Erzbistum Köln
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Ausführungsbestimmungen für die Zulassung der digitalen Form für Anträge auf kirchenaufsichtsrechtliche Genehmigung der Kirchengemeinden und (Kirchen-) Gemeindeverbänden der Erzdiözese Köln nach § 3 S. 2 der Verordnung über die Verwaltung des Vermögens in den Kirchengemeinden und (Kirchen-) Gemeindeverbänden des nordrhein-westfälischen und des rheinland-pfälzischen Anteils des Erzbistums Köln (VerwaltungsVO KG)

Vom 17. Dezember 2025

ABl. EBK 2026, Nr. 18, S. 44

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Anträge auf kirchenaufsichtsrechtliche Genehmigung sollen in allen genehmigungspflichtigen Sachverhalten grundsätzlich in digitaler Form gestellt werden. Der betreffende Beschluss des Kirchenvorstands oder der Verbandsvertretung/des Verbandsvorstands ist in Form eines Scans des beglaubigten Auszuges aus dem Sitzungsbuch mit etwaigen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Soweit für die Genehmigung des daraus folgenden Rechtsgeschäfts eine besondere Form vorgeschrieben ist, sind die Unterlagen so einzureichen, dass das Erzbischöfliche Generalvikariat die Genehmigung dieser Rechtsgeschäfte formgerecht vornehmen kann.
Die Ausführungsbestimmungen treten zum 2. Januar 2026 in Kraft.

wbv Kommunikation: Kirchenverwaltung LAW|PUBLISHER