugnis gibt, steht das pastorale Angebot der Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen allen Menschen offen. 18 „Der Liebesdienst ist für die Kirche nicht eine Art Wohlfahrtsaktivität, die man anderen überlassen könnte, sondern er gehört zu ihrem Wesen, ist unverzichtbarer Wesensausdruck ihrer selbst“ (Enzyklika ‚Deus Caritas est’ vom 25.12.2005, n. 25a).
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Artikel 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung gilt für die Katholischen Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen in Trägerschaft der Gemeindeverbände des Erzbistums Köln.
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Artikel 2
Grundsätze, Beratungsverständnis und Ziele

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1. Grundsätze und Beratungsverständnis

Eine ganzheitliche, die Dimensionen des Menschseins einschließende Beratung in partnerschaftlichen, familiären und persönlichen Konflikten und Krisen ist ein zeitgemäßer Vollzug christlich-kirchlicher Praxis. In der Begegnung mit den Ratsuchenden greift sie auf beraterische Erfahrungen zurück und wendet spezifische psychotherapeutische Methoden an zur Erfüllung ihres seelsorglichen Auftrags.
Die Kirche nimmt Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute (vgl. Vat. II, Pastoralkonstitution n. 1) ernst und hält deshalb in den Katholischen Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen ein Beratungsangebot vor, das in persönlicher Offenheit und in einer angstfreien und vertrauensfördernden Atmosphäre eine intensive Auseinandersetzung mit den eigenen Lebenserfahrungen ermöglicht. Ziel ist es, aus dem christlichen Gottes- und Menschenbild heraus neue Erfahrungen auf der individuellen, der partnerschaftlichen und der familiären Ebene zu verwirklichen. Dabei steht die Ehe-, Familien- und Lebensberatung auf der Basis der kirchlichen Lehre von Ehe und Familie. Sie bezeugt die in der kirchlichen Tradition vermittelte Verheißung von Ehe und Familie, wie sie besonders in der sakramentalen Ehe als Wirklichkeit gelebt wird.
Als Teil der psychosozialen Versorgung nimmt die Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung wesentliche Aufgaben auch im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wahr.
Das Angebot der Ehe-, Familien- und Lebensberatung umfasst:
  • professionelle Hilfe in Form von psychologischer Beratung für Menschen, die in persönlichen, partnerschaftlichen, ehelichen und familiären Konflikten und Krisen stehen;
  • übungszentrierte Programme, die dazu beitragen, der Entwicklung von schwerwiegenden und dauerhaften Problemen vorzubeugen;
  • Arbeit im Einzel-, Paar-, Familien- und/oder Gruppensetting und in der Internet-Beratung;
  • vor dem Hintergrund der Problem- und Motivationslage der Klienten eine Orientierung am Gottes- und Menschenbild, wie es die katholische Kirche vorlegt;
  • Einbezug der spirituellen und religiösen Orientierung der Klienten;
  • Verknüpfung des spezifischen Beratungsangebotes mit den Angeboten zur Ehe- und Familienpastoral in den Kreis- und Stadtdekanaten und Kooperation mit den dafür verantwortlichen pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern;
  • Zusammenarbeit mit den in der Pastoral tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, in der sie ihre Kenntnisse über psychologische Zusammenhänge bei der Entstehung von Problemen und Konflikten im Leben Einzelner, in Ehe und Familie vermitteln kann;
  • Zusammenarbeit mit den Partnern in den psychosozialen Netzwerken unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Besonderheiten;
  • öffentliche Stellungnahmen zur Arbeitsweise der Ehe-, Familien- und Lebensberatung und zu aktuellen Themen, die ihr Tätigkeitsfeld berühren;
  • Darlegung des kirchlichen Ehe- und Familienverständnisses und seiner biblischen Begründung;
  • Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Gemeinschaften und Verbänden des Erzbistums in der Ehe- und Familienpastoral, insbesondere hinsichtlich der Verdeutlichung des christlichen Ehe- und Familienverständnisses und der Beratung von Menschen auf dem Weg zur Ehe.
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2. Ziele

Die Katholischen Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen helfen,
  • Menschen zur Begegnung mit der christlichen Botschaft von Ehe und Familie zu führen, wie sie besonders im Sakrament der Ehe deutlich wird, in der Überzeugung, dass Gott allein alles menschliche Mühen fruchtbar machen kann;
  • Menschen in Konflikt- und Krisensituationen zu befähigen, die zur Bewältigung notwendigen Selbsthilfekräfte und Fertigkeiten zu entdecken, weiter zu entwickeln und die in der Krise liegenden Chancen zu nutzen;
  • Menschen in ihrem Bemühen zu unterstützen, Ursachen und Zusammenhänge von Konflikten und Problemen zu verstehen und die daraus notwendigen Verhaltensänderungen zu verwirklichen;
  • Menschen dabei zu unterstützen, Antworten auf ihre Fragen zu finden, für ihre Konflikte und Probleme im persönlichen und zwischenmenschlichen Bereich eigene Lösungen zu entwickeln oder auch die Fähigkeit, mit nicht lösbaren Konflikten zu leben;
  • Menschen beraterisch und therapeutisch bei dem Versuch zu unterstützen, sich mit Erlebnissen und Erfahrungen aus der eigenen Lebensgeschichte auseinander zu setzen, sie neu zu bewerten und zu akzeptieren;
  • Menschen zu unterstützen, sich im Beratungsgespräch und durch spezifische Trainingsprogramme kommunikative, partnerschaftliche und elterliche Kompetenzen anzueignen;
  • Menschen in der Beratung in ihrem Wunsch zu bestätigen, verlässliche und dauerhafte Beziehungen im partnerschaftlichen Miteinander in Ehe und Familie zum Wohle der Kinder finden und leben zu können;
  • den Partnern durch lösungsorientierte Gespräche im Falle eines drohenden Scheiterns ihrer Beziehung, die elterliche Sorge und Verantwortung im partnerschaftlichen Miteinander in Ehe und Familie zum Wohle der Kinder wahrzunehmen;
  • Menschen nach Erfahrungen von Verlust und Scheitern zu befähigen, neue Orientierung für ihr Leben zu gewinnen.
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Artikel 3
Arbeitsweise, Rahmenbedingungen und Fortbildung

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1. Arbeitsweise und Rahmenbedingungen

Als Teil der psychosozialen Versorgung einer Region kooperieren die Katholischen Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen mit Einrichtungen der Familien- und Jugendhilfe, der Erwachsenenbildung und den Gemeinden und Seelsorgern in ihrer Region. Sie bieten ihre Fachkenntnisse den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Seelsorge und den Gemeinden an. Die Berater und Beraterinnen arbeiten in Gremien und Fachverbänden auf regionaler und überregionaler Ebene mit. Die Beraterinnen und Berater arbeiten in einem multiprofessionellen Team, das ihnen fachliche und kollegiale Unterstützung bietet. Supervision sowie die fachspezifischen Perspektiven gewährleisten kritische Distanz gegenüber einseitigen Sichtweisen.
Für die Mitarbeit in den Katholischen Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen qualifiziert – aufbauend auf einem theologischen, sozial-, geistes- oder humanwissenschaftlichen Studium – die Weiterbildung in Ehe-, Familien- und Lebensberatung nach den Richtlinien der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür e.V. (BAG), der Katholischen Bundeskonferenz für Ehe-, Familien- und Lebensberatung (KBK) und des Deutschen Arbeitskreises für Jugend-, Ehe- und Familienberatung (DAKJEF). Unerlässlich ist ein sicheres Wissen um die kirchliche Lehre zum Themenkomplex Ehe und Familie, die im Lebenszeugnis der Beraterinnen und Berater ihren sichtbaren Ausdruck findet.
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2. Fortbildung

Der für die Arbeit in den Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen notwendige hohe Qualifikations- und Ausbildungsstand wird durch regelmäßige und gezielte Fortbildung aufrechterhalten sowie ergänzt und soll den methodischen Entwicklungen in Theorie und Praxis der Beratungsarbeit entsprechen. Besondere Berücksichtigung findet die Integration in die Ehe- und Familienpastoral. Theologische Fortbildung über das kirchliche Verständnis von Ehe und Familie und das Sakrament der Ehe ist unerlässlich und gehört von daher verpflichtend zum Dienst der Beraterinnen und Berater hinzu. Das Erzbistum Köln stellt die notwendigen finanziellen Mittel für die regelmäßige Fortbildung der Beratungs- und Verwaltungsfachkräfte zur Verfügung und bietet selbst regelmäßig interne Fortbildungen an.
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Artikel 4
Träger der Beratungsstelle

  • Der Gemeindeverband als Träger der Beratungsstelle stellt im Rahmen seiner Möglichkeiten sicher, dass die für die Errichtung und den Betrieb der Beratungsstelle erforderlichen Mitarbeiter und finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Er trägt darüber hinaus rechtlich die Verantwortung für Organisation und Verwaltungsführung der einzelnen Beratungsstelle.
  • Gemeinsame und grundsätzliche Angelegenheiten der katholischen Beratungsstellen werden in der Leiterkonferenz der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen im Erzbistum erörtert, unbeschadet der dem Träger der Beratungsstelle im Rahmen des Rechts zustehenden Entscheidung.
  • Die Beratungsstellen sind gebunden an die Vorgaben des Erzbistums im Rahmen der Fachaufsicht und an die inhaltlichen Vorgaben im Rahmen der Kooperation in der Ehe- und Familienpastoral. Dies geschieht in Abstimmung mit den Stadt- und Kreisdechanten.
  • Die Mitwirkungsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben unberührt.
  • Dem Gemeindeverband als Träger der Beratungsstelle obliegen die Personalauswahl und die Einstellung der Mitarbeiter. Der/die Diözesanbeauftragte für die Ehe-, Familien und Lebensberatung im Erzbistum Köln prüft die fachliche Eignung der Bewerber und Bewerberinnen und die Vorgaben des Stellenplans für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung. (vgl. Geschäftsordnung für Kirchengemeinden und Gemeindeverbände vom 6. 12.2002).
  • Den Stadt- und Kreisdechanten obliegt die Dienstaufsicht nach § 17 KAVO.
  • Alle Verträge mit örtlichen bzw. überörtlichen Trägern der Jugendhilfe haben einen fachlichen Genehmigungsvorbehalt seitens des Diözesanbeauftragten. Der Träger ist verantwortlich für die Einhaltung entsprechender Vereinbarungen mit den Kommunen und dem Land NRW.
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Artikel 5
Der / die Diözesanbeauftragte

Der/die Diözesanbeauftragte für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung gehört der Hauptabteilung Seelsorge des Erzbistums Köln an und ist an dessen inhaltliche Weisung gebunden. Er/sie hat die Fachaufsicht für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung und nimmt für das Erzbistum Köln folgende Funktionen wahr:
  • Vertretung der Anliegen der Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Erzbistum Köln;
  • Weiterentwicklung des fachlichen und kirchlichen Profils der Ehe-, Familien- und Lebensberatung entsprechend Artikel 3, Absatz 2, Fortbildung;
  • Verortung der Beratungsarbeit innerhalb der Ehe- und Familienpastoral des Erzbistums Köln entsprechend der in Artikel 2 beschriebenen Ziele der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen;
  • Ansprechpartner für die Träger, die Dienstvorgesetzten der Mitarbeiter der Beratungsstellen und die Geschäftsführung der Gemeindeverbände;
  • Verantwortung für die Mittelbewirtschaftung (Personal- und Verwaltungskosten) der Beratungsstellen von Seiten des Erzbistums;
  • Vorgabe des gültigen Stellenplans der Ehe-, Familien- und Lebensberatung entsprechend der dort vorgesehenen Stellenumfänge und Qualifizierungen;
  • Überprüfung der Anstellungsverträge der Trägerverbände auf Qualifikation der Beraterinnen und Berater entsprechend den Vorgaben der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür e.V. (BAG), der Kath. Bundeskonferenz für Ehe-, Familien- und Lebensberatung (KBK) und des Deutschen Arbeitskreises für Jugend, Ehe und Familienberatung (DAKJEF);
  • Leitung und Organisation der diözesanen Weiterbildung in Ehe-, Familien- und Lebensberatung;
  • Entscheidung über die mögliche Anerkennung von fachtherapeutischen Qualifikationen der einzustellenden Mitarbeiter als äquivalent zu der Weiterbildung in Ehe-, Familien- und Lebensberatung;
  • Vertretung der Anliegen der Ehe-, Familien- und Lebensberatung in diözesanen, überdiözesanen, kommunalen und landespolitischen Gremien.
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Artikel 6
Gremien der Mitverantwortung

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6.1 Konferenz der Trägervertreter und Leiter der Beratungsstellen

Die Träger-/Leiterkonferenz setzt sich zusammen aus Vertretern des Bistums, den Trägervertretern der Beratungsstellen und den Mitgliedern der Leiterkonferenz. Sie wird mindestens einmal jährlich von dem / von der Diözesanbeauftragten einberufen. Sie berät und koordiniert alle die Träger betreffenden Belange.
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6.2 Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Beratungsstellen (Leiterkonferenz)

In der Leiterkonferenz ist jede Beratungsstelle durch den jeweiligen Leiter / die jeweilige Leiterin vertreten. Der Leiter / die Leiterin kann in Ausnahmefällen seine Teilnahme an einen Mitarbeiter seiner Beratungsstelle delegieren.
Die Leiterkonferenz ist mit allen Fragen der Ehe-, Familien- und Lebensberatung sowohl in fachlicher, struktureller und organisatorischer Art befasst und berät hierzu den Diözesanbeauftragten / die Diözesanbeauftragte.
Die Leiterkonferenz wählt ein Mitglied zu ihrem Sprecher / ihre Sprecherin.
Die Leiterkonferenz wird regelmäßig vom Diözesanbeauftragten einberufen. Ein Vertreter des Bistums nimmt regelmäßig und aus gegebenem Anlass an ihr teil.
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Artikel 7
Leiter der Beratungsstelle

  • Der Leiter/die Leiterin der Beratungsstelle leitet im Auftrag des Trägers in Zusammenarbeit mit dem Team der Beratungsstelle die Beratungsstelle und trägt die konkrete Verantwortung für die in Artikel 2 beschriebenen Beratungsziele und für die Verwaltung der Stelle. Er/sie ist verantwortlich für die kirchliche Prägung der Beratungsstelle.
  • Er/sie ist Vorgesetzte/r aller an der Beratungsstelle tätigen Personen.
  • Er/sie nimmt für den Gemeindeverband als Träger der Beratungsstelle das Hausrecht wahr.
  • Der Stellenleiter/die Stellenleiterin ist an die Anordnungen des Trägers gebunden; dies gilt insbesondere hinsichtlich der Beschäftigungsverhältnisse der Beratungsfachkräfte, wichtiger Angelegenheiten der Struktur der Beratungsstelle, der äußeren Beratungsangelegenheiten und der Vertretung der Beratungsstelle nach außen.
  • Im Falle der Abwesenheit des Stellenleiters/der Stellenleiterin ist ein Vertreter/eine Vertreterin zu benennen.
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Artikel 8
Berater

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8.1 Fachliche Qualifikation

Es gehört zu der grundlegenden Fachqualifikation des Beraters/der Beraterin, sein/ihr Wissen und Können im beratenden, therapeutischen und seelsorglichen Bereich auf die Situation des Ratsuchenden zu übertragen. Folgende Qualifikationen sind für die Katholischen Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen und für die in Artikel 2 beschriebenen Beratungsziele unverzichtbar:
  • eine der Ehe-, Familien- und Lebensberatung entsprechende Weiterbildung;
  • theologische und spirituelle Qualifikation sowie Fort- und Weiterbildung hinsichtlich des christlichen Ehe- und Familienverständnisses;
  • die Fähigkeit, Problembereiche in der Ehe-, Familien- und Lebensberatung mit fachlicher Kompetenz zu erkennen und aufzugreifen;
  • die Sorge für die Sicherung seines fachlichen Könnens durch persönliches Studium und regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen;
  • die Reflexion der eigenen Berufspraxis unter Anleitung eines Supervisors und in kollegialer Beratung innerhalb des Beraterteams.
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8.2 Persönliche Eignung

Im Beratungsgespräch ist die Persönlichkeit des Beratenden die wichtigste Hilfe. Deshalb sind zur Verwirklichung der in Artikel 2 beschriebenen Beratungsziele folgende Eigenschaften notwendig:
  • die Fähigkeit, die Probleme der Ratsuchenden wahrzunehmen und mit der gebotenen Offenheit aufzugreifen;
  • die Fähigkeit, die katholische Lehre von Ehe und Familie überzeugend und einladend zu vermitteln;
  • Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit;
  • die Motivation zu dem Dienst und der Bereitschaft, die wahrgenommene Helferrolle zu reflektieren;
  • die ausreichende Distanz zu den Problemen des Ratsuchenden und zugleich der Vermittlung menschlicher Nähe zum Ratsuchenden;
  • die Fähigkeit, belastende Situationen auszuhalten und Bewältigungsmöglichkeiten für sich und andere zu erarbeiten sowie sich um die Vertiefung des persönlichen Glaubens zu bemühen.
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8.3 Zugehörigkeit zur Kirche

Berater und Beraterinnen in Katholischen Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen in Trägerschaft der Gemeindeverbände sind Mitglieder der katholischen Kirche. Sie müssen bereit und fähig sein, die besondere Zielsetzung der katholischen Beratungsstellen in Trägerschaft der Gemeindeverbände mit zu verwirklichen. Wenn in einem besonders begründeten Ausnahmefall der Träger einen nicht katholischen Berater einstellen will, bedarf dies der Genehmigung des Bischofs. Auch von einem nicht katholischen Berater wird gefordert, dass er bereit und fähig ist, die besondere Zielsetzung der Katholischen Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen zu verwirklichen. Der Dienst an einer Katholischen Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen in Trägerschaft der Gemeindeverbände erfordert von den Mitarbeitenden insbesondere
  • eine persönliche Lebensführung, die der Glaubens- und Sittenlehre der katholischen Kirche entspricht, und die Bejahung kirchlicher Werte und Normen in der eigenen Gewissensbildung und in der Beratung;
  • ein integriertes Verständnis der Beratungsarbeit im Sinne des in Artikel 2 beschriebenen pastoralen Gesamtzusammenhanges;
  • das Selbstverständnis, ein gläubiges Glied der Kirche zu sein, das sich immer wieder neu am Evangelium und an der Lehre der Kirche orientiert;
  • die aktive Teilnahme am Leben der Kirche.