Erzbistum Köln
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Ausführungsbestimmungen für die Zulassung der digitalen Form für Anträge auf kirchenaufsichtsrechtliche Genehmigung der Kirchengemeinden und (Kirchen-) Gemeindeverbänden der Erzdiözese Köln nach § 3 S. 2 der Verordnung über die Verwaltung des Vermögens in den Kirchengemeinden und (Kirchen-) Gemeindeverbänden des nordrhein-westfälischen und des rheinland-pfälzischen Anteils des Erzbistums Köln (VerwaltungsVO KG)
Vom 17. Dezember 2025
# 1 Anträge auf kirchenaufsichtsrechtliche Genehmigung sollen in allen genehmigungspflichtigen Sachverhalten grundsätzlich in digitaler Form gestellt werden. 2 Der betreffende Beschluss des Kirchenvorstands oder der Verbandsvertretung/des Verbandsvorstands ist in Form eines Scans des beglaubigten Auszuges aus dem Sitzungsbuch mit etwaigen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen einzureichen.
3 Soweit für die Genehmigung des daraus folgenden Rechtsgeschäfts eine besondere Form vorgeschrieben ist, sind die Unterlagen so einzureichen, dass das Erzbischöfliche Generalvikariat die Genehmigung dieser Rechtsgeschäfte formgerecht vornehmen kann.
4 Die Ausführungsbestimmungen treten zum 2. Januar 2026 in Kraft.